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   OLG Köln, 13.08.1985 - Ss 120/85   

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https://dejure.org/1985,2937
OLG Köln, 13.08.1985 - Ss 120/85 (https://dejure.org/1985,2937)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.08.1985 - Ss 120/85 (https://dejure.org/1985,2937)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. August 1985 - Ss 120/85 (https://dejure.org/1985,2937)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bildung einer geschlossenen Menschenmauer durch Demonstranten zwecks Zutrittsverwehrung von Bundeswehrsoldaten zu ihrer Kaserne; Strafrechtliche Verurteilung wegen Freiheitsberaubung und Nötigung

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Freiheitsberaubung durch Blockadeaktion

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 333
  • MDR 1986, 72
  • NStZ 1985, 550
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.1985 - Ss 120/85
    Auch bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung der Strafgesetze überstiegen Umfang und Dauer der Behinderungen anderer hier bei weitem das Maß, das bei einer kollektiven Meinungskundgabe im Rahmen einer politischen Demonstrationen allenfalls hinzunehmen sein kann (vgl. BGHSt 23, 46, 57 f; 32, 165, 181; BGHZ 59, 30, 37; s.a. BVerfG, B.v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81 -341/81 - S. 27, 31 ff).

    Die Strafkammer ist ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, daß die Bildung der geschlossenen Menschenmauer, mit der sich die Demonstranten den Zutrittswilligen entgegenstellten, die Anwendung von Gewalt i.S.v. § 240 Abs. 1 StGB war (vgl. BGHSt 23, 126; 32, 165; RGSt 45, 153; BayObLG …

    Die Nötigungshandlungen waren verwerflich i.S.v. § 240 Abs. 2 StGB , und zwar schon deshalb, weil die Tat (auch) den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt (ähnlich: BGHSt 32, 165, 182).

    Allerdings kann Mittäter auch sein, wer nicht selbst am Tatort anwesend ist, sofern ihn die Tat nach allgemeinen Grundsätzen als eigene Tat zuzurechnen ist (vgl. BGHSt 32, 165, 178).

  • OLG Stuttgart, 14.03.1984 - 1 Ausschl 1/84
    Auszug aus OLG Köln, 13.08.1985 - Ss 120/85
    3a St 6">1969, 1127; OLG Celle NJW 1970, 206; KG NJW 1985, 209; OLG Karlsruhe NJW 1974, 2144, 2147; OLG Stuttgart NJW 1969, 1543; 1984, 1909; OLG Köln NJW 1983, 2206).
  • BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71

    Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer

    Auszug aus OLG Köln, 13.08.1985 - Ss 120/85
    Auch bei der gebotenen verfassungskonformen Auslegung der Strafgesetze überstiegen Umfang und Dauer der Behinderungen anderer hier bei weitem das Maß, das bei einer kollektiven Meinungskundgabe im Rahmen einer politischen Demonstrationen allenfalls hinzunehmen sein kann (vgl. BGHSt 23, 46, 57 f; 32, 165, 181; BGHZ 59, 30, 37; s.a. BVerfG, B.v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81 -341/81 - S. 27, 31 ff).
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