Rechtsprechung
StGH Hessen, 03.08.1983 - P.St. 1000 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Hessen (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StAnz. 1984, 823
Wird zitiert von ... (5)
- StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung …
Eine auf die Verletzung des grundrechtlich geschützten Wahlrechts gestützte Grundrechtsklage gegen eine Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts ermöglicht im Rahmen der geltend gemachten Grundrechtsverletzung eine umfassende Prüfung der Gültigkeit der jeweiligen Wahl durch den Staatsgerichtshof in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (Präzisierung der früheren Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 19.01.1984 - P.St. 1000 -, StAnz. 1984, S. 823 ff.;… Beschluss vom 01.09.1988 - P.St. 1075 -, StAnz. 1988, S. 2121 ff.;… Beschluss vom 09.12.1992 - P.St. 1139 -, StAnz. 1993, S. 143 ff.). - StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075
Grundrechtsklage gegen Wahlprüfungsentscheidung: kein Nachschieben von Rügen nach …
Der Staatsgerichtshof ist nicht befugt, die Prüfung der Gültigkeit einer Landtagswahl selbst vorzunehmen (ständige Rechtsprechung zuletzt Beschluß vom 19.1.84 - P.St. 1000 - StAnz 1984, 823ff).An der dazu ergangenen ständigen Rechtsprechung (…StGH, B.v. 26.07.67 - P.St. 484 -, a.a.O.;… U.v. 07.07.77 - P.St. 783 -, StAnz. 1977, S. 1526 ff. = ESVGH 27, 193 ff.; B.v. 19.01.84 - P.St. 1000 -, StAnz. 1984, S. 823 ff.) hält er fest.
Denn gegen Entscheidungen des Wahlprüfungsgerichts beim Hessischen Landtag ist gemäß Art. 131 HV, §§ 45 ff. StGHG die Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof gegeben (StGH, Beschluß vom 19.1.1984 - P.St. 1000 -, StAnz. 1984, S. 823 ff.).
Dieser Auffassung hat sich der Staatsgerichtshof für seinen Zuständigkeitsbereich angeschlossen (Beschluß vom 19.1.1984 - P.St. 1000 -, StAnz., aaO).
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84
Verfassungsmäßigkeit des im Land Hessen geltenden "Ein-Stimmen-Systems"
Diese Anträge wurden durch Beschluß des Staatsgerichtshofs vom 3. August 1983 (P.St. 1000, 1003 e. V.) zurückgewiesen.Die weiteren Anträge, die Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts beim Hessischen Landtag vom 25. Februar 1983 aufzuheben, die Wahl zum Hessischen Landtag vom 26. September 1982 für ungültig zu erklären und alsbaldige Neuwahlen anzuordnen, wies der Staatsgerichtshof des Landes Hessen mit Beschluß vom 19. Januar 1984 (P.St. 1000) zurück.
den Beschluß des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 3. August 1983 - P.St. 1000 - und den Beschluß des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 19. Januar 1984 - P.St. 1003 - als mit der Verfassung unvereinbar aufzuheben,.
- StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161
Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur …
Maßnahmen im Wahlverfahren können ausschließlich mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (§ 28 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes - KWG - vgl. dazu auch StGH, Beschluß vom 19.01.1984, P.St. 1000, StAnz.Erst wenn der Rechtsweg insoweit erschöpft ist, steht dem betroffenen Wahlberechtigten gegen die Entscheidung des zur Wahlprüfung berufenen Gerichts die Grundrechtsklage nach Artikel 131 Absätze 1 und 3 HV in Verbindung mit den §§ 45 ff. StGHG zu (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des StGH, z. B. Beschluß vom 19.01.1984, P.St. 1000, StAnz. 1984, Seite 823; Beschluß vom 20.07.1988, P.St. 1075, StAnz. 1988, Seite 2121; Beschluß vom 09.12.1992, P.St. 1139, StAnz. 1993, Seite 143).
- StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998
Grundrechtsklage; Landeswahlgesetz; Prüfungsgegenstand; Rechtsschutzinteresse; …
Im Wege der Grundrechtsklage können auch die Entscheidungen des Wahlprüfungsgerichts beim Hessischen Landtag angegriffen werden (Bestätigung des Beschlusses vom 19. Januar 1984 - P.St. 1000 -).