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   OLG Karlsruhe, 19.08.2016 - 11 W 50/16 (Wx)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,25498
OLG Karlsruhe, 19.08.2016 - 11 W 50/16 (Wx) (https://dejure.org/2016,25498)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.08.2016 - 11 W 50/16 (Wx) (https://dejure.org/2016,25498)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. August 2016 - 11 W 50/16 (Wx) (https://dejure.org/2016,25498)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurkundung des Namens der Mutter im Geburtenregister aufgrund eines ausländischen Personalausweises und einer Geburtsurkunde; Beurkundung der Personalien der Eltern eines Kindes aufgrund eines Reiseausweises für Flüchtlinge

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 2 PStV, § 48 PStG, § 51 Abs 1 S 2 PStG, Art 25 FlüAbk, Art 28 FlüAbk
    Geburtenregistereintrag: Beurkundung des Namens der ausländischen Eltern mit und ohne einschränkenden Zusatz über den Identitätsnachweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geburtenregister; Identitätsnachweis; Reiseausweis für Flüchtlinge

  • rechtsportal.de

    Beurkundung des Namens der Mutter im Geburtenregister aufgrund eines ausländischen Personalausweises und einer Geburtsurkunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 1388
  • StAZ 2017, 75
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 15 W 367/07

    Berichtigung des Geburtsbuches; "Flüchtlingspass" als personenstandsrechtlich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2016 - 11 W 50/16
    Nach deutschem Personenstandsrecht ist somit die Frage zu beurteilen, ob die vom Beteiligten zu 1 beantragte Eintragung im deutschen Geburtenbuch vorzunehmen ist (vgl. insgesamt OLG Hamm FGPrax 2008, 204, juris-Rn. 12 m. w. N.).

    Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 6. März 2008 (FGPrax 2008, 204) rechtfertigt - worauf das Oberlandesgericht München zu Recht hingewiesen hat - keine andere Beurteilung.

  • OLG Nürnberg, 25.07.2014 - 11 W 1116/14

    Personenstandssache: Eintragung in ein Personenstandsregister ohne

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2016 - 11 W 50/16
    Damit kann aus dem Vorliegen eines Reiseausweises nach Artikel 28 GFK nicht zwingend geschlossen werden, dass es an der Identität des Reiseausweisinhabers keine Zweifel gibt (vgl. insgesamt OLG München StAZ 2012, 52 mit zustimmender Anmerkung Allmannsberger; OLG Nürnberg FGPrax 2014, 233; ebenso Gaaz/Bornhofen, PStG, 3. Auflage, § 21, Rn. 58).
  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 1.03

    Aufenthaltsbefugnis; rechtmäßiger Aufenthalt; Aufklärungspflicht; Flüchtling;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2016 - 11 W 50/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 120, 206) kann nicht bei jeglichem Zweifel die Erteilung eines entsprechenden Reiseausweises nach Art. 28 GFK verweigert werden.
  • OLG München, 15.09.2011 - 31 Wx 273/11

    Personenstandssache: Legitimationswirkung eines mit einem einschränkenden Vermerk

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.08.2016 - 11 W 50/16
    Damit kann aus dem Vorliegen eines Reiseausweises nach Artikel 28 GFK nicht zwingend geschlossen werden, dass es an der Identität des Reiseausweisinhabers keine Zweifel gibt (vgl. insgesamt OLG München StAZ 2012, 52 mit zustimmender Anmerkung Allmannsberger; OLG Nürnberg FGPrax 2014, 233; ebenso Gaaz/Bornhofen, PStG, 3. Auflage, § 21, Rn. 58).
  • BGH, 17.05.2017 - XII ZB 126/15

    Personenstandsverfahren: Eigenständige Überprüfung der Identität einer

    Das Gericht hat die Anordnung zu erlassen, wenn die Unrichtigkeit nachgewiesen ist (OLG Karlsruhe MDR 2016, 1388).

    (1) Im Ausgangspunkt ist das Beschwerdegericht allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass der gemäß § 5 Abs. 1 AufenthV ohne Einschränkung ausgestellte Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthV als Passersatzpapier anerkannt ist und folglich ein zum Nachweis der Identität des Inhabers grundsätzlich geeignetes Beweismittel im Sinne von § 33 Nr. 3 PStV darstellt (zur Abgrenzung OLG Karlsruhe StAZ 2017, 75; OLG Nürnberg StAZ 2015, 84 - für mit Einschränkungen versehene Reiseausweise).

  • OLG Frankfurt, 16.02.2021 - 20 W 295/19

    Feststellungslast im Rahmen einer Berichtigung nach § 48 PStG

    Sofern lediglich die algerische Staatsangehörigkeit des Beteiligten zu 2 (§ 21 Abs. 3 Nr. 1 PStG) für nicht hinreichend nachgewiesen erachtet werden sollte, so würde es dieser Umstand nicht rechtfertigen, - wie beantragt - im Beurkundungsteil einen Hinweis auf Zweifel an der Identität anzubringen (OLG Karlsruhe StAZ 2017, 75, zitiert nach juris).

    Es entspricht wohl herrschender Rechtsauffassung, dass ein derartiger Ausweis mit dem Vermerk "Die Personendaten beruhen auf den eigenen Angaben des Antragstellers" jedenfalls nicht geeignet ist, Beweis für die Richtigkeit der darin enthaltenen Personenangaben zu erbringen (vgl. neben den amtsgerichtlichen Zitatstellen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.04.2020, I-3 Wx 252/18, Tz 23/24 bei juris; KG StAZ 2020, 374, Tz. 4 bei juris; OLG Karlsruhe StAZ 2017, 75, dort je zum Reiseausweis für Flüchtlinge und zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 16.04.2020 - 3 Wx 252/18
    Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (StAZ 2017, 75; wohl auch BGH a.a.O.) mit der nachstehenden Begründung, der sich der Senat in vollem Umfang nach eigener Prüfung anschließt, wie folgt ausgeführt:.
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2023 - 19 W 122/21

    Vaterschaftsanerkenntnis in Kasachstan: Vereinbarkeit kasachischer

    Aus diesen pauschalen Ausführungen kann aber nicht abgeleitet werden, dass den Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts in diesen Fällen keine Geltung zukommt; die Frage nach der Unrichtigkeit wird damit im Besonderen von den Art. 11, 19 EGBGB überlagert (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.08.2016 - 11 W 50/16 (Wx), BeckRS 2016, 15504 Rn. 18, beck-online).
  • OLG München, 13.07.2020 - 31 Wx 151/19

    Personenstandssache: Prüfungsmaßstab für die Berichtigung eines Eintrages

    Das Gericht hat die Anordnung zu erlassen, wenn die Unrichtigkeit nachgewiesen ist (OLG Karlsruhe MDR 2016, 1388).
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