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   OLG Dresden, 30.08.2010 - Ss (OWi) 812/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13456
OLG Dresden, 30.08.2010 - Ss (OWi) 812/09 (https://dejure.org/2010,13456)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30.08.2010 - Ss (OWi) 812/09 (https://dejure.org/2010,13456)
OLG Dresden, Entscheidung vom 30. August 2010 - Ss (OWi) 812/09 (https://dejure.org/2010,13456)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsordnungswidrigkeit - Pflichtverteidigerbeiordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2; OWiG § 46
    Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen Missachtung des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Pflichtverteidiger bei unzulässiger Videomessung - jetzt nicht mehr?

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beiordnung eines Pflichtverteidigers bei Videomessung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Pflichtverteidiger in Bußgeldsachen

  • msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)

    Die Beiordnung eines Pflichtverteidiger in Bußgeldsachen

Papierfundstellen

  • AnwBl 2011, 109
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 14.02.1985 - 1 Ss 259/84

    Revision aufgrund Sachbeschwerde und Verfahrensrüge; Voraussetzungen der

    Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2010 - Ss OWi 812/09
    Die Rüge stellt in ausreichender Weise dar, dass trotz notwendiger Verteidigung ein Verteidiger der Hauptverhandlung nicht beiwohnte, da der Beiordnungsantrag abgelehnt worden war (vgl. auch OLG Zweibrücken NStZ 1986, 135 ).
  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus OLG Dresden, 30.08.2010 - Ss OWi 812/09
    Die Frage, ob die Ergebnisse einer stationären Rotlichtüberwachungsanlage - entsprechend dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 ( 2 BvR 941/08) möglicherweise mangels Rechtsgrundlage nicht verwertbar sind, war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht obergerichtlich geklärt und auf der Ebene der Amtsgerichte senatsbekannt umstritten.
  • AG Aachen, 08.12.2020 - 452 Ds 588/20
    Eine schwierige Rechtslage ist im Übrigen gegeben, wenn bei Anwendung des materiellen oder formellen Rechts im konkreten Verfahren Rechtsfragen beantwortet werden müssen, die bislang nicht entschieden wurden (BVerfG StV 2006, 426; KG NStZ-RR 2016, 208; OLG Hamburg StV 2011, 655; OLG Dresden BeckRS 2011, 05238 (OWi-Verfahren); OLG Stuttgart StV 2002, 298; LG Ellwangen BeckRS 2011, 25717 (Verstoß gegen AsylVfG)).
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