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   StGH Bremen, 05.03.2010 - St 1/09   

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https://dejure.org/2010,18033
StGH Bremen, 05.03.2010 - St 1/09 (https://dejure.org/2010,18033)
StGH Bremen, Entscheidung vom 05.03.2010 - St 1/09 (https://dejure.org/2010,18033)
StGH Bremen, Entscheidung vom 05. März 2010 - St 1/09 (https://dejure.org/2010,18033)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 547
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvE 6/99

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen

    Auszug aus StGH Bremen, 05.03.2010 - St 1/09
    Sie sind deshalb kompetenz- und statusrechtlicher Natur und können daher im Organstreitverfahren geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 104, 151, 193 f.).
  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus StGH Bremen, 05.03.2010 - St 1/09
    Der Antragstellerin fehlt auch nicht das allgemeine Rechtsschutzinte- 39 resse, das regelmäßig bereits durch die Geltendmachung einer Rechtsverletzung oder -gefährdung indiziert ist (vgl. BVerfGE 68, 1, 77).
  • StGH Bremen, 27.02.2004 - St 2/03

    Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren

    Auszug aus StGH Bremen, 05.03.2010 - St 1/09
    als oberstes Landesorgan parteifähig (BremStGHE 7, 40, 53; 7, 58, 68).
  • StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03

    Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren

    Auszug aus StGH Bremen, 05.03.2010 - St 1/09
    als oberstes Landesorgan parteifähig (BremStGHE 7, 40, 53; 7, 58, 68).
  • BVerfG, 19.08.2011 - 2 BvG 1/10

    Legislativstreit Schuldenbremse

    Auch insoweit bestünde - neben den politischen Einflussmöglichkeiten - ein weiterer Weg jedenfalls des Schleswig-Holsteinischen Landtags, sich gegen eine vermeintliche Rechtsverletzung zur Wehr zu setzen (vgl. auch BremStGH, Urteil vom 5. März 2010 - St 1/09 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2014 - 10 A 8.10

    Brandenburger Verordnung über den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg

    Sie ist deshalb kompetenz- und statusrechtlicher Natur und kann daher vom Landtag und seinen Ausschüssen in Organstreitverfahren geltend gemacht werden (vgl. StGH Bremen, Urteil vom 5. März 2010 - St 1.09 -, NVwZ-RR 2010, 547, juris Ls. 1 und Rn. 41).
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