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   OLG Köln, 17.04.1998 - Ss 135 - 136/98, Ss 135/98, Ss 136/98   

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https://dejure.org/1998,17764
OLG Köln, 17.04.1998 - Ss 135 - 136/98, Ss 135/98, Ss 136/98 (https://dejure.org/1998,17764)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.04.1998 - Ss 135 - 136/98, Ss 135/98, Ss 136/98 (https://dejure.org/1998,17764)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. April 1998 - Ss 135 - 136/98, Ss 135/98, Ss 136/98 (https://dejure.org/1998,17764)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.1998 - Ss 135/98
    Die Anklage muß gemäß § 200 Abs. 1 StPO die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist und wodurch sie sich von anderen, gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheidet (vgl. BGH NStZ 1994, 350; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 147; jeweils m.w.N.).

    Während ein täglich wiederholbares Geschehen im Straßenverkehr regelmäßig der Individualisierung durch Tatort und Tatzeit bedarf (vgl. BGH NStZ 1994, 350 (351)), wird die Tötung eines Menschen durch die Person des Opfers hinreichend konkretisiert.

  • BVerfG, 04.08.1994 - 2 BvR 1291/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die besondere Haftprüfung -

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.1998 - Ss 135/98
    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (vgl. BGH a.a.O.; SenatE vom 8. November 1994 - Ss 427/94-184; SenatE vom 13. Dezember 1996 - Ss 503-504/96-194-195), damit der Umfang der Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils nicht zweifelhaft ist (vgl. BGH NStZ 1994, 553) und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt werden (BGH NStZ 1995, 244, 245).
  • BGH, 15.12.1995 - 2 StR 501/95

    Anklage - Anforderungen an Anklageschrift - Konkrete Lebenssachverhalte -

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.1998 - Ss 135/98
    Auch bei solchen Serienstraftaten muß jedoch beachtet werden, daß der Angeklagte nicht durch lediglich vage, unbestimmte Tatvorwürfe in seinen Verteidigungsmöglichkeiten unangemessen eingeschränkt wird (BGH NStZ 1996, 294 m.w.N.).
  • BGH, 20.09.1996 - 2 StR 289/96

    Bestimmtheit der Anklage - Überschreitung der Begrenzung des

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.1998 - Ss 135/98
    So kann es insbesondere bei einer Vielzahl von sexuellen Übergriffen gegenüber Kindern, bei denen die einzelnen Taten aller Voraussicht nach hinsichtlich genauer Tatzeit und genauem Geschehensablauf nicht individualisiert werden können, ausreichen - um gewichtige Lücken in der Strafverfolgung zu vermeiden -, das Tatopfer, die Grundzüge der Tatbegehung und die Bezeichnung des Tatzeitraumes mitzuteilen, um die Taten von anderen, möglichen Taten desselben Täters zu unterscheiden (BGH NStZ 1997, 145).
  • OLG Köln, 17.03.1995 - Ss 404/94

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Mehrere Einzeltaten; Fortgesetzte Tat; Anklage

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.1998 - Ss 135/98
    Bei Serienstraftaten ist zwar eine sachgerechte Zusammenfassung zulässig, dennoch sind die Einzeltaten aber dergestalt zu präzisieren, daß dem Angeklagten deutlich gemacht wird, gegen welche Einzelheiten er sich verteidigen muß (SenatsE vom 17. März 1995 - Ss 404/94), wobei an die Präzisierung der Einzeltaten keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen (SenatE vom 9. April 1997 - Ss 105/97 m.w.N.).
  • BGH, 17.04.1984 - 1 StR 116/84

    Anwendung des Grundsatzes "ne bis in idem" - Misshandlung eines Schutzbefohlenen

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.1998 - Ss 135/98
    Welche Angaben zur ausreichenden Bestimmung des Verfahrensgegenstandes erforderlich sind, kann nicht allgemein festgelegt werden (vgl. BGH NStZ 1984, 469; SenatE a.a.O.):.
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1992 - 3 Ss 31/92

    Anklage; Anklagesatz; Umfang; Mangel; Eröffnungsbeschluß

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.1998 - Ss 135/98
    Die Anklage muß gemäß § 200 Abs. 1 StPO die dem Angeklagten zur Last gelegte Tat sowie Zeit und Ort ihrer Begehung so genau bezeichnen, daß die Identität des geschichtlichen Vorgangs klargestellt und erkennbar wird, welche bestimmte Tat gemeint ist und wodurch sie sich von anderen, gleichartigen strafbaren Handlungen desselben Täters unterscheidet (vgl. BGH NStZ 1994, 350; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 147; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94

    Sexuelle Übergriffe - Inhalt der Anklageschrift - Freibeweisverfahren - Ablehnung

    Auszug aus OLG Köln, 17.04.1998 - Ss 135/98
    Es darf nicht unklar bleiben, über welchen Sachverhalt das Gericht nach dem Willen der Staatsanwaltschaft urteilen soll (vgl. BGH a.a.O.; SenatE vom 8. November 1994 - Ss 427/94-184; SenatE vom 13. Dezember 1996 - Ss 503-504/96-194-195), damit der Umfang der Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils nicht zweifelhaft ist (vgl. BGH NStZ 1994, 553) und die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten nicht in unzulässiger Weise eingeschränkt werden (BGH NStZ 1995, 244, 245).
  • OLG Köln, 04.01.2013 - 1 RBs 334/12

    Unwirksamkeit der Zustellung an den Verteidiger bei Fehlen der Vollmachtsurkunde

    Einer förmlichen Aufhebung des angefochtenen Urteils bedarf es insoweit nicht (vgl. SenE v. 9.4. 1997 - Ss 105/97; SenE v. 17.4. 1988 - Ss 135/98 = StraFo 1998, 417; SenE v. 13.10.2000 - Ss 398/00; SenE v. 23.10.2001 - Ss 406/01; SenE v. 3.1. 2003 - Ss 536/02; SenE v. 25.4. 2003 - Ss 157/03; SenE v. 20.04.2003 - Ss 156/03; Göhler-Seitz, OWiG, 14. Aufl. § 79 Rn 47a m. w. N).
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