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   OLG Nürnberg, 25.07.2014 - 11 W 1116/14   

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https://dejure.org/2014,19218
OLG Nürnberg, 25.07.2014 - 11 W 1116/14 (https://dejure.org/2014,19218)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25.07.2014 - 11 W 1116/14 (https://dejure.org/2014,19218)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Juli 2014 - 11 W 1116/14 (https://dejure.org/2014,19218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Führung des Identitätsnachweises durch einen Flüchtlingsausweis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Führung des Identitätsnachweises durch einen Flüchtlingsausweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2014, 233
  • StAZ 2015, 84
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.09.1990 - 2 BvR 1864/88

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Forderung nach Aufgabe der bisherigen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.07.2014 - 11 W 1116/14
    Das Bundesverfassungsgericht (NJW 1991, 633) und das Bundesverwaltungsgericht (StAZ 1993, 219) halten derartiges Bemühen für zumutbar.
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.07.2014 - 11 W 1116/14
    Ist die Identität jedoch ungeklärt und nicht weiter aufklärbar, kann diese Funktion als Legitimationspapier durch den Vermerk aufgehoben werden, dass die angegebenen Personalien auf eigenen Angaben beruhen (BVerwGE 140, 311 m. w. Nachw.).
  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 15 W 480/03

    Beurkundung der Geburt eines Kindes bei unbekannter Identität seiner Eltern

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.07.2014 - 11 W 1116/14
    Dies entspricht für Fälle ungeklärter Identität der Rechtsprechung nicht nur des BayObLG (Z 2004, 326), sondern auch des OLG Hamm (FGPrax 2004, 233) und anderer Gerichte (vgl. die Nachweise bei Sturm a.a.O. ).
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 15 W 367/07

    Berichtigung des Geburtsbuches; "Flüchtlingspass" als personenstandsrechtlich

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.07.2014 - 11 W 1116/14
    Der Entscheidung des OLG Hamm vom 6. März 2008 (StAZ 2008, 285), auf die sich der Antragsteller beruft, lag eine in einem wesentlichen Punkt abweichende Sachlage zugrunde.
  • OLG München, 15.09.2011 - 31 Wx 273/11

    Personenstandssache: Legitimationswirkung eines mit einem einschränkenden Vermerk

    Auszug aus OLG Nürnberg, 25.07.2014 - 11 W 1116/14
    In einem solchen Fall hat es auch im Geburtenregister bei dem klarstellenden Vermerk zu bleiben (OLG München StAZ 2012, 52).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 126/15

    Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer

    Die objektive Feststellungslast für die Unrichtigkeit trägt der Antragsteller (BayObLG NJW-RR 1999, 1309; OLG Nürnberg StAZ 2015, 84, 85), so dass eine Berichtigung zu unterbleiben hat, wenn sich eine Unrichtigkeit nicht feststellen lässt.

    (1) Im Ausgangspunkt ist das Beschwerdegericht allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass der gemäß § 5 Abs. 1 AufenthV ohne Einschränkung ausgestellte Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthV als Passersatzpapier anerkannt ist und folglich ein zum Nachweis der Identität des Inhabers grundsätzlich geeignetes Beweismittel im Sinne von § 33 Nr. 3 PStV darstellt (zur Abgrenzung OLG Karlsruhe StAZ 2017, 75; OLG Nürnberg StAZ 2015, 84 - für mit Einschränkungen versehene Reiseausweise).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 80/16

    Voraussetzungen einer Beurkundung in den Personenstandsregistern

    Das Beurkundungssystem des Personenstandsgesetzes unterliegt dem Wahrheitsgrundsatz (OLG Nürnberg FGPrax 2014, 233 f m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 19.08.2016 - 11 W 50/16

    Geburtenregistereintrag: Beurkundung des Namens der ausländischen Eltern mit und

    Damit kann aus dem Vorliegen eines Reiseausweises nach Artikel 28 GFK nicht zwingend geschlossen werden, dass es an der Identität des Reiseausweisinhabers keine Zweifel gibt (vgl. insgesamt OLG München StAZ 2012, 52 mit zustimmender Anmerkung Allmannsberger; OLG Nürnberg FGPrax 2014, 233; ebenso Gaaz/Bornhofen, PStG, 3. Auflage, § 21, Rn. 58).
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