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   OLG Oldenburg, 15.07.2008 - Ss 6/08   

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https://dejure.org/2008,26478
OLG Oldenburg, 15.07.2008 - Ss 6/08 (https://dejure.org/2008,26478)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15.07.2008 - Ss 6/08 (https://dejure.org/2008,26478)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - Ss 6/08 (https://dejure.org/2008,26478)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Güterkraftverkehr in der Europäischen Gemeinschaft: Ordnungswidrigkeit wegen der Überlassung einer Gemeinschaftslizenz an einzelne Fuhrunternehmer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erteilung der Gemeinschaftslizenz Art. 5 Abs. 4 VO Nr. 881/92/EWG; Unternehmer als unerlaubt gewerblichen Güterkraftverkehr betreibende "Dritte"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung der Gemeinschaftslizenz Art. 5 Abs. 4 VO Nr. 881/92/EWG; Unternehmer als unerlaubt gewerblichen Güterkraftverkehr betreibende "Dritte"

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 881/92; ; GüKG § 1 Abs. 2; ; GüKG § 19 Abs. 1 Nr. 1 b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 07.11.2002 - C-228/01

    Bourrasse

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.07.2008 - Ss 6/08
    In der Rechtsprechung des EuGH ist geklärt, dass die Gemeinschaftslizenz streng personengebunden ist, weshalb die Vermietung von Fahrzeugen des Genehmigungsinhabers keinen Übergang auf den jeweiligen Nutzer - den Mieter des Fahrzeugs - bewirkt (EuGH, Urt. v. 07.11.2002 - C 228/01 und C 289/01, EuGHE 2002 I - 10213).
  • VG Darmstadt, 02.05.2007 - 5 E 1930/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Gemeinschaftslizenz für den

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.07.2008 - Ss 6/08
    Die Erteilung der Gemeinschaftslizenz setzt einen tatsächlich eingerichteten Gewerbebetrieb mit einem vom Inhaber tatsächlich beherrschten Fuhrpark und eigenem Fahrpersonal voraus, das - soweit der Unternehmer nicht der einzige Bedienstete ist - den Weisungen des Unternehmers tatsächlich und rechtlich untersteht (so zutreffend VG Darmstadt, GewArch 2007, 391 ff.).
  • KG, 21.06.1990 - 3 Ws (B) 111/90
    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.07.2008 - Ss 6/08
    Nach einhelliger Auffassung wird der Güterverkehr nicht durch den Auftraggeber eines Lohnfuhrvertrags, sondern durch den Fahrzeughalters im Sinne von § 19 Abs. 1 Nr. 1 b GüKG "betrieben", obwohl der Fahrzeughalter nach Weisungen des Auftraggebers handelt (KG, VRS 79, 387 (388).
  • KG, 17.10.2001 - 3 Ws (B) 338/01

    Erlaubtes Betreiben des gewerblichen Güterkraftverkehrs

    Auszug aus OLG Oldenburg, 15.07.2008 - Ss 6/08
    Schon wegen der Bewertungseinheit des gewerblichen Betriebs handelt es sich hinsichtlich jeder verwendeten Lizenz um eine Tat i. S. von § 19 OWiG, weil die Annahme von gewerblichem Güterkraftverkehr voraussetzt, dass der Verstoß mehrfach begangen wird (vgl. KG, VRS 101, 461 (463).
  • BayObLG, 04.05.2020 - 201ObOWi 499/20

    Feststellungs- und Darlegungsanforderungen bei an Beförderer-Eigenschaft iSv § 19

    Beförderer ist demnach, wer den Transport in eigener Verantwortung führt und die Verfügungsgewalt über das eingesetzte Fahrzeug hat, wer also bestimmt, ob und wie die Beförderung durchgeführt werden soll (Anschluss an KG VRS 57 [1979], 66; 79 [1990], 387 und OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.07.2008 - Ss 6/08 = VRS 115 [2008], 366).

    Als Indiz für die Eigenschaft als Beförderer wird regelmäßig zu werten sein, wenn er nach der einzelnen Beförderungsleistung und nicht pauschal bezahlt wird (Anschluss an OLG Stuttgart, Beschl. v. 27.11.2014 - 2 Ss 155/14 bei juris und OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.07.2008 - Ss 6/08 = VRS 115 [2008], 366).

    Betreiber ist demnach, wer den Transport in eigener Verantwortung führt und die Verfügungsgewalt über das eingesetzte Fahrzeug hat, wer also bestimmt, ob und wie die Beförderung durchgeführt werden soll (KG VRS 57 [1979], 66; 79 [1990], 387; OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.07.2008 - Ss 6/08 = VRS 115 [2008], 366).

  • AG Kehl, 08.02.2018 - 2 Cs 206 Js 10658/15

    Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafbarkeit eines lediglich eine für das Gebiet eines

    Durch das Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH ruhte die Verjährung nach § 32 OWiG nicht, da die Vorlage freiwillig im Sinne des Art. 267 Abs. 2 AEUV erfolgte (vgl. OLG Oldenburg VRS 115, 366-369 Göhler, OWiG, 17. Aufl. 2017, § 32, Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 27.11.2014 - 2 Ss 155/14

    Ordnungswidriger erlaubnisloser Betrieb gewerblichen Güterkraftverkehrs:

    Für den sog. Lohnfuhrvertrag im Sinne von § 13 der Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-, Speditions- und Logistikunternehmer (VBGL), bei dem der Unternehmer dem Auftraggeber ein Fahrzeug mit Fahrer zur Verwendung nach Weisung des Auftraggebers stellt, wurde entschieden, dass der Unternehmer der Betreiber des Güterkraftverkehrs ist (KG Berlin, VRS 57, 66 und VRS 79, 387 ff.; OLG Oldenburg VRS 115, 366 ff.).
  • OLG Naumburg, 21.05.2013 - 1 Ss 19/13

    Betäubungsmitteldelikt: Erforderlichkeit der Feststellung des Wirkstoffgehaltes;

    Deshalb darf die Strafzumessung vom Revisionsgericht nur dahingehend überprüft werden, ob sie sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen hält und ob die dabei angestellten Erwägungen in sich widersprüchlich oder rechtsfehlerhaft sind, insbesondere ob der Tatrichter seine Pflicht zur umfassenden Abwägung aller für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände erfüllt hat (Senat, Beschluss vom 15. Mai 2008, 1 Ss 6/08).
  • BayObLG, 04.05.2020 - 201 ObOWi 499/20

    Beförderer; Gefahrgut; Gefahrguttransport; Betreiber; Lohnfuhrvertrag;

    Betreiber ist demnach, wer den Transport in eigener Verantwortung führt und die Verfügungsgewalt über das eingesetzte Fahrzeug hat, wer also bestimmt, ob und wie die Beförderung durchgeführt werden soll (KG VRS 57 [1979], 66; 79 [1990], 387; OLG Oldenburg, Beschluss vom 15.07.2008 - Ss 6/08 = VRS 115 [2008], 366).
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