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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.10.1999 - Ss 453/99 (B) - 202 B   

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OLG Köln, 12.10.1999 - Ss 453/99 (B) - 202 B (https://dejure.org/1999,5280)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.10.1999 - Ss 453/99 (B) - 202 B (https://dejure.org/1999,5280)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - Ss 453/99 (B) - 202 B (https://dejure.org/1999,5280)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    OWiG § 74 Abs. 2
    Zulässige Verwerfung des Einspruchs nach Aufhebung eines Sachurteils durch Rechtsbeschwerdegericht; Berücksichtigung des Verschlechterungsverbots

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 87
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 17.03.1987 - Ss 118/87

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Bußgeldbescheids und der Anordnung eines

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.1999 - Ss 453/99
    Zwar ist dazu nicht erforderlich, daß krankheitsbedingt Verhandlungsunfähigkeit eingetreten ist (OLG Düsseldorf MDR 82, 954; st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senat VRS 71, 371; VRS 72, 442, 444; NZV 1999, 264 = VRS 96, 451, 455; SenE v. 06.07.1999 - Ss 289/99 B).

    Andererseits stellt eine Krankheit einen ausreichenden Entschuldigungsgrund aber nur dann dar, wenn sie nach ihrer Art und nach ihren Wirkungen, insbesondere nach dem Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen das Erscheinen und eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar erscheinen läßt (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331 = StV 1984, 148; st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senat VRS 72, 442, 444; Senat NZV 1999, 264 = VRS 96, 451, 455).

  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Auszug aus OLG Köln, 12.10.1999 - Ss 453/99
    Zwar ist dazu nicht erforderlich, daß krankheitsbedingt Verhandlungsunfähigkeit eingetreten ist (OLG Düsseldorf MDR 82, 954; st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senat VRS 71, 371; VRS 72, 442, 444; NZV 1999, 264 = VRS 96, 451, 455; SenE v. 06.07.1999 - Ss 289/99 B).

    Andererseits stellt eine Krankheit einen ausreichenden Entschuldigungsgrund aber nur dann dar, wenn sie nach ihrer Art und nach ihren Wirkungen, insbesondere nach dem Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen das Erscheinen und eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar erscheinen läßt (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331 = StV 1984, 148; st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senat VRS 72, 442, 444; Senat NZV 1999, 264 = VRS 96, 451, 455).

  • BayObLG, 20.10.1997 - 3St RR 54/97

    Aufklärungspflicht und Erklärungslast bei Ausbleiben des Angeklagten in der

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.1999 - Ss 453/99
    Für die Beurteilung der Frage einer genügenden Entschuldigung nach § 74 Abs. 2 OWiG ist auf den Kenntnisstand abzustellen, den das Gericht bei Beginn der Hauptverhandlung aufgrund der Mitteilungen des Betroffenen, seines Verteidigers oder anderer Verfahrensbeteiligter sowie eigener Kenntnis, etwas aus den Akten, hatte oder aufgrund pflichtgemäßer Aufklärung sich hätte verschaffen müssen (vgl. BayObLG NJW 1998, 172).
  • OLG Köln, 20.06.1986 - Ss 723/85

    Ausbleiben des Angeklagten; Verwerfung der Berufung; Berufungsverwerfung

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.1999 - Ss 453/99
    Zwar ist dazu nicht erforderlich, daß krankheitsbedingt Verhandlungsunfähigkeit eingetreten ist (OLG Düsseldorf MDR 82, 954; st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senat VRS 71, 371; VRS 72, 442, 444; NZV 1999, 264 = VRS 96, 451, 455; SenE v. 06.07.1999 - Ss 289/99 B).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.1983 - 2 Ss 143/83
    Auszug aus OLG Köln, 12.10.1999 - Ss 453/99
    Andererseits stellt eine Krankheit einen ausreichenden Entschuldigungsgrund aber nur dann dar, wenn sie nach ihrer Art und nach ihren Wirkungen, insbesondere nach dem Umfang der von ihr ausgehenden körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen das Erscheinen und eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar erscheinen läßt (OLG Düsseldorf NStZ 1984, 331 = StV 1984, 148; st. Senatsrechtsprechung, vgl. Senat VRS 72, 442, 444; Senat NZV 1999, 264 = VRS 96, 451, 455).
  • OLG Köln, 27.02.1987 - Ss 744/86

    Einspruchsverwerfung; Zurückverweisung der Sache

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.1999 - Ss 453/99
    Die Verwerfung des Einspruchs eines in der Hauptverhandlung unentschuldigt ausgebliebenen Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid ist selbst dann noch zulässig, wenn ein vorangegangenes Sachurteil vom Rechtsbeschwerdegericht aufgehoben und die Sache zurückverwiesen worden war (BGHSt 33, 394 = NJW 1986, 1946 = VRS 70, 290 = NStZ 1987, 564 m. zust. Anm. Meurer NStZ 1987, 540 = JR 1987, 83 m. zust. Anm. Fezer; Senat NStZ 1987, 372; Senge, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, § 74 Rdnr. 25).
  • BGH, 10.12.1985 - 1 StR 506/85

    Verwerfung des Einspruchs nach vorangegangenem Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 12.10.1999 - Ss 453/99
    Die Verwerfung des Einspruchs eines in der Hauptverhandlung unentschuldigt ausgebliebenen Betroffenen gegen den Bußgeldbescheid ist selbst dann noch zulässig, wenn ein vorangegangenes Sachurteil vom Rechtsbeschwerdegericht aufgehoben und die Sache zurückverwiesen worden war (BGHSt 33, 394 = NJW 1986, 1946 = VRS 70, 290 = NStZ 1987, 564 m. zust. Anm. Meurer NStZ 1987, 540 = JR 1987, 83 m. zust. Anm. Fezer; Senat NStZ 1987, 372; Senge, in: Karlsruher Kommentar, OWiG, § 74 Rdnr. 25).
  • OLG Düsseldorf, 11.08.1993 - 2 Ss OWi 267/93
    Auszug aus OLG Köln, 12.10.1999 - Ss 453/99
    Die Beachtung des Verschlechterungsverbotes kann auch noch im - erneuten - Rechtsbeschwerdeverfahren geschehen (OLG Düsseldorf NStZ 1994, 41; Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 3. Aufl., § 74 Rdnr. 13).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2006 - 2 Ss OWi 12/06

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts wegen Verstoß gegen das

    Dies erscheint nicht hinnehmbar [vgl. OLG Stuttgart (mit ausführlicher Begr. ) NJW 2002, 978 ff = NZV 2001, 491 f = VRS 101, 128 ff ; ebenso OLG Köln NStZ-RR 2000, 87, 88 = VRS 98, 217, 219 f - jew. m.w.Nachw. -).
  • OLG Hamm, 22.03.2012 - 3 RBs 68/12

    Verwerfungsurteil nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das

    Diese Rechtsprechung gilt nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch noch nach der Neufassung des § 74 Abs. 2 OWiG durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und andere Gesetze vom 26. Januar 1998 zumindest in den Fällen, in denen - wie hier - das vorangegangene Urteil insgesamt aufgehoben und das aufgehobene Urteil nicht zu Gunsten des Betroffenen von den Rechtsfolgen des Bußgeldbescheides abgewichen war (vgl. OLG Celle, NZV 2012, 44; OLG Köln NStZ-RR 2000, 87; OLG Stuttgart NJW 2002, 978; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2007, 318).
  • OLG Karlsruhe, 30.08.2010 - 1 (8) SsRs 382/09

    Zur Reichweite des Verschlechterungsverbots

    Dass bereits zuvor in dieser Sache am 18.06.2007 ein Sachurteil des Amtsgerichts K. ergangen war, führt zu keiner anderen Beurteilung, auch wenn in diesem eine gegenüber dem Verwerfungsurteil vom 13.11.2007 i.V.m. dem Bußgeldbescheid des Regierungspräsidiums K. vom 24.01.2007 härtere Sanktion verhängt wurde (zum umgekehrten Fall der Verhängung einer milderen Sanktion vgl. OLG Düsseldorf NStZ-RR 2007, 318; ferner Brandenburgisches Oberlandesgericht VRS 117, 102; OLG Köln NStZ-RR 2000, 87).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2008 - 2 Ss OWi 85 B/07

    Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid mangels persönlichen

    Das lässt den Schluss zu, dass der Gesetzgeber für das Strafverfahren und das Ordnungswidrigkeitenverfahren bewusst unterschiedliche Regelungen getroffen hat (so auch OLG Stuttgart aaO.; OLG Köln NStZ-RR 2000, 87 ).
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