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   OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91   

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OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91 (https://dejure.org/1991,3356)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.03.1991 - Ss 63/91 (https://dejure.org/1991,3356)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. März 1991 - Ss 63/91 (https://dejure.org/1991,3356)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Auszüge)

    Der Beifahrer eines fahruntüchtigen Fahrzeugführers wird nicht allein durch die bloße Mitnahme konkret gefährdet

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 3291
  • NZV 1991, 358
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    Die Sicherheit einer bestimmten Person oder eines bestimmten Sachwerts muß mit anderen Worten so stark beeinträchtigt sein, daß es letztlich nur vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht (vgl. BGH, VRS 69, 125 [127]; NStZ 1985, 263).

    In einer Entscheidung vom 25.10.1984 (VRS 68, 116 MDR 1985, 245 = NStZ 1985, 263 [264] = JR 1985, 433 [434]), bei der es darum ging, ob die Inbetriebnahme eines Kfz ohne wirksame Fußbremse eine konkrete Gefährdung für den betroffenen Fahrer darstelle, hat der BGH unter Hinweis auf frühere Entscheidungen (BGHSt 6, 100 [103]; 27, 40 [43]) die - in jenem Fall nicht entscheidungserhebliche - Erwägung angestellt, auch ein (nicht tatbeteiligter) Insasse eines Fahrzeugs, das von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkt werde, sei nicht erst dann im Sinne des § 315c StGB konkret gefährdet, wenn dieses Fahrzeug tatsächlich in eine gefährliche Verkehrssituation gerate, sondern schon dadurch, daß er in einem Fahrzeug am Verkehr teilnehme, das von einem Führer in "ungeeignetem Zustand" gelenkt werde, gleichgültig, welche Gefahrensituation dieser zu meistern oder zufällig nicht zu bewältigen habe.

    Mit Recht weist Jähnke (DRiZ 1990, 430) darauf hin, daß die bloße Mitfahrt in der sozialen Wirklichkeit regelmäßig noch nicht als "explosive Situation" gilt, die einer Fahrt ohne Bremse (BGH, aaO [NStZ 1985, 263]) gleichkommt, zumal es einem erwachsenen Mitfahrer i. d. R. unbenommen ist, seine Einwilligung zu einer Fahrt zu erklären, bei der ein alkoholisierter Fahrzeugführer das Steuer übernimmt.

  • BGH, 20.10.1988 - 4 StR 335/88

    Konkrete Gefährdung des Insassen eines von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkten

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    In einer weiteren Entscheidung vom 20.10.1988 (VRS 76, 194 = NZV 1989, 31 = DAR 1989, 32 = MDR 1989, 173 = NJW 1989, 1227 = NStZ 1989, 73) hat der BGH diese Ansicht dem Grundsatz nach bestätigt und gegen Einwände des BayObLG verteidigt.

    Den vom BayObLG geäußerten Bedenken, daß hiernach auch alle Kfz und ihre Insassen, die dem vom alkoholbedingt fahruntüchtigen Fahrzeugführer gelenkten Kfz entgegenkommen oder von diesem überholt werden, ebenso aber auch alle parkenden Fahrzeuge, an denen der Weg dieses Fahrzeugs vorbeiführt, und alle Fußgänger gefährdet wären, hat der BGH in der Entscheidung vom 20.10.1988 (aaO [NZV 1989, 31]) entgegengehalten, der Mitfahrer werde in ganz anderer, stärkerer Weise gefährdet als sonstige Verkehrsteilnehmer.

  • BGH, 30.06.1955 - 4 StR 127/55
    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    Es kommt demnach entscheidend auf die jeweiligen Besonderheiten des einzelnen Verkehrsvorgangs, die Persönlichkeit des Fahrzeugführers und nicht zuletzt auf den Grad der Alkoholbeeinflussung an (vgl. BGHSt 8, 28 [311).
  • BayObLG, 18.08.1989 - RReg. 1 St 203/89
    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    An dieser Auffassung hat es auch nach der zuletzt genannten Entscheidung des BGH (aaO) festgehalten (BayObLG, NZV 1989, 479 = NJW 1990, 133 = VRS 78, 44 = DAR 1990, 70 = BA 1990, 132).
  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    Erforderlich ist eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung im Einzelfall zu beurteilende naheliegende Gefahr, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeutet (BGHSt 18, 271 [272]).
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76

    Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    In einer Entscheidung vom 25.10.1984 (VRS 68, 116 MDR 1985, 245 = NStZ 1985, 263 [264] = JR 1985, 433 [434]), bei der es darum ging, ob die Inbetriebnahme eines Kfz ohne wirksame Fußbremse eine konkrete Gefährdung für den betroffenen Fahrer darstelle, hat der BGH unter Hinweis auf frühere Entscheidungen (BGHSt 6, 100 [103]; 27, 40 [43]) die - in jenem Fall nicht entscheidungserhebliche - Erwägung angestellt, auch ein (nicht tatbeteiligter) Insasse eines Fahrzeugs, das von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkt werde, sei nicht erst dann im Sinne des § 315c StGB konkret gefährdet, wenn dieses Fahrzeug tatsächlich in eine gefährliche Verkehrssituation gerate, sondern schon dadurch, daß er in einem Fahrzeug am Verkehr teilnehme, das von einem Führer in "ungeeignetem Zustand" gelenkt werde, gleichgültig, welche Gefahrensituation dieser zu meistern oder zufällig nicht zu bewältigen habe.
  • BGH, 04.04.1985 - 4 StR 64/85

    Konkrete Gefahr - Gefährlicher Eingriff - Straßenverkehr - Verletzung des

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    Die Sicherheit einer bestimmten Person oder eines bestimmten Sachwerts muß mit anderen Worten so stark beeinträchtigt sein, daß es letztlich nur vom Zufall abhängt, ob das Rechtsgut verletzt wird oder nicht (vgl. BGH, VRS 69, 125 [127]; NStZ 1985, 263).
  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 671/53
    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    In einer Entscheidung vom 25.10.1984 (VRS 68, 116 MDR 1985, 245 = NStZ 1985, 263 [264] = JR 1985, 433 [434]), bei der es darum ging, ob die Inbetriebnahme eines Kfz ohne wirksame Fußbremse eine konkrete Gefährdung für den betroffenen Fahrer darstelle, hat der BGH unter Hinweis auf frühere Entscheidungen (BGHSt 6, 100 [103]; 27, 40 [43]) die - in jenem Fall nicht entscheidungserhebliche - Erwägung angestellt, auch ein (nicht tatbeteiligter) Insasse eines Fahrzeugs, das von einem fahruntüchtigen Fahrer gelenkt werde, sei nicht erst dann im Sinne des § 315c StGB konkret gefährdet, wenn dieses Fahrzeug tatsächlich in eine gefährliche Verkehrssituation gerate, sondern schon dadurch, daß er in einem Fahrzeug am Verkehr teilnehme, das von einem Führer in "ungeeignetem Zustand" gelenkt werde, gleichgültig, welche Gefahrensituation dieser zu meistern oder zufällig nicht zu bewältigen habe.
  • BayObLG, 06.05.1988 - RReg. 1 St 93/88

    Konkrete Gefährdung; Insassen; Kraftfahrzeug; Fahrer; Alkohol

    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    Das BayObLG hat sich demgegenüber auf den Standpunkt gestellt, die Insassen eines Kfz seien nicht schon deshalb konkret gefährdet, weil der Führer dieses Fahrzeugs infolge des Genusses alkoholischer Getränke fahruntüchtig gewesen sei (BayObLGSt 1988, 76 = VRS 75, 205 = NZV 1988, 70).
  • BGH, 14.01.1959 - 4 StR 464/58
    Auszug aus OLG Köln, 19.03.1991 - Ss 63/91
    Eine konkrete "Gefahr" ist gegeben, wenn der Eintritt eines Schadens wahrscheinlicher ist als sein Ausbleiben (vgl. BGHSt 13, 66 [70]).
  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    1 St 203/89">1989, 125; BayObLG VRS 87, 125; OLG Köln NJW 1991, 3291 [OLG Köln 19.03.1991 - Ss 63/91]; Lackner aaO. § 315 c Rdn. 23; Cramer aaO. § 315 c Anm. 29 a; Jagusch/Hentschel aaO. § 315 c Rdn. 3; Berz NZV 1989, 409, 414; …
  • OLG Köln, 03.04.1992 - Ss 100/92

    Grob verkehrswidrig; Rücksichtslos; Straßenverkehr; Gefährlich; Sicherheit;

    Eine konkrete Gefahr liegt nur vor, wenn der Eintritt eines Schadens wahrscheinlicher ist als sein Ausbleiben; erforderlich ist eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung im Einzelfall zu berurteilende naheliegende Gefahr, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeutet (Senatsentscheidung vom 19. März 1991 - Ss 63/91 = NJW 1991, 3291 m.N.).
  • BayObLG, 14.02.1994 - 1St RR 222/93

    Trunkenheitsfahrer - § 315c Abs. 1 Nr. 1a, § 222 StGB, zu Kausalität und

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die veröffentlichten Gründe der beiden Senatsentscheidungen Bezug genommen (vgl. auch OLG Köln NZV 1991, 358 m.w.Nachw.; Berz NStZ 1990, 237 f.; Werle JR 1990, 74).
  • OLG Köln, 03.09.1996 - Ss 366/96
    Eine konkrete Gefährdung liegt vor, wenn der Täter eine Lage herbeiführt, die auf einen unmittelbar bevorstehenden Unfall hindeutet ( BGHSt 18, 271; SenE vom 19.3. 91 - Ss 63/91 = NJW 1991, 3291 und vom 3.4. 1992 - Ss 100/92 - = VRS 84, 293 = DAR 1992, 469; Mühlhaus-Janiszewski, StVO, 14. Auflage, § 1 Rnr. 71; vgl. auch BGH bei Janiszewski, NStZ 1996, 268).
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