Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02 - 8   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10879
OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02 - 8 (https://dejure.org/2002,10879)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.01.2002 - Ss 1/02 - 8 (https://dejure.org/2002,10879)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - Ss 1/02 - 8 (https://dejure.org/2002,10879)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,10879) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • blutalkohol PDF, S. 108

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 Abs. 1 StGB wegen einer Straftat aus dem Bereich der sog. allgemeinen Kriminalität

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 315c
    Merkmale der für § 315 c StGB charakteristischen konkreten Gefährdung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 30.03.1995 - 4 StR 725/94

    Schlangenlinien - § 315c StGB, konkrete Gefahr, 'kritische Verkehrsituation',

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02
    Die Tathandlung muss aber jedenfalls über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation geführt haben; in dieser Situation muss - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist (BGH, NStZ 1985, 263, 264) - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH NStZ 1996, 83 m.w.N.; BGH NStZ 1985, 263; VRS 44, 422, 423; 45, 38).

    Auch wenn an die Feststellungen zum Vorliegen einer konkreten Gefahr und die zugrunde liegende Beweiswürdigung keine zu hohen Anforderungen gestellt werden dürfen (so BGH NStZ 1996, 83), so hätte es näherer Ausführungen hierzu bedurft.

  • OLG Köln, 23.01.2001 - Ss 494/00

    Ermittlung des Blutalkoholgehalts bei Trunkenheitsdelikten, Rückrechnung,

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02
    Kommt bei einer Trunkenheitsfahrt das Vorliegen von § 21 StGB in Betracht, muss das tatrichterliche Urteil Feststellungen zum Tatzeitpunkt , zum Trinkende und zur Frage der Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration enthalten, damit die Tatzeit-BAK bestimmt werden kann (SenE v. 20.08.1999 - Ss 374/99 - = VRS 98, 140 [144]; SenE v. 30.05.2000 - Ss 237/00 - SenE v. 23.01.2001 - Ss 494/00 - = DAR 2001, 230 [231]).
  • BGH, 19.12.1995 - 4 StR 170/95

    Verweis auf Abbildungen in den Urteilsgründen (hier: Beweisfoto aus

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02
    Damit hat das Amtsgericht gegen das Gebot umfassender Beweiswürdigung bzw. gegen Erfahrungssätze verstoßen (vgl. BGHSt 41, 376, 382 ; NStZ 1997, 355 ; Senat StV 1994, 67; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 6. Aufl., Rn 228 u. 411).
  • BGH, 25.10.1984 - 4 StR 567/84

    Konkrete Gefahr bei Zerstörung der Fußbremse

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02
    Die Tathandlung muss aber jedenfalls über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation geführt haben; in dieser Situation muss - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist (BGH, NStZ 1985, 263, 264) - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH NStZ 1996, 83 m.w.N.; BGH NStZ 1985, 263; VRS 44, 422, 423; 45, 38).
  • BGH, 07.04.1994 - 4 StR 130/94

    Zur Annahme von Trunkenheit bei einer Fluchtfahrt vor der Polizei

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02
    Zwischen dem Verkehrsverstoß und der Gefahr muss Rechtswidrigkeitszusammenhang bestehen; kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein Unfall - infolge anderer Umstände - auch ohne die Fahruntüchtigkeit eingetreten wäre, so fehlt es an der "Kausalität" (vgl. BGH NStZ 1995, 88; Cramer/Sternberg-Lieben in Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 315 c Rn 36).
  • OLG Köln, 04.08.1992 - Ss 325/92

    Angeklagter; Zeuge; Wiedererkennen; Beweisqualität; Täterbeschreibung;

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02
    Damit hat das Amtsgericht gegen das Gebot umfassender Beweiswürdigung bzw. gegen Erfahrungssätze verstoßen (vgl. BGHSt 41, 376, 382 ; NStZ 1997, 355 ; Senat StV 1994, 67; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozeß, 6. Aufl., Rn 228 u. 411).
  • OLG Köln, 20.08.1999 - Ss 374/99
    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02
    Kommt bei einer Trunkenheitsfahrt das Vorliegen von § 21 StGB in Betracht, muss das tatrichterliche Urteil Feststellungen zum Tatzeitpunkt , zum Trinkende und zur Frage der Rückrechnung der Blutalkoholkonzentration enthalten, damit die Tatzeit-BAK bestimmt werden kann (SenE v. 20.08.1999 - Ss 374/99 - = VRS 98, 140 [144]; SenE v. 30.05.2000 - Ss 237/00 - SenE v. 23.01.2001 - Ss 494/00 - = DAR 2001, 230 [231]).
  • BGH, 15.02.1963 - 4 StR 404/62

    Überquerung von Bahngleisen bei geöffneter Bahnschranke - Begriff der "Gefahr" -

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02
    Wann eine solche Gefahr gegeben ist, entzieht sich exakter wissenschaftlicher Umschreibung (BGHSt 18, 271, 272).
  • BGH, 08.03.1973 - 4 StR 44/73

    Unzureichende Feststellungen, wodurch im Einzelnen der Angeklagte Leib oder Leben

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02
    Die Tathandlung muss aber jedenfalls über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus im Hinblick auf einen bestimmten Vorgang in eine kritische Situation geführt haben; in dieser Situation muss - was nach der allgemeinen Lebenserfahrung aufgrund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist (BGH, NStZ 1985, 263, 264) - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt worden sein, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH NStZ 1996, 83 m.w.N.; BGH NStZ 1985, 263; VRS 44, 422, 423; 45, 38).
  • BGH, 21.03.1995 - 5 StR 657/94

    Wiedererkennen - Beweiswert - Urteilsgründe - Urteilsbegründung -

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2002 - Ss 1/02
    Ist aber nach den im Urteil angegebenen Umständen einem Wiedererkennen in der Hauptverhandlung ein Wiedererkennen im Ermittlungsverfahren vorausgegangen, muss der Tatrichter dies im Rahmen der Beweiswürdigung ausdrücklich klarstellen, um dem Revisionsgericht die Nachprüfung zu ermöglichen, ob sich der Tatrichter des eingeschränkten Beweiswerts eines erneuten (wiederholten) Wiedererkennens bewusst war (BGH StV 1995, 511; Senat a.a.O.), weil regelmäßig nicht auszuschließen ist, dass das wiederholte Wiedererkennen hierdurch beeinflusst worden ist.
  • BGH, 03.05.1973 - 4 StR 117/73

    Gefährlicher Eingriff in den Schienenbahnverkehr - Wurf eines Rundholzes auf ein

  • OLG Köln, 10.12.2015 - 1 RVs 225/15

    Fahren entgegen der Fahrtrichtung stellt keinen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot

    Eine konkrete Gefährdung ist anzunehmen, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung aufgrund objektiv nachträglicher Prognose die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache von bedeutendem Wert durch das Verhalten des Täters so stark beeinträchtigt ist, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob die Rechtsgutverletzung eintritt oder nicht (BGH DAR 2013, 709; BGH zfs 2013, 48; SenE v. 22.01.2002 - Ss 1/02 - = DAR 2002, 278; SenE v. 10.10.2008 - 81 Ss 48/08 -;OLG Koblenz DAR 2000, 371 [372] = NStZ 2001, 359 [H/L]; OLG Hamm zfs 2006, 49; vgl. auch Hentschel/König/Dauer- König , a.a.O., § 315c Rz. 30 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht