Rechtsprechung
   OLG Köln, 06.12.1996 - Ss 594/96 - 203   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,22953
OLG Köln, 06.12.1996 - Ss 594/96 - 203 (https://dejure.org/1996,22953)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.12.1996 - Ss 594/96 - 203 (https://dejure.org/1996,22953)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Dezember 1996 - Ss 594/96 - 203 (https://dejure.org/1996,22953)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,22953) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 10.01.1990 - 4 Ws 298/89

    Entbindung; Pflichtverteidiger; Angeklagter; Verteidigung; Verhältnis;

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.1996 - Ss 594/96
    I.) Die - zulässige (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 143 Rn. 7) - Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluß vom 19. August 1996, durch den der Vorsitzende der 7. kleinen Strafkammer des Landgerichts Köln es abgelehnt hat, den Pflichtverteidiger Rechtsanwalt P. zu entpflichten und an seiner Stelle Rechtsanwalt B. zum Pflichtverteidiger zu bestellen, wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung und des Nichtabhilfebeschlusses vom 6. September 1996 als unbegründet verworfen, weil weder eine ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses (vgl. KG StV 1990, 347) noch ein Fehlverhalten des Pflichtverteidigers von besonderem Gewicht (vgl. OLG Nürnberg StV 1995, 287) dargelegt ist.
  • OLG Nürnberg, 09.05.1995 - Ws 461/95

    Flachslanden-Prozesse

    Auszug aus OLG Köln, 06.12.1996 - Ss 594/96
    I.) Die - zulässige (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 143 Rn. 7) - Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluß vom 19. August 1996, durch den der Vorsitzende der 7. kleinen Strafkammer des Landgerichts Köln es abgelehnt hat, den Pflichtverteidiger Rechtsanwalt P. zu entpflichten und an seiner Stelle Rechtsanwalt B. zum Pflichtverteidiger zu bestellen, wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung und des Nichtabhilfebeschlusses vom 6. September 1996 als unbegründet verworfen, weil weder eine ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses (vgl. KG StV 1990, 347) noch ein Fehlverhalten des Pflichtverteidigers von besonderem Gewicht (vgl. OLG Nürnberg StV 1995, 287) dargelegt ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht