Rechtsprechung
OLG Köln, 07.02.1997 - Ss 11/97 (Z) |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Allein die Verwendung von Reifen einer Größe, die im Kfz-Schein nicht eingetragen ist, führt nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn davon keine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu befürchten ist
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVZO § 19 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1997, 283
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 12.01.1996 - 5 Ss OWi 457/95
Auszug aus OLG Köln, 07.02.1997 - Ss 11/97
Erforderlich ist vielmehr, daß durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (std. Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluß vom 28.3.1995 -Ss 77/95 (Z) =NStZ 1995, 587 (bei Janiszewski); siehe auch Beschlüsse vom 25.7.95 -Ss 365/95 (Z)- und vom 12.12.95 -Ss 652/95 (Z)-; OLG Düsseldorf NZV 1995, 329 f.; NZV 96, 40 f.; NZV 96, 249;… siehe auch Hentschel, a. a. O.;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 19 StVZO Rdnr. 8 u. 13).Auch wenn dies keineswegs die Feststellung einer konkreten Gefährdung voraussetzt (vgl. dazu zutreffend OLG Düsseldorf NZV 96, 249 im Anschluß an die (unberechtigte) Kritik von Kreutel/Schmitt (NZV 96, 41 f.) gegenüber dem Beschluß des OLG Düsseldorf vom 25.7.1995 (NZV 1996, 40 f.)), so ist es nach der gesetzliche Neuregelung doch notwendig, daß Behörden und Gerichte jeweils für den konkreten Einzelfall ermitteln, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur möglich erscheinen, sondern erwarten läßt (…vgl. SenE, a. a. O., siehe auch Hentschel, Die Entwicklung des Straßenverkehrsrechts im Jahre 1994, NJW 1995, 627 f.).
Häufig werden die erforderlichen Feststellungen auch die Mithilfe eines technischen Sachverständigen erfordern (…vgl. SenE, a. a. O.; OLG Düsseldorf NZV 96, 249;… Hentschel, a.a.O., NJW 95, 627).
- OLG Düsseldorf, 25.07.1995 - 5 Ss OWi 284/95
Auszug aus OLG Köln, 07.02.1997 - Ss 11/97
Erforderlich ist vielmehr, daß durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (std. Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluß vom 28.3.1995 -Ss 77/95 (Z) =NStZ 1995, 587 (bei Janiszewski); siehe auch Beschlüsse vom 25.7.95 -Ss 365/95 (Z)- und vom 12.12.95 -Ss 652/95 (Z)-; OLG Düsseldorf NZV 1995, 329 f.; NZV 96, 40 f.; NZV 96, 249;… siehe auch Hentschel, a. a. O.;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 19 StVZO Rdnr. 8 u. 13).Auch wenn dies keineswegs die Feststellung einer konkreten Gefährdung voraussetzt (vgl. dazu zutreffend OLG Düsseldorf NZV 96, 249 im Anschluß an die (unberechtigte) Kritik von Kreutel/Schmitt (NZV 96, 41 f.) gegenüber dem Beschluß des OLG Düsseldorf vom 25.7.1995 (NZV 1996, 40 f.)), so ist es nach der gesetzliche Neuregelung doch notwendig, daß Behörden und Gerichte jeweils für den konkreten Einzelfall ermitteln, ob die betreffende Veränderung eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht nur möglich erscheinen, sondern erwarten läßt (…vgl. SenE, a. a. O., siehe auch Hentschel, Die Entwicklung des Straßenverkehrsrechts im Jahre 1994, NJW 1995, 627 f.).
- BGH, 23.06.1983 - 4 StR 39/83
Auswirkungen des Entfernens der hinteren Stoßstange eines Kraftfahrzeugs auf die …
Auszug aus OLG Köln, 07.02.1997 - Ss 11/97
Nicht verkannt werden darf allerdings, daß solche Übersichten (vgl. Beispielkatalog des Bundesministers für Verkehr, VkBl 1994, 159 ff.;… abgedruckt auch bei Jagusch/Hentschel, a. a. O., § 19 StVZO Rdnr. 12) ohnehin nicht den Charakter einer Rechtsverordnung haben und deshalb auch unter der früheren Gesetzesfassung für die Gerichte weder verbindlich noch erschöpfend waren (vgl. BGHSt 32, 16 ff.). - OLG Düsseldorf, 10.05.1995 - 5 Ss OWi 147/95
Auszug aus OLG Köln, 07.02.1997 - Ss 11/97
Erforderlich ist vielmehr, daß durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (std. Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluß vom 28.3.1995 -Ss 77/95 (Z) =NStZ 1995, 587 (bei Janiszewski); siehe auch Beschlüsse vom 25.7.95 -Ss 365/95 (Z)- und vom 12.12.95 -Ss 652/95 (Z)-; OLG Düsseldorf NZV 1995, 329 f.; NZV 96, 40 f.; NZV 96, 249;… siehe auch Hentschel, a. a. O.;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 19 StVZO Rdnr. 8 u. 13). - OLG Köln, 28.03.1995 - Ss 77/95
Ausgestaltung des Rechtsschutzes gegen einen Bußgeldbescheid wegen des Betriebs …
Auszug aus OLG Köln, 07.02.1997 - Ss 11/97
Erforderlich ist vielmehr, daß durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (std. Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluß vom 28.3.1995 -Ss 77/95 (Z) =NStZ 1995, 587 (bei Janiszewski); siehe auch Beschlüsse vom 25.7.95 -Ss 365/95 (Z)- und vom 12.12.95 -Ss 652/95 (Z)-; OLG Düsseldorf NZV 1995, 329 f.; NZV 96, 40 f.; NZV 96, 249;… siehe auch Hentschel, a. a. O.;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl., § 19 StVZO Rdnr. 8 u. 13).
- BGH, 11.12.2019 - VIII ZR 361/18
Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs: Sachmangelhaftung für mitverkaufte Felgen …
Erforderlich ist daher, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (…VGH Baden-Württemberg, aaO; OLG Köln, NZV 1997, 283, 284;… KG, aaO Rn. 9; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 40, 41). - VGH Baden-Württemberg, 31.05.2011 - 10 S 1857/09
Zur Frage des Erlöschens einer Betriebserlaubnis für ein Motorkraftrad durch …
Erforderlich ist vielmehr, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (einheitliche Rechtsprechung der Strafgerichte, vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 25.07.1995 - 5 Ss (OWi) 284/95 - 111/95 I - NZV 1996, 40; sowie vom 12.01.1996 - 5 Ss (OWi) 457/95 - 2/96 I - NZV 1996, 249; OLG Köln, Beschluss vom 07.02.1997 - Ss 11/97 (Z) - NZV 1997, 283). - OLG Koblenz, 15.12.2003 - 12 U 444/99
Erlöschen der Betriebserlaubnis wegen Tieferlegung eines Fahrzeugs; Arglist des …
Das ist dann der Fall, wenn durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (OLG Köln, NZV 1997, 283, 284).
- LG Düsseldorf, 30.10.2018 - 2b O 187/16 Nach § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO kann es nur zu einem Erlöschen kommen, wenn nachträglich Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden (VGH Baden-Württemberg, SVR 2012, 116 f; OLG Köln, NZV 1997, 283 f.).
- AG Landstuhl, 10.07.2023 - 1 OWi 4396 Js 6726/23
Rechtsfolgen einer endgültigen Rückgabe der Bußgeldsache an die …
Erforderlich ist daher, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (…VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; OLG Köln, NZV 1997, 283, 284;… KG, a.a.O. Rn. 9; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 40, 41). - AG Landstuhl, 10.07.2023 - 1 OWi 4396 Js 6726_23
Endgültige Rückgabe Bußgeldsache, Verfahrensbeendigung, Erlöschen der …
Erforderlich ist daher, dass durch die nachträgliche Veränderung mit einem gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer geschaffen wird (…VGH Baden-Württemberg, a.a.O.; OLG Köln, NZV 1997, 283, 284;… KG, a.a.O. Rn. 9; OLG Düsseldorf, NZV 1996, 40, 41).