Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 24.03.2006 - Ss (B) 2/2006 (3/06), Ss (B) 2/06 (3/06) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Verkehrsordnungswidrigkeit: Verfolgung eines Alkoholverstoßes nach rechtskräftiger Ahndung einer auf derselben Fahrt begangenen verbotenen Handybenutzung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Ahndung eines Verstoßes gegen die 0,5 Promille-Grenze trotz Rechtskraft eines Bußgeldbescheids wegen verbotener Benutzung eines Mobiltelefons auf derselben Fahrt
- blutalkohol , S. 287
Verstoß gegen §§ 23a Abs. 1a StVO, 24a Abs. 1 StVG während derselben Fahrt als einheitliche Tat i. S. d. § 264 StPO
- Judicialis
OWiG § 46; ; OWiG § ... 46 Abs. 1; ; OWiG § 80 a Abs. 1; ; OWiG § 84 I; ; StPO § 206a; ; StPO § 264; ; StPO § 467 Abs. 1; ; StPO § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2; ; StGB § 52; ; StGB § 53; ; StVO § 23 Abs. 1; ; StVO § 23 Abs. 1 a; ; StVG § 24 a I
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Die Rechtskraft eines Bußgeldbescheids wegen verbotener Benutzung eines Mobiltelefons (§ 23 Abs. 1a StVO) steht der Ahndung eines auf derselben Fahrt begangenen Verstoßes gegen die 0,5 Promille-Grenze (§ 24a Abs. 1 StVG) entgegen
- Anwaltskanzlei Lüben & Heiland (Leitsatz)
Verbot der Doppelbestrafung bei rechtskräftigem Bußgeldbescheid wegen Telefonieren im Kfz und der später geahndeten Alkoholisierung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Verkehrssünder kommt mit "blauem Auge" davon - Zwei Ordnungswidrigkeiten auf derselben Fahrt dürfen nur in einem Verfahren geahndet werden!
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 24.02.1959 - 1 StR 29/59
- BGH, 11.06.1980 - 3 StR 9/80
Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich …
- BGH, 05.11.1969 - 4 StR 519/68
zwei Unfälle - §§ 315c, 142 StGB; § 264 StPO, Strafklageverbrauch; § 52 StGB, …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2006 - Ss (B) 2/06
Ein solcher einheitlicher geschichtlicher Vorgang liegt vor, wenn einzelne Lebenssachverhalte und Verhaltensweisen inhaltlich so miteinander verknüpft sind, dass sie nach der Lebensauffassung eine Einheit bilden dergestalt, dass ihre Behandlung in getrennten Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens erscheinen würde (u.a. BGHSt 23, 141 ff. (144 ff.); NStZ-RR 2003, 82;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Auflage, § 264 Rn. 2, 3, Leipziger Kommentar-Gollwitzer, StPO, 10. Auflage, § 264 Rn. 5;… Göhler, a.a.O., vor § 59 Rn. 50 a - jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 28.06.1955 - 5 StR 646/54
- BGH, 27.04.2004 - 1 StR 466/03
Keine verfahrensrechtliche Tateinheit zwischen dem unerlaubten Besitz von …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2006 - Ss (B) 2/06
Eine andere Beurteilung ist auch nicht im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 27. April 2004 - 1 StR 466/03 - (StV 2005, 256) geboten. - BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73
Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen …
- BGH, 19.12.1995 - KRB 33/95
Konkurrenzen (Tateinheit, Tatmehrheit und fortgesetzte Handlung, …
- BGH, 26.09.2002 - 1 StR 233/02
Tat im prozessualen Sinne (Anklageumfang; Tateinheit; Tatmehrheit; zeitliches …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.03.2006 - Ss (B) 2/06
Ein solcher einheitlicher geschichtlicher Vorgang liegt vor, wenn einzelne Lebenssachverhalte und Verhaltensweisen inhaltlich so miteinander verknüpft sind, dass sie nach der Lebensauffassung eine Einheit bilden dergestalt, dass ihre Behandlung in getrennten Verfahren als unnatürliche Aufspaltung eines zusammengehörenden Geschehens erscheinen würde (u.a. BGHSt 23, 141 ff. (144 ff.); NStZ-RR 2003, 82;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Auflage, § 264 Rn. 2, 3, Leipziger Kommentar-Gollwitzer, StPO, 10. Auflage, § 264 Rn. 5;… Göhler, a.a.O., vor § 59 Rn. 50 a - jeweils mit weiteren Nachweisen). - BGH, 17.07.1991 - 5 StR 225/91
Fehlgeschlagener Versuch einer Steuerhinterziehung; Strafklageverbrauch …
- OLG Jena, 15.10.2009 - 1 Ss 230/09
Geschwindigkeitsüberschreitung und gleichzeitiges Verwenden eines Mobiltelefons
Die beiden Tatbestände greifen auch in ihrer Struktur ineinander, da schließlich nicht das Telefonieren sanktioniert, sondern gewährleistet werden soll, dass der Fahrer nicht abgelenkt wird und beide Hände für das Fahren frei hat (…so die amtliche Begründung: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Auflage, § 23 StVO Rdnr. 4; siehe auch OLG Hamm NJW 2005, 2469, AG Bonn ZfS 2007, 473; OLG Saarbrücken VRS 110, 362 [TE m. § 24a StVG]; OLG Rostock VRS 107, 461-464 [Sicherheitsgurt]).