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OLG Köln, 02.08.2002 - Ss 290/02 (B) - 139 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- beck-blog (Kurzinformation und Volltext)
Eigentlich sollte nur vernommen werden - dann gab's aber ein Urteil
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Unwirksamkeit eines Urteils; Möglichkeit einer nichtigen Entscheidung bei Widersprüchen gegen die Strafprozessordnung und rechtsstaatliche Ordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
OWiG § 68 Abs. 1
Nichtigkeit eines evident fehlerhaften Urteils in einer Bußgeldsache
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 341
- NZV 2003, 46
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 20.03.2012 - 2 Ss 329/11
Keine Beleidigung bei Vergleich eines Polizeiverhaltens mit "SS-Methoden" im …
Der Zulässigkeit der Sprungrevision steht nicht entgegen, dass die Berufung vorliegend der Annahme durch das Landgericht gemäß § 313 Abs. 1 StPO bedurft hätte (Senat, 2 Ss 290/02; BayObLG, StV 1993, 572; OLG Karlsruhe, StV 1994, 292;… Kuckein in KK, StPO, 6. Auflage, § 335 Rn. 16;… a.A.: Meyer-Goßner, 54. Auflage, § 335 Rn. 21). - OLG Stuttgart, 19.03.2012 - 6 Ss 54/12
Urteilsverkündung im Bußgeldverfahren: Ruhen der Verfolgungsverjährung trotz …
Auf die inhaltliche Richtigkeit des Urteils kommt es nicht an (…vgl. Bohnert, a.a.O., § 32 Rdnr. 11); demzufolge sind auch rechtlich fehlerhafte Entscheidungen geeignet, den Ablauf der Verjährungsfrist zu hemmen, sofern kein nichtiges Urteil anzunehmen ist, was (ausnahmsweise) dann in Betracht kommen kann, wenn besonders gravierende Mängel vorliegen, die der Strafprozessordnung und wesentlichen Rechtsstaatsprinzipien so evident widersprechen, dass es für die Rechtsgemeinschaft unerträglich wäre, sie als verbindlich hinzunehmen (vgl. OLG Köln NStZ-RR 2002, 341; OLG Stuttgart, Beschl. v. 03.01.2008 - Az. 4 Ws 412/07 -, jeweils m. w. N.). - OLG Brandenburg, 08.12.2008 - 2 Ws 56/07 Für den Bereich der Strafgerichtsbarkeit kann dies der Fall sein, wenn die Entscheidung dem Geist der Strafprozessordnung und wesentlichen Prinzipien der rechtsstaatlichen Ordnung widerspricht, so dass der Bestand der Entscheidung der Autorität des Rechts und der Rechtspflege mehr Abbruch täte als die Anerkennung der Nichtigkeit (vgl. BGH NJW 1981, 133; NStZ 1984, 279 [BGH 24.01.1984 - 1 StR 874/83] ; OLG Köln NStZ-RR 2002, 341; OLG Koblenz NStZ 1981, 195).