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   OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74   

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OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74 (https://dejure.org/1974,1503)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21.02.1974 - Ss 1/74 (https://dejure.org/1974,1503)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 21. Februar 1974 - Ss 1/74 (https://dejure.org/1974,1503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bezeichnung des angewendeten Strafgesetzes in den Urteilsgründen ; Erkennbarkeit des Schuldvorwurfs in Form des Vorsatzes oder in Form der Fahrlässigkeit ; Voraussetzungen der Anordnung einer "isolierten" Sperrfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1391
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 08.11.1968 - 3 Ss 789/68

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis; Führen von Kraftfahrzeugen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74
    Diese den Richter im Normalfall der Notwendigkeit, eine Prognose zu stellen, enthebende "Indizwirkung" (OLG Köln VRS 31, 263; Schönke-Schröder, a.a.O., § 42 m Rdn. 32) schließt jedoch nicht aus, daß im Einzelfall eine die Indizwirkung aufhebende Ausnahme von der statuierten Regel vorliegen kann (OLG Köln, wie vor; VRS 41, 101 - 102 - OLG Stuttgart VRS 35, 19; NJW 1969, 438 [OLG Düsseldorf 08.11.1968 - 3 Ss 789/68] - 439 - BayOblG VRS 40, 12 - 13 - = …

    So kann im Zeitpunkt der Haupt Verhandlung die durch die Tat begründete Vermutung der Ungeeignetheit entfallen sein, wenn der Täter längere Zeit durch eine vorläufige Maßnahme nach § 111 a StPO an der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr gehindert worden war, so daß er bereits hierdurch nachhaltig beeindruckt worden ist und deshalb weitere Gefährdungen nicht zu erwarten sind (OLG Düsseldorf NJW 1969, 438 [OLG Düsseldorf 08.11.1968 - 3 Ss 789/68] - 439 - BayObLG VRS 40, 12 - 13 - = …

  • BGH, 14.12.1954 - 3 StR 330/54
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74
    Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn der Täter im Zeitpunkt der Hauptverhandlung (BGHSt 7, 165 - 175 - BGH VRS 45, 177; BayOblG VRS 40, 12 - 13 - = NJW 1971, 206; Schenke-Schröder, StGB, 17. Aufl., § 42 n Rdn. 52; Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., §§ 42 m-o Anm. 7) noch ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, so daß von ihm auch für die Zukunft weitere Verletzungen der Pflichten eines Kraftfahrers zu erwarten sind.
  • BGH, 10.02.1961 - 4 StR 546/60

    Geraten eines Fahrers auf die Gegenfahrbahn - Berücksichtigung der Unrechtsfolgen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74
    § 42 n Abs. 4 StGB trägt dem Gedanken, daß die Dauer der Sperrfrist sich danach zu richten hat, wie lange die Ungeeignetheit voraussichtlich noch bestehen wird (BGHSt 15, 393 - 397 -), auch für den Fall Rechnung; daß die Ungeeignetheit infolge einer vorläufigen Maßnahme bereits vor Ablauf der Mindestsperrfrist behoben sein wird.
  • LG Dortmund, 12.02.1973 - 16 Ns 515/72
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74
    In Übereinstimmung mit der überwiegend vertretenen Meinung ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, bei der Verhängung einer isolierten Sperrfrist sei § 42 n Abs. 4 StGB auch nicht entsprechend anwendbar (so Ausdrücklich OLG Düsseldorf VRS 39, 259; Schönke-Schröder, a.a.O., § 42 n Rdn. 11; Jagusch, a.a.O., §§ 42 m-o Anm. 15; Dreher, a.a.O., § 42 n Anm. 4 B c; ebenso wohl auch Ruth, a.a.O., § 42 Rdn. 16-18; a.A. : LG Dortmund NJW 1973, 1336 [LG Dortmund 12.02.1973 - 16 Ns 515/72] ; Krekeler NJW 1973, 690).
  • BGH, 07.11.1955 - GSSt 2/55

    Persönlicher Anwendungsbereich des § 42m Strafgesetzbuch (StGB) - Anordnung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74
    Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, dem Angeklagten also die Fahrerlaubnis, hätte er diese, bei gleichzeitiger Festsetzung einer Sperrfrist zu entziehen wäre, kann auch eine "isolierte" Sperrfrist angeordnet werden (BGHSt 10, 94 - 98 - zu § 42 StGB a.F.; Jagusch, wie vor, Anm. 11).
  • OLG Hamm, 26.09.1969 - 3 Ss 768/69

    Kraftfahrer; Blutalkoholgehalt; Alkoholgenuß in mehreren Lokalen; Kenntnis vor

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74
    Eine vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr ( § 316 Abs. 1 StGB ) setzt neben der wissentlichen und willentlichen Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr voraus, daß der Täter im Zeitpunkt der Tatbegehung (OLG Hamm VRS 37, 447 - 448 -) seine Fahruntauglichkeit kannte oder doch mit ihr rechnete (OLG Saarbrücken, wie vor; Ruth in: Leipziger Kommentar, 9. Aufl., § 316 Rdn. 58); eine fahrlässige Trunkenheit im Verkehr ( § 316 Abs. 2 StGB ) liegt dagegen vor, wenn der Täter, mag er auch vorsätzlich ein Fahrzeug geführt haben, seine Fahruntauglichkeit weder kannte noch mit ihm rechnete, er diese aber bei pflichtgemäßer Sorgfalt hätte erkennen können.
  • BGH, 28.06.1973 - 4 StR 288/73

    Maßregel - Urteilsgründe - Formelhafte Begründung des Richters -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74
    Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn der Täter im Zeitpunkt der Hauptverhandlung (BGHSt 7, 165 - 175 - BGH VRS 45, 177; BayOblG VRS 40, 12 - 13 - = NJW 1971, 206; Schenke-Schröder, StGB, 17. Aufl., § 42 n Rdn. 52; Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., §§ 42 m-o Anm. 7) noch ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, so daß von ihm auch für die Zukunft weitere Verletzungen der Pflichten eines Kraftfahrers zu erwarten sind.
  • BGH, 05.06.1959 - 4 StR 110/59

    Beinamputation - Vegetatives Nervensystem - Herabsetzung der Selbstbeherrschung -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74
    Bei einem Blutalkoholgehalt ab 2 Promille können bereits die Voraussetzungen der verminderten Zurechnungsfähigkeit ( § 51 Abs. 2 StGB ) erfüllt sein (BGH VRS 17, 187 - 191 - OLG Saarbrücken VRS 38, 111; VRS 40, 448 - 450 - OLG Koblenz VRS 43, 259 - 260 - Schönke-Schröder, a.a.O., § 51 Rdn. 5) mit der Folge, daß die Strafe gemildert werden kann ( §§ 51 Abs. 2, 44 StGB ).
  • BayObLG, 30.09.1970 - RReg. 1 St 79/70

    Absehen von der Einziehung der Fahrerlaubnis nach vorläufiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.02.1974 - Ss 1/74
    Die Fahrerlaubnis ist zu entziehen, wenn der Täter im Zeitpunkt der Hauptverhandlung (BGHSt 7, 165 - 175 - BGH VRS 45, 177; BayOblG VRS 40, 12 - 13 - = NJW 1971, 206; Schenke-Schröder, StGB, 17. Aufl., § 42 n Rdn. 52; Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl., §§ 42 m-o Anm. 7) noch ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, so daß von ihm auch für die Zukunft weitere Verletzungen der Pflichten eines Kraftfahrers zu erwarten sind.
  • OLG Nürnberg, 26.08.2011 - 1 St OLG Ss 156/11

    Verfahren gegen einen Jugendlichen: Umfang der Urteilsbegründung bei irriger

    In derartigen Fällen sind Feststellungen zur inneren Tatseite nur dann ausnahmsweise entbehrlich, wenn die Darstellung des äußeren Sachverhalts eindeutig den Schluss auf die Merkmale des inneren Tatbestands zulässt (vgl. OLG Saarbrücken , NJW 1974, 1391 [1392]).
  • OLG Stuttgart, 30.06.1995 - 1 Ss 222/95

    Verstoß gegen das Gaststättengesetz wegen des Alkoholausschanks an einen

    Bei Tatbeständen, die - wie § 28 Abs. 1 Gaststättengesetz - an vorsätzliche und an fahrlässige Tatbegehung eine Sanktion knüpfen, ist jedoch die Schuldform sowohl in der Urteilsformel als auch in den Urteilsgründen anzugeben (vgl. BGH VRS 65, 359, 361; OLG Saarbrücken, NJW 1974, 1391; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Auflage § 260 Rdnr. 24).
  • OVG Saarland, 25.09.2009 - 1 B 430/09

    Erteilung einer Fahrerlaubnis im EU-Ausland während einer laufenden Sperrfrist;

    Dass das Oberlandesgericht Saarbrücken in einer Entscheidung aus dem Jahre 1974 (OLG Saarbrücken, Urteil vom 21.2.1974 - Ss 1/74 -, NJW 1974, 1391) unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Anwendung des § 69 a Abs. 5 Satz 2 StGB im Fall einer isolierten Sperrfrist befürwortet hat, bedarf fallbezogen keiner näheren Würdigung, da eine der dortigen - nach Dafürhalten des OLG Saarbrücken eine Einrechnung ausnahmsweise rechtfertigenden - Konstellation vergleichbare Sachverhaltsgestaltung nicht gegeben ist.
  • BayObLG, 21.05.1999 - 4St RR 86/99

    Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt durch Gewähren von Unterkunft und/oder

    Ihr Fehlen ist nur dann entbehrlich, wenn sie eindeutig den Darlegungen zur äußeren Tatseite zu entnehmen sind (BayObLG v. 22.9.1989 RReg 4St 200/89 - insoweit nicht abgedruckt in NStZ 1990, 187/188; OLG Saarbrücken NJW 1974, 1391/1392; Löwe/Rosenberg/Gollwitzer StPO 24. Aufl. § 267 Rn. 41; KK/Engelhardt StPO 4. Aufl. § 267 Rn. 10).
  • BFH, 24.06.1993 - VII R 95/92

    Zollrechtliche Bestimmung von Warengruppen

    Sinn macht die Unterscheidung, die freilich nach dem Tarifwortlaut zu treffen ist, nicht, wie der Klägerin zuzugeben ist, unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Zollsatzes (dazu Senat, Urteile vom 20. Februar 1990 VII K 8/89, BFHE 160, 91, 93, und vom 28. April 1992 VII K 7/91, BFH/NV 1993, 139), allein, wenn als Erzeugnisse der Tarifnr.20.01 nur solche mit einem die Zubereitung oder Haltbarmachung bestimmenden Essiggehalt angesehen werden (ebenso Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluß vom 6. Mai 1974 2 Ss 1/74 OWi, Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern 1974, 215 - Spargelkonserven -).
  • LG Stuttgart, 22.09.2000 - 17 Qs 47/00

    Isolierte Sperrfrist und Anrechnungsregel

    Gegen diese Lösung sind insbesondere in der Rspr. immer wieder Bedenken erhoben geworden (vgl. OLG Saarbrücken NJW 1974, 1391; LG Nürnberg-Fürth, NJW 1977, 446; LG Heilbronn NStZ 1984, 263 mit zust.Anm.v. Geppert; LG Stuttgart 5 Qs 372/84).
  • OLG Zweibrücken, 17.01.1997 - 1 Ss 280/96
    Zur Begründung führt diese Ansicht (so zum früheren § 42 n StGB OLG Saarbrücken NJW 1974, 1391; vgl. auch LK-Geppert, StGB , 11. Aufl. § 69 a Rn. 37, derselbe NStZ 1984, 264) im wesentlichen an, daß auch der Täter ohne Fahrerlaubnis sich darauf berufen könne, die Prognose für die Dauer seiner Ungeeignetheit sei nach dem der Vorschrift des § 69a StGB innewohnenden Gedanken am Urteil des letzten Tatrichters zu messen.
  • AG Idstein, 05.04.2004 - 5 Ds 5660 Js 23160/02

    Fahren ohne Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit einer Sperrfristberechnung für die

    Der Gegenauffassung, die eine entsprechende Anwendung der Vorschrift befürwortet (vgl. OLG Saarbrücken NJW 74, 1391 ff; LG Nürnberg - Fürth NJW 77, 446; LG Heilbronn NStZ 84, 263 mit Anmerkung Geppert, LG Stuttgart VRS 100, 20; AG Büdingen bei Janiszewski NStZ 84, 404), ist zuzugeben, dass der materielle Hintergrund der Verhängung der Sperre auf Grund fehlender Eignung im Führen von Kraftfahrzeugen für eine Berechnung ab der letzten tatrichterlichen Entscheidung zu sprechen scheint und die faktische Betroffenheit im Falle einer isolierten Sperrfrist derjenigen bei vorläufiger Entziehung der Fahrerlaubnis gegebenenfalls nahe kommen kann.
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