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   OLG Dresden, 25.05.2009 - Ss (OWi) 83/09   

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https://dejure.org/2009,12297
OLG Dresden, 25.05.2009 - Ss (OWi) 83/09 (https://dejure.org/2009,12297)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25.05.2009 - Ss (OWi) 83/09 (https://dejure.org/2009,12297)
OLG Dresden, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - Ss (OWi) 83/09 (https://dejure.org/2009,12297)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zulässigkeit der Täteridentifikation durch eine Videoaufzeichnung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Videoaufzeichnungen als geeignete Abbildungen für die Bezugnahme eines Richters zur Identifizierung eines "Verkehrssünders"; Vorliegen einer für die Bezugnahme geeigneten Abbildung auch bei Notwendigkeit eines technischen Hilfsmittels zu deren Betrachtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Videoaufzeichnung kann Teil des Urteils werden

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Täteridentifizierung - Bezugnahme auf Videoaufzeichnung in den Urteilsgründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2009, 520
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 1 Ss 242/01

    Zur Verweisung im Urteil auf während der Hauptverhandlung noch nicht bei den

    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.2009 - Ss OWi 83/09
    Damit stellen auch Videoaufzeichnungen geeignete Abbildungen im Sinne des § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO dar, auf die der Tatrichter in den Urteilsgründen wegen der Einzelheiten verweisen darf (so auch OLG Zweibrücken, DAR 2002, 234; OLG Rostock, Beschluss vom 10. Juni 2004, Az.: 2 Sa OWi 167/04 - zitiert nach Juris; wohl auch Schleswig-Holsteinisches OLG, SchlHA 97, 170; SchlHA 2007, 268).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.2009 - Ss OWi 83/09
    Die Beweiswürdigung entspricht den Anforderungen an die Urteilsdarstellung bei Identifizierung eines Betroffenen anhand eines bei der Verkehrsordnungswidrigkeit gefertigten Tatfotos bzw. Tatvideos ( BGH NJW 1996, 1420).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2005 - 2 Ss OWi 132 B/04

    Strafprozessrecht: Identifizierung eines Fahrzeugführers anhand eines

    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.2009 - Ss OWi 83/09
    Die vom Brandenburgischen Oberlandesgericht geäußerte Gegenauffassung, zur Identifizierung des Fahrers "scheine" es grundsätzlich ausgeschlossen, auf einen Videofilm insgesamt zu verweisen, da Zweifel am Gegenstand der Verweisung nicht ausgeschlossen werden konnten ( DAR 2005, 635), hält der Senat für nicht zutreffend.
  • KG, 17.01.2001 - 3 Ws (B) 612/00
    Auszug aus OLG Dresden, 25.05.2009 - Ss OWi 83/09
    Die darauf beruhende Beurteilung über die Täterschaft des Betroffenen und die Qualität des Lichtbildes ist Aufgabe des erkennenden Gerichts (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 17. Januar 2001, Az.: 3 Ws [B] 612/00).
  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 332/11

    Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium (wirksame Bezugnahme; Abbildung;

    In der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium als solches liegt keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO (vgl. auch OLG Brandenburg NStZ-RR 2010, 89; DAR 2005, 635; OLG Schleswig SchlHA 1997, 170; a.A. OLG Dresden NZV 2009, 520; OLG Zweibrücken VRS 102, 102 f.; KG VRS 114, 34; OLG Bamberg NZV 2008, 469).
  • BGH, 14.09.2011 - 5 StR 355/11

    Verweis auf eine Abbildung in den Urteilsgründen (Video auf CD-ROM; wirksame

    Ergänzend bemerkt der Senat: 1. Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass es sich bei den gemäß § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO in Bezug genommenen, auf CD gespeicherten Videofilmen (zwei CD "Überwachung" und eine CD "sequenzielle Videowahlgegenüberstellung") um Abbildungen im Sinne dieser Vorschrift handeln würde (vgl. OLG Dresden, NZV 2009, 520 mwN; aA Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 267 Rn. 9 f.; OLG Brandenburg, DAR 2005, 635, 636), läge hier eine wirksame Inbezugnahme nicht vor.
  • AG Castrop-Rauxel, 22.01.2016 - 6 OWi 200/15

    Bußgeldverfahren - Absehen von einem Fahrverbot - Gründe

    Auf dieses Digitalfoto wird ebenfalls gem. § 267 Abs. 1 S.3 StPO ausdrücklich verwiesen (vgl. insoweit zur Zulässigkeit OLG Dresden, Beschluss v. 25.05.2009, Ss (OWi) 83/09 = BeckRS 2009, 28022).

    Auf die Videosequenz, die Datei 2150410_10033.wmv wird (insoweit zulässig, vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 25.05.2009, Ss (Owi) 83/09) insbesondere ab dem Zeitpunkt 15:51:56 bis 15:52:10 gemäß § 267 Abs. 1 S.3 StPO ausdrücklich verwiesen.

  • OLG Saarbrücken, 11.03.2013 - Ss 88/12

    Vorliegen einer wirksamen Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO bei

    Denn in der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium als solches liegt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (NStZ 2012, 228 ), der sich der Senat anschließt, keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 S. 3 StPO (vgl. auch OLG Brandenburg, NStZ-RR 2010, 89; OLG Schleswig, SchlHA 1997, 170; a.A. OLG Dresden, NZV 2009, 520; OLG Zweibrücken, VRS 102, 102 f.; KG, VRS 114, 34; OLG Bamberg, NZV 2008, 469).
  • KG, 28.03.2019 - 3 Ws (B) 59/19

    Rechtsbeschwerde, Zulassung, Beweiswürdigungsfehler

    Wie die Generalstaatsanwaltschaft zu Recht ausführt, ist die unter anderem durch das OLG Dresden in der Entscheidung vom 25. Mai 2009 (Ss (OWi) 83/09 -, [juhe vertretene Auffassung, wonach eine Bezugnahme auf Videoaufzeichnungen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein kann, ersichtlich überholt.
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