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OLG Köln, 20.04.2000 - Ss 166 - 167/00, Ss 166/00, Ss 167/00 |
Zitiervorschläge
OLG Köln, Entscheidung vom 20.04.2000 - Ss 166 - 167/00, Ss 166/00, Ss 167/00 (https://dejure.org/2000,10297)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. April 2000 - Ss 166 - 167/00, Ss 166/00, Ss 167/00 (https://dejure.org/2000,10297)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer strafrechtlichen Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Erfolgsaussichten einer Revision im Strafprozess wegen gerügter Verfahrensfehler; Strafprozessrechtliche Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Ablehnung von ...
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2002, 238
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 21.08.2018 - 121 Ss 135/18
Werthinweise bei der Begründung der Einziehung eines Fahrzeugs
Solche Angaben wären zum einen erforderlich gewesen, um das Revisionsgericht in die Lage zu versetzen, die im gerichtlichen Ermessen stehende Einziehung auf ihre Verhältnismäßigkeit (§ 74f Abs. 1 StGB) zu überprüfen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Mai 2001 - 3 Ss 166/00 - [juris]). - OLG Karlsruhe, 30.04.2001 - 3 Ss 6/01
Schutzwirkung einer sog. vorgeschalteten Fußgängerampel
Dabei indiziert indes das Vorliegen eines in der BKatV genannten Regelfalles eine solche grobe oder beharrliche Pflichtverletzung (Senat NZV 1993, 359 und Beschluss vom 08.02.2001, 3 Ss 166/00; BayObLG NZV 1995, 499 f.). - KG, 01.09.2006 - 1 Ss 176/05
Strafverfahren: Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrages auf …
Dazu hätte es der Mitteilung bedurft, dass die Strafkammer aufgrund der schon vollzogenen Beweisaufnahme, etwa anhand weiterer Zeugenaussagen, eine genügend klare Vorstellung vom Augenscheinsgegenstand gewonnen hatte und daher eine weitere Beweiserhebung für überflüssig halten konnte (vgl. OLG Köln, StV 2002, 238, 239 m.w.N.). - KG, 07.10.2019 - 121 Ss 94/19
Ablehnung Beweisantrag auf Inaugenscheinnahme des Tatorts
Zutreffend wird mit der Revisionsbegründung darauf hingewiesen, dass die Vornahme 'der Beweiserhebung dann geboten ist, wenn durch diese - wie hier - gerade bestimmte-, die Örtlichkeiten betreffende Behauptungen des vom Gericht als Augenscheinsgehilfen behandelten Zeugen widerlegt werden sollen (vgl. BGH NStZ 1984, 565 ;.KG NStZ 2007, 25 ; OLG Koblenz StV 2013, 553 f.; OLG Köln StV 2002, 238 ff.;… Becker in Löwe-Rosenberg, StPO , 26. Aufl., § 244 Rdnr. 347). - KG, 07.10.2019 - 3 Ss 59/19 Zutreffend wird mit der Revisionsbegründung darauf hingewiesen, dass die Vornahme 'der Beweiserhebung dann geboten ist, wenn durch diese - wie hier - gerade bestimmte-, die Örtlichkeiten betreffende Behauptungen des vom Gericht als Augenscheinsgehilfen behandelten Zeugen widerlegt werden sollen (vgl. BGH NStZ 1984, 565;.KG NStZ 2007, 25; OLG Koblenz StV 2013, 553 f.; OLG Köln StV 2002, 238 ff.;… Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Auï‚., § 244 Rdnr. 347).