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   OLG Köln, 18.09.1998 - Ss 328/98 - 193   

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OLG Köln, 18.09.1998 - Ss 328/98 - 193 (https://dejure.org/1998,4840)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.09.1998 - Ss 328/98 - 193 (https://dejure.org/1998,4840)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. September 1998 - Ss 328/98 - 193 (https://dejure.org/1998,4840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 370
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 08.02.1982 - 1 Ss 46/82
    Auszug aus OLG Köln, 18.09.1998 - Ss 328/98
    Zur Sicherung der umfassenden Verteidigung muß der Angeklagte auf eine Änderung der Schuldform hingewiesen werden, auch wenn beide Begehungsweisen im selben Straftatbestand erfaßt sind ( vgl. BGH VRS 49, 184; BayOblG bei Rüth, DAR 1986, 248; OLG Koblenz VRS 63, 50; Goll-witzer in Löwe-Rosenberg, StPO,24. Aufl., § 265 Rn.27 ; KK-Hürxthal , StPO, 2. Aufl., § 265 Rn.10 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 265 Rn.11 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.03.1982 - 2 Ss OWi 2407/81
    Auszug aus OLG Köln, 18.09.1998 - Ss 328/98
    Fehlt wie hier die Angabe der Schuldform überhaupt, bedarf es zumindest dann eines Hinweises, wenn das Gericht Vorsatz annehmen will (vgl. Gollwitzer, a.a.O., sowie zur Hinweispflicht für den Fall, daß im Bußgeldbescheid die Schuldform nicht angegeben ist, OLG Hamm MDR 1973, 783 und VRS 63, 56).
  • OLG Köln, 20.09.1988 - Ss 346/88
    Auszug aus OLG Köln, 18.09.1998 - Ss 328/98
    Denn es ist nicht mit Sicherheit auszuschließen , daß der Angeklagte sich bei einem erfolgten Hinweis anders und erfolgreicher gegen den Vorwurf der vorsätzlichen Begehungsweise hätte verteidigen können (vgl. BGH NStZ 95, 247; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.,§ 265 Rn.48; SenE vom 3.7.87 - Ss 298/87, 20.9.88 - Ss 346/88).
  • OLG Oldenburg, 16.11.1998 - Ss 319/98

    Begehungsform der Steuerhinterziehung; Unversteuerte Einfuhr von Branntwein bei

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.1998 - Ss 328/98
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Senats vom 15. September 1998 - Ss 319/98 - 192 - und die damit eingetretene Rechtskraft des Urteils der 1. kleinen Strafkammer des Landgerichts Aachen vom 30.3.1998 - 71 Ns 175/97 - kommt nunmehr auch eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung in Betracht.
  • BGH, 19.10.1994 - 2 StR 336/94

    Veränderung der Anklage - Rechtlicher Hinweis - Allein- und Mittäterschaft

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.1998 - Ss 328/98
    Denn es ist nicht mit Sicherheit auszuschließen , daß der Angeklagte sich bei einem erfolgten Hinweis anders und erfolgreicher gegen den Vorwurf der vorsätzlichen Begehungsweise hätte verteidigen können (vgl. BGH NStZ 95, 247; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O.,§ 265 Rn.48; SenE vom 3.7.87 - Ss 298/87, 20.9.88 - Ss 346/88).
  • BGH, 10.04.1975 - 4 StR 93/75

    Hinweispflicht in Bezug auf die Veränderung der rechtlichen Gesichtspunkte -

    Auszug aus OLG Köln, 18.09.1998 - Ss 328/98
    Zur Sicherung der umfassenden Verteidigung muß der Angeklagte auf eine Änderung der Schuldform hingewiesen werden, auch wenn beide Begehungsweisen im selben Straftatbestand erfaßt sind ( vgl. BGH VRS 49, 184; BayOblG bei Rüth, DAR 1986, 248; OLG Koblenz VRS 63, 50; Goll-witzer in Löwe-Rosenberg, StPO,24. Aufl., § 265 Rn.27 ; KK-Hürxthal , StPO, 2. Aufl., § 265 Rn.10 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 265 Rn.11 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 28.04.2008 - 2 Ss 106/08

    Revision in Strafverfahren: Beruhen des Ersturteils auf ungenügendem Hinweis bei

    Kann ein Straftatbestand vorsätzlich oder fahrlässig verwirklicht werden und fehlt - wie hier - die Angabe der Schuldform überhaupt, bedarf es zumindest dann eines Hinweises, wenn das Gericht Vorsatz annehmen will (Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., Rz. 11 zu § 265 StPO; OLG Köln, NStZ-RR 1998, 370).

    Indes kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte bei rechtzeitigem Hinweis auf den veränderten Vorwurf einer vorsätzlichen Körperverletzung sein bisheriges Verteidigungsverhalten geändert und ihm dadurch eröffnete andere Möglichkeiten der Verteidigung gegen vorsätzliches Handeln mit besserem Erfolg genutzt und so ein ihm günstigeres Ergebnis erzielt haben könnte (OLG Frankfurt/M. StV 1992, 60; OLG Köln, NStZ-RR 1998, 370).

  • OLG Oldenburg, 24.08.2011 - 1 Ss 136/11

    Umfang der rechtlichen Hinweispflicht bei möglicher abweichender Ahndung der Tat

    Zieht das Gericht eine Verurteilung wegen Vollrausches in Betracht, dann ist deshalb die Angabe erforderlich, ob diese wegen Vorsatzes oder Fahrlässigkeit erfolgen könnte (vgl. Senatsentscheidung v. 20.10.2009, 1 Ss 143/09, NJW 2009, 3669; OLG Köln, Beschluss v. 18.09.1998, Ss 328/98, NStZ-RR 1998, 370; OLG Stuttgart, Beschluss v. 28.04.2008, 2 Ss 106/08, StV 2008, 626).
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