Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.02.1957 - Ss 417/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,1031
OLG Köln, 19.02.1957 - Ss 417/56 (https://dejure.org/1957,1031)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.02.1957 - Ss 417/56 (https://dejure.org/1957,1031)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Februar 1957 - Ss 417/56 (https://dejure.org/1957,1031)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,1031) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • vdai.de PDF

    Fehlen einer polizeilichen Erlaubnis zur Aufstellung eines Geldspielautomaten führt nicht zur Strafbarkeit nach § 284 StGB; § 284 StGB will sich nicht auf solche Glücksspiele beziehen, bei deren Betrieb der Unterhaltungscharakter deswegen im Vordergrund steht, weil wegen der ...

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 721
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.08.2017 - 1 StR 519/16

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels (Wesen des Glücksspiels; nicht

    Ob ein Einsatz als nicht ganz unbeträchtlich einzuordnen ist, bestimmt sich jedenfalls bei jedermann offen stehenden Glücksspielen nach den gesellschaftlichen Anschauungen (RG, Urteil vom 28. Mai 1889 - Rep. 1039/89, RGSt 19, 253 f.; OLG Köln, Urteil vom 19. Februar 1957 - Ss 417/56, NJW 1957, 721; LK-StGB/Krehl, 12. Aufl., § 284 Rn. 12; NK-StGB/Gaede, 5. Aufl., § 284 Rn. 13; vgl. auch BGH, Urteil vom 28. September 2011 - I ZR 93/10, GRUR 2012, 201, 206).
  • BGH, 29.09.1986 - 4 StR 148/86

    Begriff des Glücksspiels; Kettenbriefaktion

    Ob dabei für den Begriff des Glücksspiels vorauszusetzen ist, daß der vom Spieler geleistete Einsatz bei ungünstigem Ausgang zu einem Vermögensverlust führen muß (verneinend: RGSt 45, 424, 425 f; 64, 355, 360, bejahend: OLG Köln NJW 1957, 721 [OLG Köln 19.02.1957 - Ss 417/56]; OLG Hamm JMB1NRW 1957, 250; Samson in SK, § 284 StGB Rdn. 5), kann dahingestellt bleiben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2024 - 13 B 1047/22

    Glücksspielrechtlicher Entgeltbegriff Erheblichkeitsschwelle Gleichlauf mit dem

    1039/89 -, RGSt 19, 253 f. , und OLG Köln, Urteil vom 19. Februar 1957 - Ss 417/56 -, NJW 1957, 721; vgl. ferner Heine/Hecker in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, a. a. O.; Hohmann/Schreiner in Münchener Kommentar zum StGB, 4. Aufl. 2022, § 284 Rn. 12; Krehl/Börner in Leipziger Kommentar zum StGB, a. a. O.
  • BayObLG, 12.12.2002 - 5St RR 296/02

    Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels - Regeländerung bei

    "Im übrigen... sei... der Betrieb eines durch die physikalisch-technische Bundesanstalt zugelassenen Spielgeräts, das ohne Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO betrieben... werde..., kein unerlaubtes Glücksspiel nach § 284 StGB (vgl. OLG Köln in NJW 1957 S. 721).

    Nach den in NJW 1957, 721 wiedergegebenen Gründen des Urteils des OLG Köln vom 19.2.1957, Az. Ss 417/56, war dort darüber zu befinden, ob der Betrieb eines von der physikalisch-technischen Bundesanstalt zugelassenen Geldspielautomaten nach § 284 StGB deshalb strafbar ist, weil der Angeklagte es vorsätzlich unterließ, die polizeiliche Genehmigung für die Aufstellung zu beantragen.

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 39.61

    Rechtsmittel

    Nun hat sich allerdings seit der Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 6, 74 die Meinung gebildet, daß § 284 StGB sich nicht auf solche Glücksspiele beziehen will, bei deren Betrieb der Unterhaltungscharakter deswegen im Vordergrund steht, weil wegen der Höhe des Einsatzes und des möglichen Gewinns nur unwesentliche Vermögensnachteile für den Spieler entstehen können (OLG Köln, NJW 1957, 721 [OLG Köln 19.02.1957 - Ss 417/56]; Jagusch in Leipziger Kommentar zum StGB, 8. Aufl., Bd. 2 S. 569, Anm. 2 c zu § 284 StGB; siehe auch Kummer, Automatenmarkt 1960, 614).

    Es ist auch von strafrechtlicher Seite her geltend gemacht worden, daß der Prüfungsentscheidung der Zulassungsstelle nicht eine Wirkung zuerkannt werden könnte, die auch den Strafrichter in der Beurteilung des Gerätes binden würde und daß die entsprechenden Vorschriften des Strafgesetzbuches nicht durch Richtlinien außer Kraft gesetzt werden könnten (OLG Karlsruhe NJW 1953 S. 1642; Schwarz-Dreher, Kommentar zum StGB, 24. Aufl. 1 A c zu § 284 StGB; a.A. OLG Köln NJW 1957 S. 721; Kohlrausch-Lange, Kommentar zum StGB, Anm. II zu § 284 StGB).

  • BVerwG, 28.05.1963 - I C 41.61

    Regelung des Glücksspielwesens durch die Gewerbeordnung (GewO) - Aufstellung von

    Nun hat sich allerdings seit der Entscheidung des Reichsgerichts in RGSt 6, 74 die Meinung gebildet, daß § 284 StGB sich nicht auf solche Glücksspiele beziehen will, bei deren Betrieb der Unterhaltungscharakter deswegen im Vordergrund steht, weil wegen der Höhe des Einsatzes und des möglichen Gewinns nur unwesentliche Vermögensnachteile für den Spieler entstehen können (OLG Köln, NJW 1957, 721 [OLG Köln 19.02.1957 - Ss 417/56]; Jagusch in Leipziger Kommentar zum StGB, 8. Aufl., Bd. 2 S. 569, Anm. 2 c zu § 284 StGB; siehe auch Kummer, Automatenmarkt 1960, 614).

    Es ist auch von strafrechtlicher Seite her geltend gemacht worden, daß der Prüfungsentscheidung der Zulassungsstelle nicht eine Wirkung zuerkannt werden könnte, die auch den Strafrichter in der Beurteilung des Gerätes binden würde und daß die entsprechenden Vorschriften des Strafgesetzbuches nicht durch Richtlinien außer Kraft gesetzt werden könnten (OLG Karlsruhe NJW 1953 S. 1642; Schwarz-Dreher, Kommentar zum StGB, 24. Aufl. 1 A c zu § 284 StGB; a.A. OLG Köln NJW 1957 S. 721; Kohlrausch-Lange, Kommentar zum StGB, Anm. II zu § 284 StGB).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht