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   OLG Saarbrücken, 03.09.2019 - Ss Rs 34/2019 (43/19 OWi)   

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OLG Saarbrücken, 03.09.2019 - Ss Rs 34/2019 (43/19 OWi) (https://dejure.org/2019,28671)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03.09.2019 - Ss Rs 34/2019 (43/19 OWi) (https://dejure.org/2019,28671)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 03. September 2019 - Ss Rs 34/2019 (43/19 OWi) (https://dejure.org/2019,28671)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.09.2019 - Ss Rs 34/19
    a) Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat mit Urteil vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) auf die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen hin in einem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät TraffiStar S350 der Firma Jenoptik betreffenden Fall den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26. Juni 2017 (Ss Rs 22/2017 (40/17 OWi) und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28. März 2017 (22 OWi 859/16) aufgehoben, da diese Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und auf wirksame Verteidigung aus Art. 14 Abs. 3 SVerf verletzten.

    b) Zwar liegt der dem Betroffenen im vorliegenden Verfahren zur Last gelegten Geschwindigkeitsüberschreitung - anders als in dem dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) zugrunde liegenden Fall - keine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät TraffiStar S350 der Firma Jenoptik, sondern eine solche mit dem Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan F1 HP der Firma Vitronic zugrunde.

    Im Hinblick darauf, dass sich das Amtsgericht mit dieser Auffassung im Einklang mit der insoweit ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung befindet (zur gleichgelagerten Problematik bei dem Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3: vgl. OLG Celle, Beschl. v. 17.05.2017-2 Ss OWi 93/17; OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.05.2018-4 Rb 16 Ss 380/18) und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) zum Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsgerichts noch nicht ergangen war, sieht der Senat eine Aufhebung des angefochtenen Urteils und eine Zurückverweisung zwecks Klärung, ob auch das vorliegend verwendete Messgerät PoliScan F1 HP der Firma Vitronic Rohmessdaten nicht bzw. nicht ausreichend speichert und deshalb eine nachträgliche Überprüfung des Messergebnisses auf seine Richtigkeit hin nicht möglich ist, als nicht sachgerecht an.

    Allerdings wird das Amtsgericht diese Frage in künftigen, nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) zu entscheidenden Fällen zu klären haben.

  • BVerfG, 08.09.2010 - 2 BvL 3/10

    Normenkontrollantrag betreffend den Solidaritätszuschlag unzulässig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.09.2019 - Ss Rs 34/19
    Denn jenes Urteil entfaltet gemäߧ 10 Abs. 1 VerfGHG über den entschiedenen Einzelfall hinaus Bindungswirkung insofern, als die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung des Saarlandes von allen saarländischen Gerichten und Verwaltungsbehörden beachtet werden müssen (vgl. zu § 31 Abs. 1 BVerfGG: BVerfGE 40, 88, 93 f.; BVerfG, Beschl. v. 08.09.2010-2 BvL 3/10, juris).
  • OLG Stuttgart, 23.05.2018 - 4 Rb 16 Ss 380/18

    Löschung von Messdaten, Leivtec XV 3, Verwertbarkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.09.2019 - Ss Rs 34/19
    Im Hinblick darauf, dass sich das Amtsgericht mit dieser Auffassung im Einklang mit der insoweit ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung befindet (zur gleichgelagerten Problematik bei dem Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3: vgl. OLG Celle, Beschl. v. 17.05.2017-2 Ss OWi 93/17; OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.05.2018-4 Rb 16 Ss 380/18) und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) zum Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsgerichts noch nicht ergangen war, sieht der Senat eine Aufhebung des angefochtenen Urteils und eine Zurückverweisung zwecks Klärung, ob auch das vorliegend verwendete Messgerät PoliScan F1 HP der Firma Vitronic Rohmessdaten nicht bzw. nicht ausreichend speichert und deshalb eine nachträgliche Überprüfung des Messergebnisses auf seine Richtigkeit hin nicht möglich ist, als nicht sachgerecht an.
  • AG Saarbrücken, 28.03.2017 - 22 OWi 859/16

    TraffiStar S 350 ist standardisiert

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.09.2019 - Ss Rs 34/19
    a) Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat mit Urteil vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) auf die Verfassungsbeschwerde eines Betroffenen hin in einem eine Geschwindigkeitsmessung mit dem Messgerät TraffiStar S350 der Firma Jenoptik betreffenden Fall den Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 26. Juni 2017 (Ss Rs 22/2017 (40/17 OWi) und das Urteil des Amtsgerichts Saarbrücken vom 28. März 2017 (22 OWi 859/16) aufgehoben, da diese Entscheidungen den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren aus Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und auf wirksame Verteidigung aus Art. 14 Abs. 3 SVerf verletzten.
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.09.2019 - Ss Rs 34/19
    Denn jenes Urteil entfaltet gemäߧ 10 Abs. 1 VerfGHG über den entschiedenen Einzelfall hinaus Bindungswirkung insofern, als die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung des Saarlandes von allen saarländischen Gerichten und Verwaltungsbehörden beachtet werden müssen (vgl. zu § 31 Abs. 1 BVerfGG: BVerfGE 40, 88, 93 f.; BVerfG, Beschl. v. 08.09.2010-2 BvL 3/10, juris).
  • BayObLG, 07.09.1995 - 3 ObOWi 60/95
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.09.2019 - Ss Rs 34/19
    Die nach § 47 Abs. 2 OWiG in jeder Lage des Verfahrens, also auch noch im Verfahren über die Rechtsbeschwerde (vgl. Göhler/Seitz/Bauer, OWiG, 17. Aufl., § 47 Rn. 41 m.w.N.) bzw. im Verfahren über deren Zulassung (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 8. Dezember 2008 - Ss (Z) 223/2008 (92/08) -, 25. Januar 2018 - Ss Bs 111/2017 (76/17 OWi) - und vom 16. August 2019 - Ss Rs 20/2018 (69/18 OWi) - KK-OWiG/Mitsch, 5. Aufl., § 47 Rn. 24, jew. m.w.N) zulässige Einstellung des Verfahrens ist jedenfalls dann geboten, wenn mit der Rechtsbeschwerde die Verletzung von Grundrechten gerügt wird und diese Rüge mit einer Verfassungsbeschwerde hinreichende Aussicht auf Erfolg hätte (vgl. Göhler/Seitz/Bauer, a. a. 0., § 47 Rn. 41; vgl. auch BayObLG NZV 1996, 44 f.).
  • OLG Celle, 17.05.2017 - 2 Ss OWi 93/17

    Leivtec XV3, standardisiertes Messverfahren, Plausibilitätsprüfung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 03.09.2019 - Ss Rs 34/19
    Im Hinblick darauf, dass sich das Amtsgericht mit dieser Auffassung im Einklang mit der insoweit ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung befindet (zur gleichgelagerten Problematik bei dem Geschwindigkeitsmessgerät Leivtec XV3: vgl. OLG Celle, Beschl. v. 17.05.2017-2 Ss OWi 93/17; OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.05.2018-4 Rb 16 Ss 380/18) und das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes vom 5. Juli 2019 (Az.: Lv 7/17) zum Zeitpunkt der Entscheidung des Amtsgerichts noch nicht ergangen war, sieht der Senat eine Aufhebung des angefochtenen Urteils und eine Zurückverweisung zwecks Klärung, ob auch das vorliegend verwendete Messgerät PoliScan F1 HP der Firma Vitronic Rohmessdaten nicht bzw. nicht ausreichend speichert und deshalb eine nachträgliche Überprüfung des Messergebnisses auf seine Richtigkeit hin nicht möglich ist, als nicht sachgerecht an.
  • OLG Bremen, 06.04.2020 - 1 SsRs 10/20

    Zur Verwertbarkeit der Ergebnisse eines standardisierten Messverfahrens zur

    Dieser Rechtsprechung hat sich auf der Grundlage der Bindungswirkung dieser Entscheidung für saarländische Gerichte nach § 10 Abs. 1 des saarländischen VerfGHG auch das OLG Saarbrücken angeschlossen (siehe OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.08.2019 - Ss Rs 26/2019 (46/19 OWi), zit. nach IWW-Institut, Abrufnummer 213257; Beschluss vom 03.09.2019 - Ss Rs 34/2019 (43/19 OWi), zit. nach IWW-Institut, Abrufnummer 213258; Beschluss vom 15.10.2019 - Ss Bs 59/2019 (62/19 OWi), juris Rn. 23, VRS 137, Nr. 3) und auch einzelne Amtsgerichte innerhalb wie auch außerhalb des Saarlandes haben sich für eine Unverwertbarkeit der so gewonnenen Messergebnisse ausgesprochen (siehe AG Bautzen, Beschluss vom 18.07.2019 - 43 OWi 620 Js 24643/18, juris Rn. 1; AG St. Ingbert, Beschluss vom 08.08.2019 - 23 OWi 66 Js 1126/19 (1845/19), juris Rn. 52 (unter Kritik an der Rechtsprechung des VerfGH Saarland); AG Heidelberg, Urteil vom 18.01.2018 - 17 OWi 540 Js 21713/17, juris Rn. 8, ZfSch 2018, 412; AG Neunkirchen, Urteil vom 15.05.2017 - 19 OWi 532/16, juris Rn. 19; AG Stralsund, Urteil vom 07.11.2016 - 324 OWi 554/16, juris Rn. 16, SVR 2017, 193).
  • OLG Koblenz, 17.11.2020 - 1 OWi 6 SsRs 271/20

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Unterbliebene

    Die Beschlüsse des OLG Saarbrücken vom 28. August 2019 (Ss RS 26/2019 (46/19 OWi) -, juris) und vom 3. September 2019 (Ss Rs 34/2019 (43/19 OWi -, juris) erfolgten vor dem Hintergrund der sich für das OLG Saarbrücken - im Unterschied zum Senat - aus § 10 Abs. 1 VerfGHG ergebenden Bindung an die vorgenannte Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs und gebieten für die vorliegende Konstellation gleichfalls keine Divergenzvorlage (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 13. Januar 2020 - III-1 RBs 255/19 -, juris).
  • OLG Hamm, 13.01.2020 - 1 RBs 255/19

    Geschwindigkeitsmessung aus Enforcement Trailer

    Die zitierten Beschlüsse des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 28.08.2019 - Ss RS 26/2019 (46/19 OWi) - und vom 03.09.2019 - Ss Rs 34/2019 (43/19 OWi) - (jew. zit. n. burhoff.de) zur Einstellung von Verfahren hinsichtlich Geschwindigkeitsmessungen mit den Messgeräten TraffiStar S350 und PoliScan F1 HP erfolgten vor dem Hintergrund der sich für das Oberlandesgericht Saarbrücken (im Unterschied zum vorliegend entscheidenden Senat) aus § 10 Abs. 1 VerfGHG ergebenden Bindung an die vorgenannte Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs und gebieten für die vorliegende Konstellation gleichfalls keine Divergenzvorlage.
  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    [vgl. zu § 31 Abs. 1 BVerfGG: BVerfGE 40, 88, 93 ff.; BVerfG, Beschluss vom 08.09.2010 - 2 BvL 3/10 -, juris] Ergänzend werde bezüglich der Anwendbarkeit der Grundsätze der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs auch auf das gegenständlich verwendete Messgerät Vitronic Poliscan Speed auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken [Beschluss vom 03.09.2019 - SS RS 34/2019 (43/19 OWi) -] hingewiesen.
  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage -

    [zur Problematik vgl. ausführlich Herrmanns, in: Wendt/Rixecker, Verfassung des Saarlandes, Kommentar, 2009, Art. 97, Rz. 45 ff., 50 ff., m.w.N.; ohne weiteres bejahend auch: OLG Saarbrücken, Beschluss vom 03.09.2019 - Ss Rs 34/2019 (43/19 OWi) -, www.verkehrsrecht.gfu.com] Denn es ist nach wie vor umstritten, ob und in welchem Umfang die Verletzung von Grundrechten der Landesverfassung (hier. Art. 60 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 SVerf und Art. 14 Abs. 3 SVerf) durch Entscheidungen von (Behörden und) Gerichten des Landes, die Bundesrecht anzuwenden haben, vor einem Landesverfassungsgericht gerügt werden kann und von diesem geprüft werden darf.
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