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   OLG Braunschweig, 26.02.2009 - Ss (OWi) 16/09   

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https://dejure.org/2009,15172
OLG Braunschweig, 26.02.2009 - Ss (OWi) 16/09 (https://dejure.org/2009,15172)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26.02.2009 - Ss (OWi) 16/09 (https://dejure.org/2009,15172)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - Ss (OWi) 16/09 (https://dejure.org/2009,15172)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zur Verjährung im Ordnungswidrigkeitenverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 145a Abs. 1 StPO; § 349 Abs. 2 StPO; § 467 Abs. 1 StPO; § 79 Abs. 3 S. 1 OWiG; § 31 Abs. 1 S. 1 OWiG; § 33 Abs. 1 S. 1 OWiG; § 46 Abs. 1 OWiG; § 51 Abs. 3 S. 1 OWiG; § 69 Abs. 3 S. 1 OWiG
    Unterbrechung der Verjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten; Zustellung des Bußgeldbescheids an den nicht durch Vollmacht legitimierten Verteidiger; Eingangszeitpunkt des Antrags auf Akteneinsicht beim Amtsgericht

  • OLG Braunschweig
  • niedersachsen.de PDF
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterbrechung der Verjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten; Zustellung des Bußgeldbescheids an den nicht durch Vollmacht legitimierten Verteidiger; Eingangszeitpunkt des Antrags auf Akteneinsicht beim Amtsgericht

  • Judicialis

    StPO § 145a Abs. 1; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 467 Abs. 1; ; OWiG § 79 Abs. 3 S. 1; ; OWiG § 31 Abs. 1 S. 1; ; OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9; ; OWiG § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 10; ; OWiG § 46 Abs. 1; ; OWiG § 51 Abs. 3 S. 1; ; OWiG § 69 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterbrechung der Verjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten; Zustellung des Bußgeldbescheids an den nicht durch Vollmacht legitimierten Verteidiger; Eingang der Akten beim Amtsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.02.2009 - Ss OWi 16/09
    Der Bundesgerichtshof betont bei der Auslegung der Parallelvorschrift des § 145a Abs. 1 StPO, dem der § 51 Abs. 3 S. 1 OWiG nachgebildet worden ist, dass im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit am Wortlaut des Gesetzes festzuhalten ist, dass ein konkludentes Verhalten diese Zustellungsvoraussetzungen nicht erfüllt und dass eine großzügige Auslegung der Vorschrift Unklarheit schaffen und sich insbesondere auch zu Lasten eines Angeklagten/Betroffenen auswirken kann (BGHSt 41, 303, wonach auch das bloße Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung ohne Beurkundung der Vollmacht im Sitzungsprotokoll die schriftliche Erteilung der Vollmacht zu den Akten nicht ersetzen kann).

    Zwar steht es dem Umstand, dass sich die Vollmacht bei den Akten befindet, i.S.d. § 51 Abs. 3 S. 1 OWiG gleich, wenn die Vollmacht in der Hauptverhandlung mündlich erteilt und im Sitzungsprotokoll beurkundet wird (BGHSt 41, 303).

  • OLG Hamm, 05.10.2004 - 4 Ss OWi 524/04

    Verjährung; Unterbrechung; Zustellungsvollmacht; Verteidigervollmacht; Entbindung

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.02.2009 - Ss OWi 16/09
    Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion, die für den Betroffenen nachteilige Wirkungen haben kann und die deshalb nicht großzügig zu dessen Nachteil ausgelegt werden darf (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336; OLG Hamm NZV 2005, 386).
  • OLG Hamm, 05.10.1981 - 6 Ss OWi 1892/81
    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.02.2009 - Ss OWi 16/09
    Dieser viel spätere Vorgang ist jedoch für die am 11.03.2008 erfolgte Zustellung des Bußgeldbescheids irrelevant, weil sich die Vollmacht im Zeitpunkt der Zustellung bei den Akten befinden muss, anderenfalls die Zustellung an den Verteidiger unwirksam ist (OLG Hamm NStZ 1982, 129; Karlsruher Kommentar/Lampe, OWiG, 3. Aufl., § 51 Rn. 84 m. w. Rspr.Nw.; Göhler/Seitz, OWiG, 14. Aufl., § 51 Rn. 44a).
  • OLG Rostock, 20.05.2003 - 2 Ss OWi 15/03

    Verhältnis von gesetzlich fingierter und rechtsgeschäftlich erteilter

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.02.2009 - Ss OWi 16/09
    Dabei handelt es sich um eine gesetzliche Fiktion, die für den Betroffenen nachteilige Wirkungen haben kann und die deshalb nicht großzügig zu dessen Nachteil ausgelegt werden darf (vgl. OLG Rostock NStZ-RR 2003, 336; OLG Hamm NZV 2005, 386).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2008 - 2 Ss OWi 191/07

    Wirksamkeit der Zustellung eines Bußgeldbescheids an einen trotz lediglich

    Auszug aus OLG Braunschweig, 26.02.2009 - Ss OWi 16/09
    Abgesehen davon, dass jene Fälle von verschiedenen Oberlandesgerichten zu Recht inzwischen anders, und zwar in dem Sinn beurteilt werden, dass jene als "Verjährungsfalle" bezeichnete außergerichtliche Vollmacht ohne Zustellungsvollmacht als jedenfalls im Sinne des § 51 Abs. 3 S. 1 OWiG wirksame Verteidigervollmacht angesehen wird (z. B. OLG Düsseldorf StraFo 2008, 332), ist in jenen Fällen aber tatsächlich eine Vollmacht zu den Akten gereicht worden.
  • OLG Braunschweig, 13.05.2013 - 1 Ss OWi 83/13

    Voraussetzungen für eine wirksame Zustellung an den Verteidiger trotz fehlender

    Die Rechtsbeschwerdesache war gem. § 80a Abs. 1, 3 OWiG zur Fortbildung des Rechts auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu übertragen, weil in Fortentwicklung der früheren Senatsrechtsprechung (Beschluss vom 26.02.2009 - Ss (OWi) 16/09; juris) die grundsätzlich bedeutsame Frage zu klären war, ob - trotz der Regelungen der §§ 51 Abs. 3 OWiG, 145a Abs. 1 StPO - die Zustellung eines Bußgeldbescheids an einen Verteidiger, dessen Vollmacht sich nicht bei den Akten befindet, wirksam ist, wenn sich aus den Akten und dem dort dokumentierten Auftreten des Verteidigers ergibt, dass ihm schon zum Zustellungszeitpunkt eine Verteidiger- und Zustellungsvollmacht rechtsgeschäftlich erteilt worden war.

    Die von der Generalstaatsanwaltschaft zum Beleg des gegenteiligen Ergebnisses herangezogene frühere Senatsentscheidung (Beschluss vom 26.02.2009 - Ss (OWi) 16/09; juris) steht dem nicht entgegen, weil auf die Frage einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht dort nicht eingegangen worden ist.

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