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   OLG Braunschweig, 17.03.2008 - Ss 33/08   

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https://dejure.org/2008,27121
OLG Braunschweig, 17.03.2008 - Ss 33/08 (https://dejure.org/2008,27121)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17.03.2008 - Ss 33/08 (https://dejure.org/2008,27121)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 17. März 2008 - Ss 33/08 (https://dejure.org/2008,27121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    § 213 StPO
    Terminverlegung, Interessenabwägung

  • kuczyfu.de PDF (Leitsatz und Auszüge)

    § 338 StPO
    Aussetzungsantrag, Verhinderung, Wahlverteidiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2008, 293
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.07.1999 - 1 StR 142/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Grundsatz des fairen Verfahrens;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.03.2008 - Ss 33/08
    Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ...... ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).

    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Angeklagte sich mit Unterstützung seines Verteidigers anders als geschehen verteidigt, nämlich insbesondere aktiv auf den am Schluss der Verhandlung erteilten rechtlichen Hinweis nach § 265 StPO reagiert und die Neuvernehmung der Zeugen unter dem neuen Gesichtspunkt beantragt hätte, sodass möglicherweise die Hauptverhandlung in Anwesenheit des Wahlverteidigers zu einem für den Angeklagten günstigeren Ergebnis geführt hätte (vgl. BGH, NStZ 1999, 527).

  • BGH, 06.11.1991 - 4 StR 515/91

    Ernsthaftes Bemühen um Terminabstimmung bei Verhinderung des Pflichtverteidigers

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.03.2008 - Ss 33/08
    10 a. Wenn auch Angeklagter und Verteidiger auf eine Verlegung des Termins grundsätzlich keinen Anspruch haben, so muss der Vorsitzende doch bei der Entscheidung über den Verlegungsantrag im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Interessen der Beteiligten und das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegeneinander abwägen (vgl. BGH, NJW 1992, 849; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl., § 213 Rdn.7).

    Die vom Amtsgericht getroffene Entscheidung berücksichtigt indes nicht hinreichend, dass sich ein Angeklagter gem. § 137 Abs. 1 S.1 StPO in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen darf und der auch darin zum Ausdruck kommende - im Übrigen als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 26, 66, 71) verfassungsmäßig verbürgte - Anspruch auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren das Recht umfasst, sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BGH, NJW 1992, 849; Meyer-Goßner,a.a.O., § 137 Rdn.2 m.zahlr.Nachw. aus der Rechtspr. des BVerfG).

  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 7/68

    Verfassungsmäßigkeit der Nebenklagevorschriften der StPO

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.03.2008 - Ss 33/08
    Die vom Amtsgericht getroffene Entscheidung berücksichtigt indes nicht hinreichend, dass sich ein Angeklagter gem. § 137 Abs. 1 S.1 StPO in jeder Lage des Verfahrens des Beistands eines Verteidigers bedienen darf und der auch darin zum Ausdruck kommende - im Übrigen als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (vgl. BVerfGE 26, 66, 71) verfassungsmäßig verbürgte - Anspruch auf ein rechtsstaatlich faires Verfahren das Recht umfasst, sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (vgl. BGH, NJW 1992, 849; Meyer-Goßner,a.a.O., § 137 Rdn.2 m.zahlr.Nachw. aus der Rechtspr. des BVerfG).
  • LG Braunschweig, 16.12.1996 - 33 Qs 34/96

    Eine die Terminsverlegung ablehnende richterliche Verfügung kann ausnahmsweise

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.03.2008 - Ss 33/08
    Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ...... ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).
  • OLG Frankfurt, 27.10.1994 - 3 Ws 728/94

    Ablehnung eine Terminsverlegung; Rechtsfehlerhafte Ermessensausübung;

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.03.2008 - Ss 33/08
    Im Übrigen ist auch nicht ersichtlich, dass sich das Amtsgericht ...... ernsthaft bemüht hat, die Terminskollision zu überwinden (vgl. BGH, NStZ 1999, 527; NStZ 1992, 247-248; OLG Frankfurt, StV 1995, 9-10; Landgericht Braunschweig, StV 1997, 403-404).
  • OLG Braunschweig, 04.05.2004 - 1 Ss (S) 5/04

    Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens durch Verweigerung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 17.03.2008 - Ss 33/08
    als Anwalt seines Vertrauens verteidigen zu lassen (s.a.: Senat, StV 2004, 366).
  • OLG Bamberg, 20.10.2011 - 3 Ss OWi 1364/11

    Rechtsbeschwerde im Bußgeldverfahren: Notwendiger Vortrag zur Verfahrensrüge

    In allen Fällen hat das Gericht deshalb bei der Entscheidung über den Verlegungsantrag im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Interessen der Beteiligten und das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegeneinander abzuwägen (OLG Braunschweig StV 2008, 293 f. sowie Beschluss vom 27.02.2009 - Ss 37/09 [bei Juris]; vgl. zuletzt auch OLG Bamberg, Beschluss vom 04.03.2011 - 2 Ss OWi 209/11 = StraFo 2011, 232 f. und schon OLG Bamberg NJW 2006, 2341 f. = StV 2006, 683 ff., jeweils m.w.N.).
  • OLG Braunschweig, 20.01.2012 - Ss (OWiZ) 206/11

    Verpflichtung eines Gerichts zur Bearbeitung sehr vieler Bußgeldverfahren als

    Die Entscheidung leidet hier an einem Ermessensfehler, weil sich das Amtsgericht bei Ablehnung der Terminsverlegung - neben einzelfallbezogenen Umständen (geringes Gewicht, einfacher Sachverhalt) - jedenfalls auch auf die Vielzahl der dort sonst jährlich anhängigen Bußgeldverfahren gestützt hat: Dieser Umstand durfte bei der Ermessensentscheidung keine Berücksichtigung finden, weil die Geschäftslage des erkennenden Gerichts - mag sie auch noch so besorgniserregend sein - eine etwaige Abweichung vom Grundsatz des fairen Verfahrens schon unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht zu rechtfertigen vermag (OLG Braunschweig, Beschluss vom 04.05.2004, 1 Ss 5/04, [...], Rn. 10 [Strafverfahren], OLG Braunschweig, Beschluss vom 17.03.2008, Ss 33/08 , [...], Rn. 12; OLG Braunschweig, Ss (OWiZ) 140/11; OLG Hamm, Beschluss vom 26.04.2007, 4 Ss (OWi) 303/07 , [...], Rn. 14).
  • OLG Braunschweig, 05.07.2012 - Ws 176/12

    Zulässigkeit einer Überschreitung der Regelüberprüfungsfrist zur Fortdauer der

    Als Ausfluss dieses Fairnessgebots ist es zudem das anerkannte und jederzeit zu schützende Recht eines Betroffenen, sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistand eines Verteidigers seines Vertrauens bedienen zu können (BVerfG, Beschluss vom 25.09.2001 - 2 BvR 1152/01; juris), wobei dieses Interesse - gerade in mit Freiheitsentzug verbundenen Sachen - mit dem Gebot der besonderen Verfahrensbeschleunigung abzuwägen ist (Beschluss des Senats vom 17.03.2008, Ss 33/08, StV 2008, 293ff).
  • OLG Braunschweig, 27.02.2009 - Ss OWi 37/09

    Verlegung der Hauptverhandlung oder Verschiebung dieser auf einen späteren

    Deshalb muss das Gericht - der Vorsitzende - bei der Entscheidung über den Verlegungsantrag im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens die Interessen der Beteiligten und das Gebot der Verfahrensbeschleunigung gegeneinander abwägen (OLG Braunschweig StV 2008, 293 f. m. w. Nachw.), wobei das Verteidigungsinteresse im Zweifel Vorrang hat (BayObLG a.a.O.; Seitz, a.a.O.).
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