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StGH Hessen, 09.12.1992 - P.St. 1139 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Hessen (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- StAnz. 1993, 143
Wird zitiert von ... (5)
- StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547
Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung …
Eine auf die Verletzung des grundrechtlich geschützten Wahlrechts gestützte Grundrechtsklage gegen eine Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts ermöglicht im Rahmen der geltend gemachten Grundrechtsverletzung eine umfassende Prüfung der Gültigkeit der jeweiligen Wahl durch den Staatsgerichtshof in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (…Präzisierung der früheren Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 19.01.1984 - P.St. 1000 -, StAnz. 1984, S. 823 ff.;… Beschluss vom 01.09.1988 - P.St. 1075 -, StAnz. 1988, S. 2121 ff.; Beschluss vom 09.12.1992 - P.St. 1139 -, StAnz. 1993, S. 143 ff.). - StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328
Substantiierungspflicht; Effektiver Rechtsschutz; Rechtsweggarantie; Rechtliches …
Eine Verletzung hessischer Grundrechte durch den gemäß § 101 Abs. 3 VwGO ohne öffentliche mündliche Verhandlung ergangenen Nichtzulassungsbeschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs scheidet bereits deshalb aus, weil die Grundsätze der Mündlichkeit und Öffentlichkeit der Verhandlung keine Verfassungsgrundsätze der Hessischen Verfassung sind, sondern nur nach Maßgabe des einfachen Prozessrechts gelten (vgl. StGH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - P.St. 1139 -, StAnz. 1993 S. 143). - StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1553
Rechtsweggarantie; Rechtliches Gehör; Klagegegenstand; Prüfungsgegenstand; …
Soweit die Antragsteller rügen, dass eine von ihnen beantragte persönliche Anhörung im Abänderungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden unterblieben ist, scheidet eine Verletzung rechtlichen Gehörs bereits deshalb aus, weil aus der Garantie rechtlichen Gehörs kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf mündliche Verhandlung oder Anhörung folgt (vgl. StGH, Beschluss vom 09.12.1992 - P.St. 1139 -, StAnz. 1993, S. 143; Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, NVwZ-RR 1999, 482). - StGH Hessen, 08.11.1995 - P.St. 1190
Darlegungspflicht; Kollektivschuld; Kollektivhaftung; Menschenwürde; …
Die Rüge kann nur Erfolg haben, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass die gewünschte Gewährung rechtlichen Gehörs das Gericht zu einer anderen Beurteilung des Sachverhalts oder in einem wesentlichen Punkt zu einer anderen Würdigung veranlasst oder im ganzen zu einer dem Antragsteller günstigeren Entscheidung geführt hätte ((so StGH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - P.St. 1139 -, StAnz. 1993 S. 143, unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 1970, BVerfGE 28, 17 [20]). - StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161
Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur …
Erst wenn der Rechtsweg insoweit erschöpft ist, steht dem betroffenen Wahlberechtigten gegen die Entscheidung des zur Wahlprüfung berufenen Gerichts die Grundrechtsklage nach Artikel 131 Absätze 1 und 3 HV in Verbindung mit den §§ 45 ff. StGHG zu (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des StGH, z. B. Beschluß vom 19.01.1984, P.St. 1000, StAnz. 1984, Seite 823; Beschluß vom 20.07.1988, P.St. 1075, StAnz. 1988, Seite 2121; Beschluß vom 09.12.1992, P.St. 1139, StAnz. 1993, Seite 143).