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   OLG Naumburg, 06.09.2013 - 2 Wx 20/12   

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https://dejure.org/2013,43505
OLG Naumburg, 06.09.2013 - 2 Wx 20/12 (https://dejure.org/2013,43505)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.09.2013 - 2 Wx 20/12 (https://dejure.org/2013,43505)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. September 2013 - 2 Wx 20/12 (https://dejure.org/2013,43505)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Namensänderung durch die Behörden des Heimatstaates bei der Bestimmung des Familiennamens eines Kindes ausländischer Eltern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung einer Namensänderung durch die Behörden des Heimatstaates bei der Bestimmung des Familiennamens eines Kindes ausländischer Eltern, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1036
  • StAZ 2014, 338
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 6 C 2.96

    Namensrecht - Namensänderung, Gewährung von Adelsnamen bei Namensänderung nur in

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.09.2013 - 2 Wx 20/12
    Das Verbot der Verleihung von Adelsbezeichnungen gilt grundsätzlich auch für die Gewährung eines Adelstitels als Namensbestandteil im Wege der Namensänderung (BVerwG, Urteil v. 11.12.1996 - Az.: 6 C 2/96 -, NJW 1997, 1594 f.; OVG Hamburg, Beschluss v. 11.01.2006 - Az.: 3 Bf 369/02 -, StAZ 2007, 46 ff., jeweils m.w.N.).
  • OVG Hamburg, 11.01.2006 - 3 Bf 369/02

    Kein Anspruch auf Änderung des Namens in einen Adelsnamen trotz bestehender

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.09.2013 - 2 Wx 20/12
    Das Verbot der Verleihung von Adelsbezeichnungen gilt grundsätzlich auch für die Gewährung eines Adelstitels als Namensbestandteil im Wege der Namensänderung (BVerwG, Urteil v. 11.12.1996 - Az.: 6 C 2/96 -, NJW 1997, 1594 f.; OVG Hamburg, Beschluss v. 11.01.2006 - Az.: 3 Bf 369/02 -, StAZ 2007, 46 ff., jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvL 23/96

    Ausschluß vom Doppelnamen

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.09.2013 - 2 Wx 20/12
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Urteil v. 30.01.2002 - Az.: 1 BvL 23/96 -, NJW 2002.1256, insbes. 1257) ist es Sache des Gesetzgebers, das Familiennamensrecht zu konstituieren und auszugestalten.
  • BGH, 14.11.2018 - XII ZB 292/15

    Namensänderung mit Adelsbezeichnung nach englischem Recht (deed poll)

    bb) Es muss nicht grundsätzlich entschieden werden, ob es - wie das Beschwerdegericht meint - bereits gegen den inländischen ordre public verstößt, wenn ein ausländisches Recht dem Namensträger freie Hand lässt, seinen Namen durch private Willenserklärung (bzw. im Wege einer gebundenen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung) jederzeit nach Belieben zu ändern, weil die für das deutsche Recht zentrale Ordnungsfunktion des Namens dessen Kontinuität und Stabilität verlangt (OLG Jena StAZ 2016, 116 f.; OLG Naumburg StAZ 2014, 338, 340; Erman/Hohloch BGB 15. Aufl. Art. 10 EGBGB Rn. 13; Wall StAZ 2015, 41, 49; Rauscher LMK 2016, 381541; dagegen Staudinger/Hausmann BGB [Neubearbeitung 2019] Art. 10 EGBGB Rn. 163 f.; jurisPK-BGB/Janal [Stand: März 2017] Art. 10 EGBGB Rn. 39; BeckOK BGB/Mäsch [Stand: August 2018] Art. 10 EGBGB Rn. 13).
  • BGH, 09.01.2019 - XII ZB 188/17

    Anspruch auf Eintragung einer im Wege einer unter englischem Recht ("deed poll")

    b) Ebenso wie das Beschwerdegericht kann es der Senat unentschieden lassen, ob es bereits gegen den inländischen ordre public verstößt, wenn ein ausländisches Recht dem Namensträger freie Hand lässt, seinen Namen durch private Willenserklärung (bzw. im Wege einer gebundenen gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung) jederzeit nach Belieben zu ändern, weil die für das deutsche Recht zentrale Ordnungsfunktion des Namens dessen Kontinuität und Stabilität verlangt (OLG Jena StAZ 2016, 116 f.; OLG Naumburg StAZ 2014, 338, 340; Erman/Hohloch BGB 15. Aufl. Art. 10 EGBGB Rn. 13; Wall StAZ 2015, 41, 49; Rauscher LMK 2016, 381541; dagegen Staudinger/ Hepting/Hausmann BGB [Stand: 2013] Art. 10 EGBGB Rn. 163; jurisPK-BGB/Janal [Stand: März 2017] Art. 10 EGBGB Rn. 39; BeckOK BGB/Mäsch [Stand: August 2018] Art. 10 EGBGB Rn. 13).
  • OLG Nürnberg, 02.06.2015 - 11 W 2151/14

    Keine Wahl eines Namens mit Adelsbezeichnung

    Das mit dieser Regelung verbundene Verbot der Verleihung von Adelsbezeichnungen gilt auch für die Gewährung eines Adelstitels als Namensbestandteil im Wege der Namensänderung (OLG Naumburg StAZ 2014, 338; BVerwG, NJW 1997, 1594; Wall, StAZ 2015, 41/48).
  • OLG Nürnberg, 28.05.2015 - 11 W 2151/14

    Keine Wahl eines Namens mit Adelsbezeichnung

    Das mit dieser Regelung verbundene Verbot der Verleihung von Adelsbezeichnungen gilt auch für die Gewährung eines Adelstitels als Namensbestandteil im Wege der Namensänderung (OLG Naumburg StAZ 2014, 338; BVerwG, NJW 1997, 1594; Wall, StAZ 2015, 41/48).
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