Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 14.09.2005

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 21.02.2005 - Ss 29/05 (I 11)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5852
OLG Oldenburg, 21.02.2005 - Ss 29/05 (I 11) (https://dejure.org/2005,5852)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.02.2005 - Ss 29/05 (I 11) (https://dejure.org/2005,5852)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2005 - Ss 29/05 (I 11) (https://dejure.org/2005,5852)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Überzeugungsbildung des Gerichts bei einem aus tatsächlichen Gründen freisprechenden Urteil; Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei einem Strafprozess

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außer Betracht Bleiben von Zweifeln ohne reale Anknüfungspunkte oder nur auf gedanklichen, abstrakt theoretischen Möglichkeiten beruhenden Zweifeln bei der richterlichen Überzeugungsbildung

  • Wolters Kluwer

    Überzeugungsbildung des Gerichts bei einem aus tatsächlichen Gründen freisprechenden Urteil; Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei einem Strafprozess

  • Judicialis

    StPO § 261; ; StPO § 267

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261; StPO § 267
    Urteilsanfertigung durch überstimmten Richter bei Freispruch aus tatsächlichen Gründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 469
  • NStZ 2005, 469 (Volltext mit amtl. LS)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.09.1998 - 1 StR 416/98

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung einer Zeugenaussage durch

    Auszug aus OLG Oldenburg, 21.02.2005 - Ss 29/05
    Es müssen deshalb solche Zweifel außer Betracht bleiben, die keine realen Anknüpfungspunkte haben oder nur auf gedanklichen, abstrakt theoretischen Möglichkeiten beruhen, vgl. BGH NStZ 1999, 153; BGH NStE Nr. 25 und 64 zu § 261 StPO.
  • BGH, 14.06.2005 - 5 StR 55/05

    Strafaussetzung zur Bewährung (mangelnde Grundlage für eine positive Prognose)

    Vielmehr ist den Urteilsgründen deutlich zu entnehmen, daß das Landgericht dem Angeklagten - mehrheitlich (vgl. zur Urteilsfassung: OLG Oldenburg StraFo 2005, 250) - die Strafaussetzung ohne eine solche Grundlage gewähren wollte.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/2005 (38/05), Ss 29/05 (38/05)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15087
OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/2005 (38/05), Ss 29/05 (38/05) (https://dejure.org/2005,15087)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14.09.2005 - Ss 29/2005 (38/05), Ss 29/05 (38/05) (https://dejure.org/2005,15087)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 14. September 2005 - Ss 29/2005 (38/05), Ss 29/05 (38/05) (https://dejure.org/2005,15087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer abgekürzten Beweisaufnahme nach Ankündigung eines vollumfänglichen Geständnisses in der Hauptverhandlung; Zurechenbarkeit der von dem Verteidiger abgegebenen Erklärungen; Stützung der Verurteilung auf die geständige Einlassung des Angeklagten trotz ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 243 Abs. 4 § 261
    Verurteilung des Angeklagten aufgrund eines vom Verteidiger abgegebenen Geständnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 182
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamm, 19.07.2001 - 3 Ss 478/01

    Geständnis des Angeklagten, Erklärung des Verteidigers, Einlassung, Inbegriff der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/05
    Denn eine prozessual beachtliche Einlassung des Angeklagten, der - wie hier - zuvor von seinem Schweigerecht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO Gebrauch gemacht hat, läge auch bei zulässiger Vertretung in der Erklärung nur dann vor, wenn in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststünde, dass der Angeklagte die Erklärung seines Verteidigers als seine eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BGH, NStZ 1990, 447; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2728 ; OLG Hamm, JR 1980, 82 m. Anm. Fezer; NStZ-RR 2002, 14 ; BayObLG, VRS 60, 120; Beschluss des Senats vom 28. April 2003 - Ss 33-34/2003 - weitergehend in einem obiter dictum BGH, StV 1998 mit abl.

    Die Beachtung dieser Förmlichkeiten kann nur durch das Sitzungsprotokoll bewiesen werden (vgl. OLG Hamm, VRS 57, 427; StV 2002, 187 ; BayObLG, VRS 60, 120; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2728 ).

  • BayObLG, 22.10.1980 - 1 ObOWi 287/80
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/05
    Denn eine prozessual beachtliche Einlassung des Angeklagten, der - wie hier - zuvor von seinem Schweigerecht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO Gebrauch gemacht hat, läge auch bei zulässiger Vertretung in der Erklärung nur dann vor, wenn in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststünde, dass der Angeklagte die Erklärung seines Verteidigers als seine eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BGH, NStZ 1990, 447; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2728 ; OLG Hamm, JR 1980, 82 m. Anm. Fezer; NStZ-RR 2002, 14 ; BayObLG, VRS 60, 120; Beschluss des Senats vom 28. April 2003 - Ss 33-34/2003 - weitergehend in einem obiter dictum BGH, StV 1998 mit abl.

    Die Beachtung dieser Förmlichkeiten kann nur durch das Sitzungsprotokoll bewiesen werden (vgl. OLG Hamm, VRS 57, 427; StV 2002, 187 ; BayObLG, VRS 60, 120; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2728 ).

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2002 - 2b Ss 59/02

    Verwertung von Sacherklärungen des Verteidigers als Einlassung des Angeklagten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/05
    Denn eine prozessual beachtliche Einlassung des Angeklagten, der - wie hier - zuvor von seinem Schweigerecht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO Gebrauch gemacht hat, läge auch bei zulässiger Vertretung in der Erklärung nur dann vor, wenn in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststünde, dass der Angeklagte die Erklärung seines Verteidigers als seine eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BGH, NStZ 1990, 447; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2728 ; OLG Hamm, JR 1980, 82 m. Anm. Fezer; NStZ-RR 2002, 14 ; BayObLG, VRS 60, 120; Beschluss des Senats vom 28. April 2003 - Ss 33-34/2003 - weitergehend in einem obiter dictum BGH, StV 1998 mit abl.

    Die Beachtung dieser Förmlichkeiten kann nur durch das Sitzungsprotokoll bewiesen werden (vgl. OLG Hamm, VRS 57, 427; StV 2002, 187 ; BayObLG, VRS 60, 120; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2728 ).

  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 519/90

    Rechtliches Gehör bei Entschädigungsanspruch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/05
    Tatsächlich hätte das Amtsgerichtsaber gar nicht von einem Geständnis des Angeklagten ausgehen dürfen, denn der Angeklagte hat ausweislich der Sitzungsniederschrift in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und die von seinem Verteidiger abgegebene Erklärung kann ihm nach dem Inhalt der insoweit allein maßgeblichen Sitzungsniederschrift (vgl. OLG Hamm, VRS 57, 427; BGHSt 37, 260 ) nicht zugerechnet werden, worauf die Revision zu Recht hinweist.
  • BGH, 29.05.1990 - 4 StR 118/90

    Vorliegen eines sachlichen Revisionsgrundes wegen Zurückweisung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/05
    Denn eine prozessual beachtliche Einlassung des Angeklagten, der - wie hier - zuvor von seinem Schweigerecht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO Gebrauch gemacht hat, läge auch bei zulässiger Vertretung in der Erklärung nur dann vor, wenn in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststünde, dass der Angeklagte die Erklärung seines Verteidigers als seine eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BGH, NStZ 1990, 447; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2728 ; OLG Hamm, JR 1980, 82 m. Anm. Fezer; NStZ-RR 2002, 14 ; BayObLG, VRS 60, 120; Beschluss des Senats vom 28. April 2003 - Ss 33-34/2003 - weitergehend in einem obiter dictum BGH, StV 1998 mit abl.
  • BayObLG, 29.08.2002 - 1 ObOWi 317/02

    Anforderungen an die Rüge der unzulässigen Bezugnahme auf eine Einlassung -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/05
    Anm. Park; offengelassen in BayObLG, VRS 104, 305 jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.03.1979 - 4 Ss 2376/78
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 14.09.2005 - Ss 29/05
    Denn eine prozessual beachtliche Einlassung des Angeklagten, der - wie hier - zuvor von seinem Schweigerecht nach § 243 Abs. 4 Satz 1 StPO Gebrauch gemacht hat, läge auch bei zulässiger Vertretung in der Erklärung nur dann vor, wenn in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise feststünde, dass der Angeklagte die Erklärung seines Verteidigers als seine eigene Einlassung verstanden wissen will (vgl. BGH, NStZ 1990, 447; OLG Düsseldorf, NJW 2002, 2728 ; OLG Hamm, JR 1980, 82 m. Anm. Fezer; NStZ-RR 2002, 14 ; BayObLG, VRS 60, 120; Beschluss des Senats vom 28. April 2003 - Ss 33-34/2003 - weitergehend in einem obiter dictum BGH, StV 1998 mit abl.
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 84/07

    Besorgnis der Befangenheit (Parteilichkeit; Voreingenommenheit; Willkür; Irrtum;

    Die Entscheidung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, des Reichsgerichts und mit Stimmen in der Literatur, wonach die Vernehmung des Angeklagten zur Sache gemäß § 243 Abs. 4 Satz 2 StPO mündlich erfolgt und er sich nicht durch seinen Verteidiger vertreten lassen kann (vgl. RGSt 44, 284; BGHSt 3, 368; BGH NStZ 2000, 439; NStZ 2004, 163, 164; NStZ 2004, 392; NStZ 2007, 349; Meyer-Goßner StPO 50. Aufl. § 243 Rdn. 30; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 243 Rdn. 88, 100; Tolksdorf in KK StPO 5. Aufl. § 243 Rdn. 44, 45; Pfeiffer StPO 5. Aufl. § 243 Rdn. 10 f.; Schlüchter in SK StPO § 243 Rdn. 48; Beulke in Festschrift zu Ehren des Strafrechtsausschusses der Bundesrechtsanwaltskammer, 2006, S. 87, 92; Olk, JZ 2006, 204, 206 f.; Meyer-Mews JR 2003, 361, 362; Michel MDR 1994, 658; Fezer JR 1980, 82, 83; a.A. OLG Hamm JR 1980, 82; OLG Saarbrücken NStZ 2006, 182; Salditt StV 1993, 442; Park StV 1998, 59, 60; vgl. auch Beulke a.a.O. S. 93 f. m.w.N.; Eisenberg/Pincus JZ 2003, 397, 403).
  • BFH, 27.08.2007 - VII B 26/07

    Ablehnung eines Befangenheitsantrags als Verfahrensmangel; ein unter Verstoß

    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung beruft er sich auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken vom 14. September 2005 Ss 29/05 (38/05), Ss 29/05 (Neue Zeitschrift für Strafrecht --NStZ-- 2006, 182).
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