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OLG Köln, 06.12.1996 - Ss 594/96 - 203 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ablehnung eines Wechsels des Pflichtverteidigers
- rewis.io
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 10.01.1990 - 4 Ws 298/89
Entbindung; Pflichtverteidiger; Angeklagter; Verteidigung; Verhältnis; …
Auszug aus OLG Köln, 06.12.1996 - Ss 594/96
I.) Die - zulässige (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 143 Rn. 7) - Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluß vom 19. August 1996, durch den der Vorsitzende der 7. kleinen Strafkammer des Landgerichts Köln es abgelehnt hat, den Pflichtverteidiger Rechtsanwalt P. zu entpflichten und an seiner Stelle Rechtsanwalt B. zum Pflichtverteidiger zu bestellen, wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung und des Nichtabhilfebeschlusses vom 6. September 1996 als unbegründet verworfen, weil weder eine ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses (vgl. KG StV 1990, 347) noch ein Fehlverhalten des Pflichtverteidigers von besonderem Gewicht (vgl. OLG Nürnberg StV 1995, 287) dargelegt ist. - OLG Nürnberg, 09.05.1995 - Ws 461/95
Flachslanden-Prozesse
Auszug aus OLG Köln, 06.12.1996 - Ss 594/96
I.) Die - zulässige (…vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 42. Aufl., § 143 Rn. 7) - Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluß vom 19. August 1996, durch den der Vorsitzende der 7. kleinen Strafkammer des Landgerichts Köln es abgelehnt hat, den Pflichtverteidiger Rechtsanwalt P. zu entpflichten und an seiner Stelle Rechtsanwalt B. zum Pflichtverteidiger zu bestellen, wird aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung und des Nichtabhilfebeschlusses vom 6. September 1996 als unbegründet verworfen, weil weder eine ernsthafte Störung des Vertrauensverhältnisses (vgl. KG StV 1990, 347) noch ein Fehlverhalten des Pflichtverteidigers von besonderem Gewicht (vgl. OLG Nürnberg StV 1995, 287) dargelegt ist.
- OLG Köln, 10.12.2010 - 1 Ws 159/10
Berufungsverwerfung, genügende Entschuldigung
Eine genügende Entschuldigung im Sinne von § 329 Abs. 1 StPO ist anzunehmen, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles dem Angeklagten wegen seines Ausbleibens billigerweise kein Vorwurf gemacht werden kann (SenE v. 15.11.1996 - Ss 594/96 - = NStZ-RR 1997, 208; SenE v. 07.04.2000 - Ss 11/00 - SenE v. 24.10.2008 - 83 Ss 76/08 - = NStZ-RR 2009, 86 = JMinBl NW 2009, 54; BayObLG NJW 2001, 1438 [1439] = VRS 100, 351 [352 f.] = NZV 2001, 272; OLG Stuttgart NStZ-RR 2004, 338 [339]; OLG Karlsruhe VRS 118, 211;… vgl. auch: Paul in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 329 Rdnr. 10 m.w.N.).