Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.01.2004 - 20 W 141/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 37 Abs 1 PersStdG, § 46a PersStdG, § 46b PersStdG, § 47 Abs 1 S 1 PersStdG, § 47 Abs 2 S 1 PersStdG
Personenstandsverfahren: Berichtigung eines abgeschlossenen Sterbebucheintrages hinsichtlich der Länderbezeichnung für den Geburtsort - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berichtigung eines abgeschlossenen Eintrags in Personenstandsbüchern; Sterbebuch als Personenstandsbuch; Folgen der Feststehens der Unrichtigkeit der Eintragung; Berichtigung des Sterbebuchs durch Anordnung des Gerichtes; Bindung der Gerichte an die Dienstanweisung für ...
- Wolters Kluwer
(Personenstandsverfahren: Berichtigung eines abgeschlossenen Sterbebucheintrages hinsichtlich der Länderbezeichnung für den Geburtsort)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Berichtigung eines abgeschlossenen Eintrages des Geburtsortes im Sterbebuch
Verfahrensgang
- AG Gießen, 15.01.2003 - 22 III 75/02
- AG Gießen, 15.01.2003 - 22 IM 75/02
- LG Gießen, 10.03.2003 - 7 T 101/03
- OLG Frankfurt, 26.01.2004 - 20 W 141/03
Papierfundstellen
- StAZ 2004, 132
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 16.09.1993 - 3Z BR 146/93
Hindurecht; Inder; Eigennamen; Weiterer; Deutschland; Heirat; Ehename
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2004 - 20 W 141/03
An den Nachweis der Unrichtigkeit sind strenge Anforderungen zu stellen (…vgl. Keidel/Sternal, FGG, 15. Aufl., Vorb. § 71 Rn. 37; BayObLG StAZ 1993, 387/388). - BayObLG, 31.05.2000 - 1Z BR 17/00
Geburtsort in Kasachstan im Familienbuch
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.01.2004 - 20 W 141/03
Maßgebend ist, ob im Einzelfall ohne einen Zusatz die Sach- oder Rechtslage nicht so klargestellt wäre, wie es der Sinn und Zweck der deutschen Personenstandsbücher gebietet, so dass der Eintrag ohne den Zusatz zu falschen Schlussfolgerungen führen könnte (vgl. BayObLG StAZ 2000, 338 m. w. N.).
- BGH, 25.04.2018 - XII ZB 155/17
Sterberegister - und der Geburtsort in Oberschlesien
Eine Eintragung kann auch dann unrichtig sein, wenn sie zwar sachlich richtige Angaben enthält, eine Beurkundung dieser Angaben aber nicht vorgesehen ist (OLG Frankfurt StAZ 2004, 132; BayObLG StAZ 2000, 338, 339 mwN).Maßgebend ist dabei, ob im Einzelfall ohne einen Zusatz die Sach- oder Rechtslage nicht so klargestellt wäre, wie es der Sinn und Zweck der Personenstandsregister gebietet, so dass der Eintrag ohne den Zusatz zu falschen Schlussfolgerungen führen könnte (OLG Frankfurt, StAZ 2004, 132; BayObLG StAZ 2000, 338, 339 mwN; vgl. auch Senatsbeschluss vom 15. Februar 1984 - IVb ZB 701/81 - FamRZ 1984, 576, 578).
(a) Nach einer auch vom Beschwerdegericht vertretenen Auffassung sollen in diesen Fällen Länderzusätze zulässig sein, welche die zum Zeitpunkt der Eintragung in das Sterberegister bestehende Rechtslage und damit die Zugehörigkeit des Geburtsorts zu einem ausländischen Staat wiedergeben (OLG Zweibrücken StAZ 2016, 312; OLG Saarbrücken StAZ 2004, 297; OLG Frankfurt, StAZ 2004, 132 f.; AG Gießen StAZ 2003, 272; Jauß StAZ 1996, 309; Meyer StAZ 1986, 107, 108).
- KG, 04.07.2017 - 1 W 153/16
Geburtenregisterrechtssache: Anerkennungsfähigkeit einer ausländischen …
Dieser besagt, dass eine Eintragung nicht nur der Wahrheit entsprechen soll, sondern darüber hinaus nicht zu Fehlvorstellungen über die tatsächliche Rechtslage führen darf (OLG Frankfurt, NJOZ 2004, 1714; BayObLG, FamRZ 2000, 1362; im Folgenden eingehend: Gössl, Materiellrechtliche Angleichung der personenstandsrechtlichen Eintragung bei hinkenden Statusverhältnissen, IPrax 2015, 273 ff zu VG St. Gallen (Schweiz) v. 19.08.2014 - B 2013/158 mit nahezu identischem Sachverhalt zu BGH NJW 2015, 479 ff).