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   OLG Dresden, 10.01.2006 - Ss (OWi) 532/05   

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https://dejure.org/2006,31169
OLG Dresden, 10.01.2006 - Ss (OWi) 532/05 (https://dejure.org/2006,31169)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.01.2006 - Ss (OWi) 532/05 (https://dejure.org/2006,31169)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Januar 2006 - Ss (OWi) 532/05 (https://dejure.org/2006,31169)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Eine Aufklärung der wirtschaftlichen Situation des Betroffenen ist daher in der Regel bei geringeren Geldbußen nicht geboten. Ab welcher Höhe eine Geldbuße nicht mehr als gering angesehen werden kann, wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 03.01.2005 - Ss OWi 629/04

    Atemalkohol

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2006 - Ss OWi 532/05
    Es hätte deshalb insbesondere Einkommen, Vermögen, Schulden und etwaige Unterhaltsverpflichtungen des Betroffenen feststellen müssen (OLG Dresden DAR 2005, 164; DAR 2005, 224 [226]).
  • BayObLG, 24.06.2004 - 2 ObOWi 286/04

    Anordnung des Fahrverbots wegen Trunkenheit; Erforderlichkeit einer Aufklärung

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2006 - Ss OWi 532/05
    Eine Aufklärung der wirtschaftlichen Situation des Betroffenen ist daher in der Regel bei geringeren Geldbußen nicht geboten (Göhler-König, OWiG, 14. Aufl., § 17 Rdnr. 29; BayObLG DAR 2004, 593 [594] mit Anm. Heinrich).
  • OLG Dresden, 08.12.2004 - Ss OWi 663/04

    Bei Geldbuße von 500 Euro Einkommensüberprüfung!

    Auszug aus OLG Dresden, 10.01.2006 - Ss OWi 532/05
    Es hätte deshalb insbesondere Einkommen, Vermögen, Schulden und etwaige Unterhaltsverpflichtungen des Betroffenen feststellen müssen (OLG Dresden DAR 2005, 164; DAR 2005, 224 [226]).
  • KG, 26.01.2022 - 3 Ws (B) 1/22

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Entbehrlichkeit weiterer Feststellungen zu den

    Der Bezug von Arbeitslosengeld II, der zwar grundsätzlich darauf hindeuten kann, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht durchschnittlich sind, steht der Entbehrlichkeit weiterer Feststellungen zu den wirtschaftlichen Verhältnissen aber nicht entgegen (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Januar 2014 - 3 Ws (B) 651/13 - BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - 202 ObOWi 948/19 - OLG Dresden, Beschluss vom 10. Januar 2006 - Ss (OWi) 532/05 -, jeweils juris).
  • OLG Bamberg, 30.06.2010 - 3 Ss OWi 854/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Auslegung einer als

    Die auf dieser Grundlage getroffene Einschätzung, dass an den Betroffenen "mit einer Geldbuße in Höhe von 820,- EUR (...) in wirtschaftlicher Hinsicht keine unzumutbaren Anforderungen gestellt" werden, ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden, zumal selbst mit der Rechtsbeschwerde keine Gründe (z.B. Arbeitslosigkeit, Vermögenslosigkeit, Schulden, Unterhaltspflichten oder sonstige, vom Durchschnitt erheblich abweichende Verpflichtungen des Betroffenen) vorgebracht werden, welche die Annahme einer unverhältnismäßig harten, vom Betroffenen entweder überhaupt nicht oder nur durch die Gewährung von Zahlungserleichterungen leistbaren Bußgeldsanktion nahe legen (vgl. OLG Jena VRS 108, 269 f.; OLG Karlsruhe NJW 2007, 166 f. = NStZ 2007, 182 f. = VRR 2007, 73 f.; OLG Dresden DAR 2006, 222 f.; OLG Celle NJW 2008, 3079 f. = VRS 115, 198 f. sowie zuletzt OLG Bremen NZV 2010, 42 ff. und OLG Koblenz NZV 2009, 573 f.; vgl. auch Göhler/ Gürtler § 17 Rn. 29 und Gübner in Burhoff , Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 2. Aufl., Rn. 1210 ff., insbes.
  • OLG Hamm, 20.03.2012 - 3 RBs 441/11

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verhängung der Regelgeldbußen nach der

    10. Januar 2006 - Ss (OWi) 532/05 - ).
  • KG, 07.01.2014 - 3 Ws (B) 651/13

    Verhängung einer Geldbuße in Höhe von 500 EUR wegen innerörtlicher

    Seine wirtschaftlichen Verhältnisse sind somit gerade nicht durchschnittlich (vgl. OLG Dresden DAR 2006, 222 f. m.w.N.).
  • KG, 17.02.2012 - 3 Ws (B) 52/12

    Zur Bemessung der Geldbuße bei Arbeitslosigkeit des Betroffenen

    Fehlen derartige Feststellungen, so sind die Erwägungen zur Bemessung der Rechtsfolge materiell-rechtlich unvollständig und unterliegen daher der Aufhebung (vgl. KG, Beschlüsse vom 15. Juni 2011 - 3 Ws (B) 226/11 -, 27. April 2010 - 3 Ws (B) 144/10 -, 28. September 2009 - 3 Ws (B) 527/09 -, 14. Mai 2009 - 3 Ws (B) 234/09 - und 6. Februar 2009 - 3 Ws (B) 40/09 -, OLD Dresden DAR 2006, 222, 223 m.w.N.).
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