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   OLG Köln, 05.01.2001 - Ss 526/00 - 286   

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https://dejure.org/2001,16135
OLG Köln, 05.01.2001 - Ss 526/00 - 286 (https://dejure.org/2001,16135)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.01.2001 - Ss 526/00 - 286 (https://dejure.org/2001,16135)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Januar 2001 - Ss 526/00 - 286 (https://dejure.org/2001,16135)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten; Strafzumessung unter Berücksichtigung eines umfassenden und glaubhaften Geständnisses

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung von Eigenverletzungen bei Strafzumessung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.12.1990 - 4 StR 548/90

    Berücksichtigung persönlicher Konflikte bei der Strafrahmenbemessung -

    Auszug aus OLG Köln, 05.01.2001 - Ss 526/00
    Dazu zählen auch die tatbedingten Nachteile des Täters, insbesondere wenn sie ihn in besonderem Maße treffen (BGH StV 1991, 106, 107).

    Derartige Nachteile verlieren ihre wesentliche strafmildernde Bedeutung nicht schon dadurch, dass sich der Täter die Tatfolgen selbst zuzuschreiben hat (vgl. BGH StV 1991, 106, 107; Horn a. a. O.).

  • BGH, 01.06.1983 - 3 StR 197/83

    Strafempfindlichkeit des Täters - Strafzumessung

    Auszug aus OLG Köln, 05.01.2001 - Ss 526/00
    Denn die Gesamtheit aller den Täter belastenden Straftatfolgen muss dem Unrechts- und Schuldgewicht der Taten entsprechen (vgl. BGH NStZ 1983, 408; Horn in SK-StGB, 6. Aufl., § 46 Rn. 139).
  • OLG Köln, 18.06.2013 - 1 RVs 111/13

    Schlichtes Ermöglichen des Gebrauchs eines nicht versicherten Fahrzeugs führt

    Die Aufhebung des Strafausspruchs bedingt daher auch die Aufhebung der Maßregelanordnung, wenn diese auf Charaktermängel des Angeklagten gestützt ist (SenE v. 05.01.2001 - Ss 526/00 - SenE v. 09.01.2001 - Ss 477/00 - = VRS 100, 123 [129]; SenE v. 05.11.2002 - Ss 427/02 - OLG Koblenz zfs 2008, 229 [323]).
  • OLG Köln, 29.07.2004 - Ss 196/03
    Dies ist schon durch den gegenüber § 246 StGB höheren Strafrahmen des § 242 StGB, ggf. erst recht des § 243 StGB, bedingt (zur Aufhebung der Maßregeln vgl. SenE v. 05.01.2001 - Ss 526/00 - SenE v. 09.01.2002 - Ss 477/00 - = VRS 100, 123 [129]; SenE v. 05.11.2002 - Ss 427/02 -).
  • OLG Köln, 29.07.2003 - Ss 196/03

    Abgrenzung von Diebstahl und Unterschlagung bei gemeinschaftlichem Diebstahl der

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