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   OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/2007 (78/07), Ss 70/07, Ss 78/07   

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https://dejure.org/2008,1725
OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/2007 (78/07), Ss 70/07, Ss 78/07 (https://dejure.org/2008,1725)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06.02.2008 - Ss 70/2007 (78/07), Ss 70/07, Ss 78/07 (https://dejure.org/2008,1725)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 06. Februar 2008 - Ss 70/2007 (78/07), Ss 70/07, Ss 78/07 (https://dejure.org/2008,1725)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    Verwertung einer Spontanäußerung einer Ehefrau in einem Verfahren wegen einer Trunkenheitsfahrt; indizielle Wirkung von Fahrfehlern im Rahmen der Vorsatzprüfung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwertbarkeit von gegenüber einem Polizisten ungefragt abgegebenen Spontanäußerungen eines zeugnisverweigerungsberechtigten Angehörigen auch nach Gebrauchmachen vom Zeugnisverweigerungsrecht; Indizwirkung von (groben) Fahrfehlern für eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt

  • Wolters Kluwer

    Verwertbarkeit einer gegenüber einem Polizeibeamten abgegebenen Spontanäußerung bei Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts aller Angehöriger; Indizielle Wirkung grober Fahrfehler für eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Trunkenheitsfahrt (vorsätzliche) und Indizwirkung von Fahrfehlern

  • blutalkohol PDF, S. 225
  • kanzlei-heskamp.de
  • Judicialis

    StPO § 163a Abs. 5; ; StPO § 252; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StGB § 315c Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 252; StGB § 315c
    Verwertbarkeit von gegenüber einem Polizisten ungefragt abgegebenen Spontanäußerungen eines zeugnisverweigerungsberechtigten Angehörigen auch nach Gebrauchmachen vom Zeugnisverweigerungsrecht; Indizwirkung von (groben) Fahrfehlern für eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot: Spontanäußerung und Verwertungsverbot

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verwertungsverbot bei Spontanäußerung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Verwertung freiwilliger Angaben einer Ehefrau gegenüber einem Polizeibeamten - indizielle Wirkung eines groben Fahrfehler für eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unüberlegte Zeugenaussage gegenüber Polizei

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Betrunkener begeht Unfallflucht - Seine Ehefrau verständigt die Polizei: Aussage vor Gericht verwertbar?

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot: Spontanäußerung und Verwertungsverbot

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot: Spontanäußerung und Verwertungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1396
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (27)

  • BGH, 20.03.1990 - 1 StR 693/89

    Sachverständigengutachten und Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07
    Die Vorschrift ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung über ihren Wortlaut hinaus dahin auszulegen, dass auch jede andere Verwertung der bei einer nichtrichterlichen Vernehmung gemachten Angaben einer zeugnisverweigerungsberechtigten Person, insbesondere die Vernehmung nichtrichterlicher Verhörspersonen zum Inhalt der früheren Angaben unzulässig ist (vgl. BGHSt 2, 99, 102; 36, 384, 387; 45, 203, 205; Meyer-Goßner, StPO, 50. A., § 252 Rn. 7 und 13 m.w.N.).

    Verwertbar und einer Beweiserhebung zugänglich sind daher Bekundungen gegenüber Privatpersonen, aber auch Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die der Angehörige von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige oder sonst ungefragt, "spontan" und "aus freien Stücken" abgegeben hat (vgl. BGHSt 1, 373, 375; 29, 230, 232; 36, 384, 389; 40, 211, 215; NStZ 1986, 232; NStZ 1998, 26; NJW 1998, 2229; NStZ 2007, 712; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 370; BayObLGSt …

  • BGH, 25.03.1980 - 5 StR 36/80

    Vernehmung einer Verhörsperson nach Inanspruchnahme des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07
    Der Begriff der Vernehmung ist vielmehr weit auszulegen und umfasst alle früheren Bekundungen auf Grund einer amtlichen Befragung, also auch Angaben bei einer informatorischen Befragung durch die Polizei (vgl. BGHSt 29, 230; Thüring. OLG StV 2006, 518; OLG Hamburg StV 1990, 535).

    Verwertbar und einer Beweiserhebung zugänglich sind daher Bekundungen gegenüber Privatpersonen, aber auch Erklärungen gegenüber Amtspersonen, die der Angehörige von sich aus außerhalb einer Vernehmung, etwa bei der Bitte um polizeiliche Hilfe, bei einer nicht mit einer Vernehmung verbundenen Strafanzeige oder sonst ungefragt, "spontan" und "aus freien Stücken" abgegeben hat (vgl. BGHSt 1, 373, 375; 29, 230, 232; 36, 384, 389; 40, 211, 215; NStZ 1986, 232; NStZ 1998, 26; NJW 1998, 2229; NStZ 2007, 712; OLG Hamm NStZ-RR 2002, 370; BayObLGSt …

  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07
    Das Revisionsgericht ist bei der sachlich-rechtlichen Überprüfung des Urteils an die Feststellungen des Tatrichters zur Schuldfrage gebunden und muss dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt, noch Lücken oder Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält (vgl. BGH NStZ 1992, 506; StV 1986, 421; BGHSt 10, 208, 210; 29, 18, 20 jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07
    Zwar kann aus der Blutalkoholkonzentration allein ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht auf vorsätzliches Handeln geschlossen werden (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1999, 301; OLG Köln VRS 98, 140, 145; OLG Hamm VRS 107, 431; Senat StraFo 2001, 203); entsprechende indiziell bedeutsame Umstände, die in ihrer Zusammenschau die Annahme vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr belegen, hat das Amtsgericht vorliegend jedoch festgestellt:.
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07
    Das Revisionsgericht ist bei der sachlich-rechtlichen Überprüfung des Urteils an die Feststellungen des Tatrichters zur Schuldfrage gebunden und muss dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt, noch Lücken oder Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält (vgl. BGH NStZ 1992, 506; StV 1986, 421; BGHSt 10, 208, 210; 29, 18, 20 jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 23.12.1998 - 3 Ss 209/98

    Begründung einer vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr ohne Feststellungen zu

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07
    Zwar kann aus der Blutalkoholkonzentration allein ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht auf vorsätzliches Handeln geschlossen werden (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1999, 301; OLG Köln VRS 98, 140, 145; OLG Hamm VRS 107, 431; Senat StraFo 2001, 203); entsprechende indiziell bedeutsame Umstände, die in ihrer Zusammenschau die Annahme vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr belegen, hat das Amtsgericht vorliegend jedoch festgestellt:.
  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07
    Das Revisionsgericht ist bei der sachlich-rechtlichen Überprüfung des Urteils an die Feststellungen des Tatrichters zur Schuldfrage gebunden und muss dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt, noch Lücken oder Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält (vgl. BGH NStZ 1992, 506; StV 1986, 421; BGHSt 10, 208, 210; 29, 18, 20 jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 31.10.2000 - Ss 60/00
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07
    Zwar kann aus der Blutalkoholkonzentration allein ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht auf vorsätzliches Handeln geschlossen werden (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1999, 301; OLG Köln VRS 98, 140, 145; OLG Hamm VRS 107, 431; Senat StraFo 2001, 203); entsprechende indiziell bedeutsame Umstände, die in ihrer Zusammenschau die Annahme vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr belegen, hat das Amtsgericht vorliegend jedoch festgestellt:.
  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 2 Ss 178/04

    Trunkenheit im Verkehr; hohe BAK; Trunkenheitsfahrt; Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07
    Zwar kann aus der Blutalkoholkonzentration allein ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht auf vorsätzliches Handeln geschlossen werden (vgl. OLG Karlsruhe NZV 1999, 301; OLG Köln VRS 98, 140, 145; OLG Hamm VRS 107, 431; Senat StraFo 2001, 203); entsprechende indiziell bedeutsame Umstände, die in ihrer Zusammenschau die Annahme vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr belegen, hat das Amtsgericht vorliegend jedoch festgestellt:.
  • BGH, 12.06.1986 - 4 StR 210/86

    Beweiswürdigung - Teilweises Schweigen - Entlastende Umstände - Falschaussage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.02.2008 - Ss 70/07
    Das Revisionsgericht ist bei der sachlich-rechtlichen Überprüfung des Urteils an die Feststellungen des Tatrichters zur Schuldfrage gebunden und muss dessen Würdigung der wesentlichen beweiserheblichen Umstände hinnehmen, wenn sie frei von Rechtsfehlern ist, also weder gegen Denkgesetze oder allgemeingültige Erfahrungssätze verstößt, noch Lücken oder Unklarheiten in wesentlichen Punkten enthält (vgl. BGH NStZ 1992, 506; StV 1986, 421; BGHSt 10, 208, 210; 29, 18, 20 jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 06.10.2004 - 1St RR 101/04

    Anhörung nichtrichterlicher Vernehmungspersonen zu früheren Aussagen des Zeugen

  • BGH, 15.01.1952 - 1 StR 341/51
  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 461/66

    Annahme eines planmäßigen Sichentziehens vom Unfallort bei Zusammenwirken von

  • BGH, 18.07.2007 - 1 StR 296/07

    Verzicht auf das Verwertungsverbot nach § 252 StPO (Belehrungspflicht; Erklärung

  • OLG Oldenburg, 23.03.2006 - Ss 36/06

    Berücksichtigung der vollständigen Tilgung einer erstinstanzlich einbezogenen

  • BayObLG, 14.12.1982 - RReg. 1 St 366/82

    Berücksichtigung einer Aussage der zur Zeugnisverweigerung berechtigten Ehefrau

  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 189/99

    Verzicht auf Verwertungsverbot nach § 252 StPO

  • BGH, 30.10.1951 - 1 StR 67/51

    Verwertung von ausserhalb einer früheren Vernehmung gemachten Äusserungen eines

  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

  • BGH, 22.08.1995 - 4 StR 456/95

    Bezugspunkt des Vorsatzes - Herbeiführung der Gefahr - Konkrete Gefahrensituation

  • BGH, 21.07.1994 - 1 StR 83/94

    Zeugnisverweigerungsrecht und V-Mann

  • BGH, 25.03.1998 - 3 StR 686/97

    Aussageverweigerung eines Zeugen bzgl. sexuellen Mißbrauchs von Kindern

  • OLG Hamburg, 12.09.1990 - 1 Ss 199/89
  • OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss 348/02

    Widerspruch, Widerspruchslösung, Beweisverwertungsverbot, Zeugnisverweigerung,

  • BGH, 14.01.1986 - 5 StR 762/85

    Wertung der Entgegennahme einer Erklärung als Vernehmung im Sinne des § 252

  • BayObLG, 10.06.1983 - RReg. 1 St 135/83
  • OLG Köln, 25.09.1990 - Ss 347/90
  • KG, 06.07.2010 - 1 Ss 462/09

    Landfriedensbruch: Wurf mit einem Klappstuhl als unbenannter besonders schwerer

    Dies gilt umso mehr, als bis zu der die Gerichte bindenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (§ 31 Abs. 1 BVerfGG) vom 1. September 2008 - 2 BvR 2238/07 - auch solche Gegenstände als "Waffen im nichttechnischen Sinn" betrachtet wurden, die zwar nicht bei bestimmungsgemäßem Gebrauch, wohl aber nach ihrer objektiven Beschaffenheit und der Art ihrer Benutzung im Einzelfall geeignet waren, erhebliche Verletzungen zuzufügen (vgl. BGHSt 41, 182, NStZ 2000, 307; KG, Urteil vom 8. Februar 2008 - (4) 1 Ss 70/07 (99/07) - Fischer, § 125a a StGB Rdn. 4 mit weit.

    Angesichts der festgestellten Tatumstände und der Teilnahme des Angeklagten an den üblich gewordenen - sowohl den allgemeinen Frieden gefährdenden als auch die regelmäßig ganz überwiegend friedlichen Demonstranten in der Außenwirkung ihrer politischen Meinungsäußerung diskreditierenden - gewalttätigen Auseinandersetzungen zum 1. Mai wird das Landgericht auch den Gesichtspunkt der Generalprävention zu prüfen haben (vgl. KG, Urteil vom 8. Februar 2008 -(4) 1 Ss 70/07) (99/07) -).

  • OLG Hamm, 24.05.2011 - 2 RVs 20/11

    Spontanäußerung, Verwertbarkeit, Zeugnisverweigerung

    Auch insoweit lag keine Vernehmung der Geschädigten i.S.v. § 252 StPO vor, sondern es handelte sich um verwertbare, aus freien Stücken getätigte Spontanäußerungen der Zeugin T vor Beginn der später im Wohnzimmer durchgeführten Vernehmung (vgl. BGH, StV 1998; 360; StV 1988, 46; NJW 1980, 2142; OLG München, StRR 2009; 203; OLG Saarbrücken, NJW 2008, 1396; OLG Hamm, NStZ-RR 2002, 370).
  • LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14

    Strafverfahren: Verwertbarkeit der von dem später das Zeugnis verweigernden

    Entscheidend ist, dass die Auskunftsperson von einem Staatsorgan in amtlicher Eigenschaft zu dem den Gegenstand des Strafverfahrens bildenden Sachverhalt gehört worden ist (so OLG Saarbrücken, NJW 2008, 1396 mwN).
  • LG Oldenburg, 03.02.2022 - 2 Qs 40/22

    Zeugnisverweigerungsrecht, Zeuge, Beweisverwertungsverbot

    Entscheidend ist, dass die Auskunftsperson von einem Staatsorgan in amtlicher Eigenschaft zu dem den Gegenstand des Strafverfahrens bildenden Sachverhalt gehört worden ist (so OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.02.2008 - Ss 70/2007 (78/07) = NJW 2008, 1396 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 27.03.2008 - 2 Ss OWi 2 B/08

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Rückschluss auf Fahrereigenschaft bei

    Insbesondere genügt es, wenn im Rahmen der Beweiswürdigung gezogene Schlüsse möglich sind; zwingend brauchen sie nicht zu sein (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 6. Februar 2008 - Ss 70/07 und Ss 78/07 -, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 24).
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