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   OLG Oldenburg, 21.10.2008 - Ss 355/08   

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OLG Oldenburg, 21.10.2008 - Ss 355/08 (https://dejure.org/2008,12025)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21.10.2008 - Ss 355/08 (https://dejure.org/2008,12025)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2008 - Ss 355/08 (https://dejure.org/2008,12025)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Betäubungsmittelrecht: Einfuhr einer geringen Menge Marihuanas zum Eigenverbrauch

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 29 Abs. 5 BtMG; § 31a BtMG
    Anforderungen an die Urteilsbegründung bei der Ahndung einer unerlaubten Einfuhr von 4 g Marihuana zum Eigenverbrauch durch ein Strafgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Urteilsbegründung bei der Ahndung einer unerlaubten Einfuhr von 4 g Marihuana zum Eigenverbrauch durch ein Strafgericht

  • Judicialis

    BtMG § 29 Abs. 5; ; BtMG § 31a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Absehen von Strafe bei Einfuhg von 4 g Marihuana

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2009, 363
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 29.07.2014 - 2 RVs 33/14

    Bestrafung; Besitzes einer geringen Menge von BtM (Marihuana); Eigenverbrauch

    Wird der Wirkstoffgehalt - wie vorliegend - nicht festgestellt, wird zum Teil in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur ein Cannabisgemisch mit einer Gewichtsmenge von bis zu 6 Gramm als "geringe Menge" i.S.d. § 29 Abs. 5 StGB angesehen, weil sich unter Annahme einer äußerst schlechten Konzentration von 0, 8 % aus 6 g Haschisch noch drei Konsumeinheiten gewinnen lassen (vgl. Weber, a.a.O., § 29 Rdnr. 1811 u. 1812 m.w.N.; Körner, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 28 Rdnr. 39 m.w.N.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.10.2008 - Ss 355/08 - BeckRS 2008, 22472).
  • OLG Hamm, 16.06.2015 - 2 RVs 30/15

    Zwingendes Erfordernis der Erörterung von § 29 Abs. 5 BtMG im Urteil bei

    Wird der Wirkstoffgehalt - wie vorliegend - nicht festgestellt, wird zum Teil in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur ein Cannabisgemisch mit einer Gewichtsmenge von bis zu 6 Gramm als "geringe Menge" i.S.d. § 29 Abs. 5 StGB angesehen, weil sich unter Annahme einer äußerst schlechten Konzentration von 0, 8 % aus 6 g Haschisch noch drei Konsumeinheiten gewinnen lassen (vgl. Weber, a.a.O., § 29 Rdnr. 1811 u. 1812 m.w.N.; Körner, BtMG, 7. Aufl., § 29 Teil 28 Rdnr. 39 m.w.N.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.10.2008 - Ss 355/08 - BeckRS 2008, 22472).
  • OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17

    Strafzumessung; kurze Freiheitsstrafe; Besitz geringer Mengen von

    Wird der Wirkstoffgehalt nicht festgestellt, wird zum Teil in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur ein Cannabisgemisch mit einer Gewichtsmenge von bis zu 6 g als "geringe Menge" i.S.d. § 29 Abs. 5 StGB angesehen, weil sich unter Annahme einer äußerst schlechten Konzentration von 0, 8 % aus 6 g Haschisch noch drei Konsumeinheiten gewinnen lassen (vgl. Weber, a. a. O., § 29 Rn. 2068 m. w. N.; Patzak, a. a. O., § 29 Teil 29 Rn. 39 m. w. N.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21.10.2008 - Ss 355/08 - BeckRS 2008, 22472).
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