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   OLG Köln, 14.10.2003 - Ss 423/03   

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https://dejure.org/2003,16710
OLG Köln, 14.10.2003 - Ss 423/03 (https://dejure.org/2003,16710)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.10.2003 - Ss 423/03 (https://dejure.org/2003,16710)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - Ss 423/03 (https://dejure.org/2003,16710)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer relativen Fahruntauglichkeit nach dem Konsum von Betäubungsmitteln; Notwendigkeit des Vorliegens von konkreten Hinweisen auf eine schwerwiegende, durch die Rauschmitteleinnahme verursachte Beeinträchtigung der Wahrnehmungsfähigkeit ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2004, 7
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 18.05.2001 - Ss 102/01

    Anforderungen an die Begründung einer kurzen Freiheitsstrafe bei bisheriger

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2003 - Ss 423/03
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer - wenn auch nur gedrängten - zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. nur BGH NJW 2000, 1350 = NStZ 2000, 106 = StV 2000, 125; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsentscheidung vom 18.05.2001 - Ss 102/01 = NJW 2001, 3491; vom 15.11.2002 - Ss 483/02).
  • OLG Köln, 24.08.1990 - Ss 400/90

    Haschisch als berauschendes, zu einer Fahrunsicherheit führendes Mittel i.S.d. §

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2003 - Ss 423/03
    (Relative) Fahruntauglichkeit liegt nach dem Konsum von Betäubungsmitteln erst vor, wenn Umstände erkennbar sind, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Konsument in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (Senatsentscheidung vom 24.08.1990 - Ss 400/90 = NJW 1990, 2945; OLG Zweibrücken VRS 105, 125 = ZfS 2003, 422).
  • BGH, 13.09.1991 - 3 StR 338/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2003 - Ss 423/03
    Die Beweiskraft des Hauptverhandlungsprotokolls (§ 274 StPO) erstreckt sich auch darauf, ob sich der Angeklagte zur Sache geäußert hat oder nicht (BGH NStZ 1992, 49).
  • OLG Zweibrücken, 14.02.2003 - 1 Ss 117/02

    Relative Fahruntauglichkeit nach dem Konsum von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2003 - Ss 423/03
    (Relative) Fahruntauglichkeit liegt nach dem Konsum von Betäubungsmitteln erst vor, wenn Umstände erkennbar sind, die über die allgemeine Drogenwirkung hinaus den sicheren Schluss zulassen, dass der Konsument in der konkreten Verkehrssituation fahrunsicher gewesen ist (Senatsentscheidung vom 24.08.1990 - Ss 400/90 = NJW 1990, 2945; OLG Zweibrücken VRS 105, 125 = ZfS 2003, 422).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Auszug aus OLG Köln, 14.10.2003 - Ss 423/03
    Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer - wenn auch nur gedrängten - zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. nur BGH NJW 2000, 1350 = NStZ 2000, 106 = StV 2000, 125; ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur Senatsentscheidung vom 18.05.2001 - Ss 102/01 = NJW 2001, 3491; vom 15.11.2002 - Ss 483/02).
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