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OLG Oldenburg, 11.04.1980 - Ss 24/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Hamburg, 03.06.2020 - 2 Rev 13/20
Hausfriedensbruch: Betreten eines an der Hausfassade befestigten Baugerüsts
cc) Befriedet ist ein Besitztum demnach in zwei Fällen: Zum einen ist ein Besitztum ohne besondere Einfriedung als so genannte "Zubehörfläche" befriedet, wenn es wegen seines engen räumlichen und funktionalen Zusammenhangs für jedermann sofort erkennbar zu einer der sonst in § 123 StGB genannten Örtlichkeiten gehört (RGSt 20, 150 ff. [Zechenvorplatz]; OLG Oldenburg, NJW 1985, 1352 [offene Warenhauspassage]; BayObLG, NJW 1995, 269, 271; BayObLGSt 2003, 130, 131; OLG Frankfurt a.M., NJW 2006, 1746, 1747;… Sternberg-Lieben/Schittenhelm a.a.O.;… LK/ Lilie § 123 Rn. 17;… NK/ Ostendorf § 123 Rn. 23;… BeckOK-StGB/ Rackow , § 123 Rn. 9;… Lackner/Kühl/ Heger § 123 Rn. 3;… SK-StGB/ Stein , § 123 Rn. 63; ablehnend Amelung , NJW 1986, 2075 ff.; ders ., ZStW 98 (1986), 355 ff.;… Behm , GA 1986, 547 ff.; einschränkend im Hinblick auf Zubehörflächen nur für Diensträume, nicht jedoch für Wohnungen OLG Oldenburg, Beschluss vom 11. April 1980, Az.: Ss 24/80, juris).