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   OLG Brandenburg, 13.09.2006 - 13 Wx 27/05   

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https://dejure.org/2006,15692
OLG Brandenburg, 13.09.2006 - 13 Wx 27/05 (https://dejure.org/2006,15692)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13.09.2006 - 13 Wx 27/05 (https://dejure.org/2006,15692)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 13. September 2006 - 13 Wx 27/05 (https://dejure.org/2006,15692)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer Erklärung über die Neubestimmung des Geburtsnamens eines Kindes; Neubestimmung des Geburtsnamens nach der Begründung der gemeinsamen Sorge; Möglichkeit zur Neubestimmung des Geburtsnamens infolge der vorherigen Einbenennung des Kindes

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB §§ 1616 ff; ; BGB § ... 1617 Abs. 1; ; BGB § 1617a Abs. 2; ; BGB § 1617b Abs. 1; ; BGB § 1617b Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1617c Abs. 2; ; BGB § 1617c Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 1617c Abs. 2 Nr. 2; ; BGB § 1618 a.F.; ; BGB § 1618 Abs. 1 Satz 1 erste Alternative a.F.; ; BGB § 1626a Abs. 1 Nr. 1; ; EGBGB Art. 224 § 3 Abs. 1 Satz 2; ; PStG § 31a Abs. 1 Nr. 1; ; PStG § 31a Abs. 1 Nr. 2; ; PStG § 31a Abs. 2; ; FGG § 28 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neubestimmung des Geburtsnamens eines Kindes nach bereits erfolgter Einbenennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StAZ 2007, 206
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 91/93

    Begriff der anderen Urkunde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 13.09.2006 - 13 Wx 27/05
    Eine Kosten- und Auslagenentscheidung ist nicht veranlasst; § 131 Abs. 1 KostO, 13 a Abs. 1 FGG (vgl. BGH NJW-RR 1994, 578 ff, KG StAZ 2000, 126 f).
  • BGH, 16.12.2015 - XII ZB 405/13

    Personenstandssache: Neubestimmung des Geburtsnamens eines in die Ehe der

    Die Neubestimmung des Kindesnamens nach § 1617 b Abs. 1 Satz 1 BGB soll demnach grundsätzlich dann zulässig sein, wenn die vorherige Einbenennung durch Erklärung des allein sorgeberechtigten Elternteils und des Stiefelternteils ohne Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils oder deren gerichtliche Ersetzung erfolgt ist, mithin in den Fällen der "nachziehenden" Einbenennung (vgl. OLG Brandenburg StAZ 2007, 206, 207; Kissner [Fachausschuss Nr. 3834] StAZ 2009, 17; Henrich/Wagenitz/Bornhofen Deutsches Namensrecht § 1617 b BGB Rn. 22; jurisPK-BGB/Schwer [Stand: Oktober 2014] § 1617 b Rn. 8; vgl. auch Staudinger/Hilbig-Lugani BGB [2015] § 1617 b Rn. 8).

    Daraus kann aber noch nicht zwangsläufig gefolgert werden, dass deswegen (nur) ein nach § 1617 a BGB kraft Gesetzes erworbener Name auf der Grundlage von § 1617 b Abs. 1 BGB neu bestimmt werden dürfte, so dass die Neubestimmung eines durch Einbenennung nach § 1618 BGB erworbenen Namens des Kindes auf der Grundlage von § 1617 b Abs. 1 BGB von vornherein ausgeschlossen sein müsste (ebenso OLG Brandenburg StAZ 2007, 206, 207).

  • OLG Zweibrücken, 24.06.2013 - 3 W 12/13

    Personenstandssache: Neubestimmung eines durch Einbenennung erworbenen Namen des

    Der Senat setzt sich mit dieser Entscheidung nicht in Widerspruch zu der Entscheidung des OLG Brandenburg (Beschluss vom 13.9.2006, 13 Wx 27/05, StAZ 2007, 207), weil in dem dort zu entscheidenden Fall die Ehe zwischen dem Stiefelternteil und dem Elternteil bereits geschieden war.
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