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   OLG Saarbrücken, 29.04.2009 - Ss (Z) 205/2009 (37/09), Ss (Z) 205/09 (37/09)   

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https://dejure.org/2009,30672
OLG Saarbrücken, 29.04.2009 - Ss (Z) 205/2009 (37/09), Ss (Z) 205/09 (37/09) (https://dejure.org/2009,30672)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29.04.2009 - Ss (Z) 205/2009 (37/09), Ss (Z) 205/09 (37/09) (https://dejure.org/2009,30672)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 29. April 2009 - Ss (Z) 205/2009 (37/09), Ss (Z) 205/09 (37/09) (https://dejure.org/2009,30672)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die wirksame Zustellung eines Bußgeldbescheids an den Verteidiger; Heilung des Zustellungsmangels durch Aushändigung einer Abschrift an den Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 51 Abs. 3; OWiG § 51 Abs. 5; VwZG § 8
    Voraussetzungen für die wirksame Zustellung eines Bußgeldbescheids an den Verteidiger; Heilung des Zustellungsmangels durch Aushändigung einer Abschrift an den Betroffenen

  • rechtsportal.de

    OWiG § 51 Abs. 3 ; OWiG § 51 Abs. 5 ; VwZG § 8
    Voraussetzungen für die wirksame Zustellung eines Bußgeldbescheids an den Verteidiger; Heilung des Zustellungsmangels durch Aushändigung einer Abschrift an den Betroffenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Hamm, 08.08.2017 - 3 RBs 106/17

    Heilung; Zustellung; unwirksame; tatsächlicher Zugang; Bußgeldbescheid;

    Im Ergebnis kann dies dahin stehen, denn vorliegend wurde Heilung nach § 51 Abs. 1 Satz 1 OWiG i.V.m. § 8 VwZG NW durch den tatsächlichen Zugang des Bußgeldbescheides bei dem Betroffenen bewirkt (so auch Saarländisches OLG, Beschluss vom 29. April 2009 - Ss (Z) 205/09 (37/09), juris, Rdnr. 10).
  • OLG Celle, 30.08.2011 - 311 SsRs 126/11

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Nachträgliche Ergänzung eines Urteils nach der

    (c) Soweit dem gegenüber das OLG Saarbrücken in ZfS 2009, 469 die Rechtsauffassung vertritt, dass der Zugang des formlos übersendeten Bußgeldbescheids an den Betroffenen in Verbindung mit der Unterrichtung über die an den Verteidiger veranlasste Zustellung einen Zustellungsmangel beim Verteidiger nach § 8 VwZG heilt und auch vom hiesigen 2. Senat für Bußgeldsachen im Beschluss vom 2. April 2009 (322 SsBs 225/08) zumindest angedeutet wird, dass der Zugang des Bußgeldbescheides beim Betroffenen eine Heilung eines solchen Zustellungsmangels bewirken könnte, schließt sich der Senat dieser Ansicht nicht an.
  • OLG Karlsruhe, 29.10.2020 - 2 Rb 35 Ss 618/20

    Voraussetzung für die Heilung von Zustellungsmängeln durch Zustellung an den

    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob eine Heilung überhaupt dadurch eintreten kann, dass eine Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks einer anderen Person als derjenigen, an die die Zustellung gerichtet war, tatsächlich zugeht (so OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2017 -3 RBs 106/17, juris Rn. 28 f.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2009 - Ss (Z) 205/2009 (37/09), juris Rn. 10; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2011- 311 SsRs 126/11, juris, Rn. 17 f.; OLG Celle, Beschluss vom 18. August 2015 - 2 Ss (OWi) 240/15, juris, Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 4a Ss 428/13, juris Rn. 11).

    Daran vermag das Auftreten des Verteidigers gegenüber der Bußgeldbehörde ebenso wenig etwas zu ändern wie der Umstand, dass der Verteidiger mit Schreiben vom 6. März 2020, mit dem er seine Verteidigung angezeigt hat, eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert hat (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2009 - Ss (Z) 205/2009 (37/09), juris Rn. 10; OLG Karlsruhe a.a.O. Rn. 3).

  • OLG Karlsruhe, 08.12.2020 - 2 Rb 35 Ss 618/20
    Dabei bedarf es keiner Entscheidung, ob eine Heilung überhaupt dadurch eintreten kann, dass eine Abschrift des zuzustellenden Schriftstücks einer anderen Person als derjenigen, an die die Zustellung gerichtet war, tatsächlich zugeht (so OLG Hamm, Beschluss vom 8. August 2017 - 3 RBs 106/17, juris Rn. 28 f.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2009 - Ss (Z) 205/2009 (37/09), juris Rn. 10; a.A. OLG Celle, Beschluss vom 30. August 2011 - 311 SsRs 126/11, juris, Rn. 17 f.; OLG Celle, Beschluss vom 18. August 2015 - 2 Ss (OWi) 240/15, juris, Rn. 12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10. Oktober 2013 - 4a Ss 428/13, juris Rn. 11).

    Daran vermag das Auftreten des Verteidigers gegenüber der Bußgeldbehörde ebenso wenig etwas zu ändern wie der Umstand, dass der Verteidiger mit Schreiben vom 6. März 2020, mit dem er seine Verteidigung angezeigt hat, eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung anwaltlich versichert hat (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29. April 2009 - Ss (Z) 205/2009 (37/09), juris Rn. 10; OLG Karlsruhe a.a.O. Rn. 3).

  • OLG Koblenz, 31.03.2022 - 1 OWi 32 SsBs 233/21

    Zustellung des Bußgeldbescheids an Verteidiger mangels formeller Zustellung an

    "Empfangsberechtigter" i.S.v. § 8 VwZG ist - trotz des Wortlautes "dem" und nicht "einem" Empfangsberechtigten - nicht nur derjenige, an den die Zustellung gerichtet war, sondern eine Heilung wird auch dann bewirkt, wenn ein anderer Zustellungsberechtigter das Schriftstück tatsächlich erhält (vgl. BVerwG, a.a.O., zu § 9 VwZG a.F.; BGH, III ZR 207/14 v. 12.03.2015, BeckRS 2015, 6671 Rn. 15, beck-online zu § 189 ZPO; BFH, VII R 86/89 v. 15.01.1991 - BFH/NV 1992, 81 zu § 9 VwZG a.F.; OLG Hamm, a.a.O.; Saarländisches OLG Saarbrücken, Ss (Z) 205/2009 (37/09) v. 29.04.2009 - juris; BeckOK OWiG/Preisner, 32. Edition 01.10.2021, § 8 VwZG Rn. 19; BeckOK VwVfG/L. Ronellenfitsch, 54. Edition 01.10.2019, § 8 VwZG Rn. 13; Danker, VwZG, 1. Auflage 2012, § 8 Rn. 6; Lampe, a.a.O.; a.A. OLG Stuttgart, 4a Ss 428/13 v. 10.10.2013 - NZV 2014, 186; OLG Celle, 311 SsRs 126/11 v. 30.08.2011 - NZV 2012, 45).
  • OLG Oldenburg, 01.10.2018 - 2 Ss OWi 235/18

    Nachfahrmessung setzt konkretere Angaben zum Abstand der Fahrzeuge voraus

    Der Senat folgt vielmehr-ebenso wie schon bereits das Amtsgericht-der sorgfältig begründeten Entscheidung des OLG Hamm (DAR 2017, 642; im Ergebnis ebenso: Saarländisches OLG, zfs 2009, 469).
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