Rechtsprechung
OLG Dresden, 11.12.2006 - Ss (OWi) 650/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht des Kraftfahrzeugführers bei einer Rückwärtsfahrt gegenüber anderen Fahrzeugen auf einer Tankstelle; Erhöhung der Sorgfaltspflicht durch hinter dem eigenen Fahrzeug stehende Fahrzeuge bei einer Rückwärtsfahrt; Umfang der Anfechtung ...
- Judicialis
StVG § 24; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 9; ; StVO § 9 Abs. 5; ; StVO § 49 Abs. 1 Nr. 1; ; BKatV § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Rückwärtsfahren
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Beim Tanken keine erhöhte Sorgfaltspflicht
- Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)
Besondere Sorgfalt beim Rückwärtsfahren
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Rückwärtsfahren an der Tankstelle - Kein "fließender Verkehr" - keine "erhöhte Sorgfaltspflicht"
- fahrschule-online.de (Kurzinformation)
Keine erhöhte Sorgfaltspflicht an Tankstellen
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren
Verfahrensgang
- AG Torgau - 256 Js 72814/05
- AG Torgau, 02.05.2006 - 2 OWi 256 Js 72814/05
- OLG Dresden, 11.12.2006 - Ss (OWi) 650/06
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2007, 122
- NZV 2007, 152
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 17.08.1988 - 5 Ss OWi 261/88
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2006 - Ss OWi 650/06
Dies gilt damit auch für eine Tankstelle, jedenfalls solange die Abgabe von Treibstoff möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1988, 231; OLG Köln NZV 1994, 438 jeweils m.w.N.).Denn hier hat weniger das Bestreben nach möglichst zügiger Orstveränderung Bedeutung, sondern das Befahren des Tankstellengeländes dient dem Aufsuchen von Tanksäulen oder sonstiger Einrichtungen der Tankstelle (OLG Düsseldorf NZV 1988, 231).
- OLG Frankfurt, 19.12.1978 - 3 Ws (B) 160/78
Gewichtung der Pflichten; Öffentlicher Parkplatz; Rückwärts-Ausparkender; …
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2006 - Ss OWi 650/06
Die Verkehrssituationen sind vielmehr mit denen auf Parkplätzen sowie in Parkhäusern und Tiefgaragen vergleichbar (vgl. hierzu OLG Frankfurt VRS 57, 207; OLG Frankfurt VRS 57, 207; DAR 1980, 247; KG Berlin VRS 64, 104; OLG Hamburg DAR 2000, 41). - OLG Köln, 01.12.1999 - 2 U 61/99
Haftungsverteilung bei Kollision eines Fußgängers mit einem von hinten …
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2006 - Ss OWi 650/06
Soweit das Oberlandesgericht Köln meint, durch § 9 Abs. 5 StVO werde jeder Verkehrsteilnehmer geschützt (VersR 1992, 332; DAR 2001, 223), ist eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 GVG, § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG nicht veranlasst.
- OLG Köln, 16.05.1991 - 7 U 170/90
Haftungsverteilung bei Kollision mit einem in der Einbahnstraße rückwärts …
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2006 - Ss OWi 650/06
Soweit das Oberlandesgericht Köln meint, durch § 9 Abs. 5 StVO werde jeder Verkehrsteilnehmer geschützt (VersR 1992, 332; DAR 2001, 223), ist eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 GVG, § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG nicht veranlasst. - OLG Köln, 13.07.1994 - 2 U 36/94
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Tankstellengelände
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2006 - Ss OWi 650/06
Dies gilt damit auch für eine Tankstelle, jedenfalls solange die Abgabe von Treibstoff möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf NZV 1988, 231; OLG Köln NZV 1994, 438 jeweils m.w.N.). - OLG Stuttgart, 17.05.2004 - 1 Ss 182/04
Verkehrsordnungswidrigkeit: Sorgfaltsmaßstab beim Ausparken aus einer Parkbucht
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2006 - Ss OWi 650/06
Der mit dem fließenden - und deshalb in der Regel rascheren - Verkehr verbundenen erhöhten Unfallgefahr soll durch eine gegenüber der allgemeinen Sorgfaltspflicht aus § 1 Abs. 2 StVO gesteigerte Sorgfaltspflicht desjenigen begegnet werden, der im fließenden Verkehr rückwärts fährt oder in diesen Verkehr rückwärts einfährt (OLG Stuttgart NZV 2004, 420). - OLG Hamburg, 12.11.1999 - 2 Ss 147/99
Sorgfaltspflicht beim Rückwärtsfahren im Zu- und Ausfahrtbereich einer …
Auszug aus OLG Dresden, 11.12.2006 - Ss OWi 650/06
Die Verkehrssituationen sind vielmehr mit denen auf Parkplätzen sowie in Parkhäusern und Tiefgaragen vergleichbar (vgl. hierzu OLG Frankfurt VRS 57, 207; OLG Frankfurt VRS 57, 207; DAR 1980, 247; KG Berlin VRS 64, 104; OLG Hamburg DAR 2000, 41). - OLG Stuttgart, 31.05.1994 - 2 Ss 56/94
Verlust des Vorfahrtsrechtes gegenüber dem Linksabbieger bei unbefugten Benutzen …
- BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15
Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den …
Die wohl überwiegende Auffassung stellt indes darauf ab, dass die Vorschrift primär dem Schutz des fließenden und deshalb typischerweise schnelleren Verkehrs dient und mithin bei einem Parkplatzunfall nicht unmittelbar anwendbar ist (vgl. OLG Koblenz, DAR 2000, 84; OLG Stuttgart, NJW 2004, 2255, 2256; OLG Jena, NZV 2005, 432; OLG Dresden, NZV 2007, 152;… OLG Saarbrücken, NJW-RR 2015, 223 Rn. 29 ff.; LG Saarbrücken, NJW-RR 2013, 541 f.; DAR 2013, 520, 521; NJW-RR 2014, 1310;… König, aaO, § 8 StVO Rn. 31a mwN). - LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 122/12
Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen …
§ 9 Abs. 5 StVO dient primär dem Schutz des fließenden und deshalb typischerweise schnelleren Verkehrs (vgl. OLG Dresden, NZV 2007, 152; OLG Jena, VRS 108, 294;… OLG Stuttgart aaO;… OLG Koblenz aaO; Kammerurteil vom 10. Dezember 2010 - 13 S 80/10;… Hentschel/König/Dauer aaO § 9 StVO Rdn.51;… Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. § 9 StVO Rdn. 67; Elsner, jurisPR-VerkR 7/2010 Anm. 3). - LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13
Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim …
- LG Saarbrücken, 24.01.2014 - 13 S 168/13
Verkehrsunfallhaftung: Anscheinsbeweis bei Kollision eines in ein Grundstück …
Das Abbiegen in ein Grundstück ist zum einen deshalb für den durch § 9 Abs. 5 StVO geschützten (vgl. OLG Dresden NZV 2007, 152; OLG Jena VRS 108, 294; OLG Stuttgart NJW 2004, 2255; OLG Koblenz zfs 2000, 80 f; Kammerurteil vom 19. Juli 2013 - 13 S 61/13, zfs 2013, 564 f., mwN.) fließenden Verkehr gefährlich, weil der Abbiegende seine Geschwindigkeit regelmäßig deutlich reduzieren muss und dadurch den fließenden, typischerweise schneller fahrenden Verkehr behindern kann. - LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 202/12
Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines in zweiter Reihe haltenden Fahrzeugs beim …
Das gilt etwa für § 5 Abs. 2, 4 Satz 1 StVO, für § 7 Abs. 5 Satz 1 StVO, für § 20 Abs. 2, 3 Satz 1 StVO, für § 37 Abs. 2 Nr. 1 S. 9 StVO, für Z 215 zu § 41 Abs. 1 StVO; nach ganz überwiegender Auffassung für § 9 Abs. 5 StVO (vgl. OLG Dresden, NZV 2007, 152; OLG Jena, VRS 108, 294;… OLG Stuttgart aaO;… OLG Koblenz aaO; Kammerurteile vom 10. Dezember 2010 - 13 S 80/10 und vom 19. Oktober 2012 - 13 S 122/12;… Hentschel/König/Dauer aaO § 9 StVO Rdn.51;… Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. § 9 StVO Rdn. 67; Elsner, jurisPR-VerkR 7/2010 Anm. 3) und - mit gewissen Ausdehnungen - auch für § 10 StVO (vgl. OLG Hamm, VRS 45, 461; KG VRS 107, 96; Urteil der Kammer vom 14. November 2008 - 13 S 180/08;… Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl. § 10 StVO Rdn. 7 f.;… s. hierzu aber auch Hentschel/König/Dauer aaO, 41. Aufl., § 10 Rdn. 4;… Burmann/Heß/Jahnke/Janker aaO § 10 StVO Rdn. 2). - OLG Zweibrücken, 24.05.2017 - 1 U 3/16
Verkehrsunfall -Rechtsabbiegender mit Rückwärtsfahrenden
Besonderheiten wie bei Parkplatzunfällen (vgl. dazu BGH VersR 2016, 410; die von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Stuttgart NZV 2004, 420), beim Einfahren von Grundstücken auf die Straße (vgl. die von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Hamm VRS 45, 461) oder beim Verkehr auf einem Tankstellengelände (vgl. die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Dresden NZV 2007, 152) lagen hier nicht vor. - LG München II, 22.09.2023 - 2 O 1673/22
Rückwärtsfahren, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Unabwendbares Ereignis, …
Auch der Verordnungsgeber war der Ansicht, dass sich § 9 StVO nur an den Fahrverkehr wendet (VkBl. 1970, 806; OLG Dresden, NZV 2007, 152, beck-online).
Rechtsprechung
OLG Bamberg, 30.06.2006 - Ss OWi 650/06 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.03.1997 - 4 StR 455/96
Zulässige Nachholung der Urteilsgründe im Bußgeldverfahren unter Einhaltung der …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2006 - Ss OWi 650/06
Die nachträgliche Ergänzung eines abgekürzten Urteils bzw. die nachträgliche Fertigung schriftlicher Urteilsgründe ist aber nach gefestigter Rechtsprechung im Straf- wie auch im Bußgeldverfahren grundsätzlich nicht zulässig - und zwar auch nicht innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO -, wenn es - wie hier - bereits aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist; es sei denn, das Gesetz lässt entsprechende Ausnahmen zu (BGHSt 43, 22/26; BayObLG ZfS 2004, 382/383; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 121 f.; OLG Hamm DAR 2005, 640 ; KG VRS 108, 278/279 - jew. m. w. N.).Das Ergebnis der vom Bundesgerichtshof zu der Fallgestaltung getroffenen Entscheidung, dass der Tatrichter den vor der Hauptverhandlung gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft auf schriftliche Begründung übersehen hat (BGHSt 43, 22 ), ist auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.
- KG, 08.09.2004 - 3 Ws (B) 382/04
Gerichtliches Bußgeldverfahren: Nachträgliche Abfassung von Urteilsgründen für …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2006 - Ss OWi 650/06
Das Rechtsbeschwerdegericht hat auf die Sachrüge hin zu prüfen, ob nach der am 27.12.2005 erfolgten Zustellung eines Urteils ohne Gründe die Fertigung der am 13.01.2006, und damit innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO zu den Akten gelangten schriftlichen Urteilsgründe zulässig war - ohne dass es einer entsprechenden Verfahrensrüge bedarf -, weil von der Klärung dieser Frage abhängt, welcher Urteilstext auf die Sachrüge hin vom Rechtsbeschwerdegericht auf materiell-rechtliche Fehler überprüft werden soll (OLG Köln VRS 63, 460/461; BayObLG NStZ 1991, 342; OLG Düsseldorf MDR 1993, 894 ; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 121 ; KG VRS 108, 278).Die nachträgliche Ergänzung eines abgekürzten Urteils bzw. die nachträgliche Fertigung schriftlicher Urteilsgründe ist aber nach gefestigter Rechtsprechung im Straf- wie auch im Bußgeldverfahren grundsätzlich nicht zulässig - und zwar auch nicht innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO -, wenn es - wie hier - bereits aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist; es sei denn, das Gesetz lässt entsprechende Ausnahmen zu (BGHSt 43, 22/26; BayObLG ZfS 2004, 382/383; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 121 f.; OLG Hamm DAR 2005, 640 ; KG VRS 108, 278/279 - jew. m. w. N.).
- BayObLG, 21.01.1991 - 2 ObOWi 389/90
Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2006 - Ss OWi 650/06
Das Rechtsbeschwerdegericht hat auf die Sachrüge hin zu prüfen, ob nach der am 27.12.2005 erfolgten Zustellung eines Urteils ohne Gründe die Fertigung der am 13.01.2006, und damit innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO zu den Akten gelangten schriftlichen Urteilsgründe zulässig war - ohne dass es einer entsprechenden Verfahrensrüge bedarf -, weil von der Klärung dieser Frage abhängt, welcher Urteilstext auf die Sachrüge hin vom Rechtsbeschwerdegericht auf materiell-rechtliche Fehler überprüft werden soll (OLG Köln VRS 63, 460/461; BayObLG NStZ 1991, 342; OLG Düsseldorf MDR 1993, 894 ; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 121 ; KG VRS 108, 278).
- BayObLG, 18.03.2004 - 1 ObOWi 95/04
Anforderungen an das Absehen von einer schriftlichen Begründung des Urteils nach …
Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2006 - Ss OWi 650/06
Die nachträgliche Ergänzung eines abgekürzten Urteils bzw. die nachträgliche Fertigung schriftlicher Urteilsgründe ist aber nach gefestigter Rechtsprechung im Straf- wie auch im Bußgeldverfahren grundsätzlich nicht zulässig - und zwar auch nicht innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO -, wenn es - wie hier - bereits aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist; es sei denn, das Gesetz lässt entsprechende Ausnahmen zu (BGHSt 43, 22/26; BayObLG ZfS 2004, 382/383; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 121 f.; OLG Hamm DAR 2005, 640 ; KG VRS 108, 278/279 - jew. m. w. N.). - OLG Hamm, 23.06.2005 - 1 Ss OWi 427/05
Urteilsbergündung; Ergänzung; abgekürztes Urteil
Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2006 - Ss OWi 650/06
Die nachträgliche Ergänzung eines abgekürzten Urteils bzw. die nachträgliche Fertigung schriftlicher Urteilsgründe ist aber nach gefestigter Rechtsprechung im Straf- wie auch im Bußgeldverfahren grundsätzlich nicht zulässig - und zwar auch nicht innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist des § 275 Abs. 1 Satz 2 StPO -, wenn es - wie hier - bereits aus dem inneren Dienstbereich des Gerichts herausgegeben worden ist; es sei denn, das Gesetz lässt entsprechende Ausnahmen zu (BGHSt 43, 22/26; BayObLG ZfS 2004, 382/383; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 121 f.; OLG Hamm DAR 2005, 640 ; KG VRS 108, 278/279 - jew. m. w. N.). - OLG Köln, 12.05.1982 - 3 Ss 209/82
Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2006 - Ss OWi 650/06
Das Rechtsbeschwerdegericht hat auf die Sachrüge hin zu prüfen, ob nach der am 27.12.2005 erfolgten Zustellung eines Urteils ohne Gründe die Fertigung der am 13.01.2006, und damit innerhalb der Frist des § 275 Abs. 1 Satz 1 und 2 StPO zu den Akten gelangten schriftlichen Urteilsgründe zulässig war - ohne dass es einer entsprechenden Verfahrensrüge bedarf -, weil von der Klärung dieser Frage abhängt, welcher Urteilstext auf die Sachrüge hin vom Rechtsbeschwerdegericht auf materiell-rechtliche Fehler überprüft werden soll (OLG Köln VRS 63, 460/461; BayObLG NStZ 1991, 342; OLG Düsseldorf MDR 1993, 894 ; OLG Brandenburg NStZ-RR 2004, 121 ; KG VRS 108, 278).