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   StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1619   

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StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1619 (https://dejure.org/2002,18065)
StGH Hessen, Entscheidung vom 15.08.2002 - P.St. 1619 (https://dejure.org/2002,18065)
StGH Hessen, Entscheidung vom 15. August 2002 - P.St. 1619 (https://dejure.org/2002,18065)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG
    Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch landgerichtliche Verurteilung zur Zahlung rückständiger Miete - Darlegungsanforderungen an Gehörsverstoß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StAnz. 2002, 3735
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (7)

  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1619
    Ist einfachgesetzlich die Begründung einer gerichtlichen Entscheidung vorgesehen - wie für das hier angegriffene Berufungsurteil durch §§ 523, 313 Abs. 3, 543 Abs. 1 ZPO a.F.-, so fordert die gehörsrechtliche Berücksichtigungspflicht verfassungsrechtlich indes nur, dass sich das Gericht mit dem wesentlichen Vorbringen einer Partei in den Entscheidungsgründen auseinandersetzt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Urteil vom 20.10.1999 - P.St.1356 -, NZM 1999, 1088 ).

    Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls konkret eine Verletzung der genannten Verpflichtung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Urteil vom 20.10.1999 - P.St.1356 -, a.a.0.).

    Soweit sie die landgerichtliche Auslegung des § 539 des Bürgerlichen Gesetzbuches in seiner bis zum 31. August 2001 geltenden Fassung - BGB a.F. - mangels näherer Darstellung in den Entscheidungsgründen beanstanden, scheidet die Möglichkeit einer Verletzung des Art. 3 HV bereits deshalb aus, weil das Gehörsrecht ein Gericht zur Begründung seines Rechtsstandpunktes, aufgrund dessen es das Vorbringen eines Beteiligten für unerheblich erachtet, nur dann verpflichtet, wenn dieser Rechtsstandpunkt vom eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht und Wortlaut bzw. höchstrichterliche Interpretation gerade das zentrale Vorbringen der Partei darstellen oder ihm zugrundeliegen (vgl. StGH, Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, a.a.0.).

  • BGH, 18.09.1974 - VIII ZR 63/73

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Mietvertrages - Unzumutbarkeit einer

    Auszug aus StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1619
    § 539 BGB a.F., dessen Wortlaut u.a. einen Ausschluss der Minderung bei anfänglicher Kenntnis eines Mangels der Mietsache vorsieht, findet nach herrschender Meinung analoge Anwendung, wenn ein Mieter bei einem nachträglich erkannten Mangel den Mietzins über eine geraume Zeit vorbehaltlos weiter zahlt (vgl. BGH NJW 1974, 2233 f.; NJW-RR 1992, 276 ff.; NJW 1997, 2764 f.).

    Ein Ausschluss der Minderung kommt danach auch in Betracht, wenn der Mieter wiederholt Mängel beanstandet oder der Vermieter ihm Mängelbeseitigung versprochen hat, der Mieter aber trotz Ausbleibens der Abhilfe über einen längeren Zeitraum den Mietzins in voller Höhe weiter entrichtet, ohne einen Vorbehalt ausdrücklich zu erklären (vgl. BGH NJW 1974, 2233 f.; NJW 1997, 2674 ff.; OLG Stuttgart WuM 1997, 619 f.).

  • StGH Hessen, 09.06.1999 - P.St. 1299

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Darlegungspflicht; Darlegung;

    Auszug aus StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1619
    Diesen Darlegungserfordernissen hat der Antragsteller innerhalb der Frist des § 45 Abs. 1 StGHG zu genügen (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Urteil vom 09.06.1999 - P.St.1299 -, …

    In der Frist des § 45 Abs. 1 StGHG sind nämlich auch die durch § 43 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 StGHG geforderten Angaben vollständig zu machen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Urteil vom 09.06.1999 - P.St. 1299 -, …

  • LG Bayreuth, 23.10.1991 - S 70/91

    Pflicht des Nachbars zur Beseitigung von Pflanzen die höher als zwei Meter hoch

    Auszug aus StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1619
    § 539 BGB a.F., dessen Wortlaut u.a. einen Ausschluss der Minderung bei anfänglicher Kenntnis eines Mangels der Mietsache vorsieht, findet nach herrschender Meinung analoge Anwendung, wenn ein Mieter bei einem nachträglich erkannten Mangel den Mietzins über eine geraume Zeit vorbehaltlos weiter zahlt (vgl. BGH NJW 1974, 2233 f.; NJW-RR 1992, 276 ff.; NJW 1997, 2764 f.).
  • BGH, 18.06.1997 - XII ZR 63/95

    Ausschluß von Gewährleistungsrechten wegen vorbehaltloser Weiterzahlung des

    Auszug aus StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1619
    Ein Ausschluss der Minderung kommt danach auch in Betracht, wenn der Mieter wiederholt Mängel beanstandet oder der Vermieter ihm Mängelbeseitigung versprochen hat, der Mieter aber trotz Ausbleibens der Abhilfe über einen längeren Zeitraum den Mietzins in voller Höhe weiter entrichtet, ohne einen Vorbehalt ausdrücklich zu erklären (vgl. BGH NJW 1974, 2233 f.; NJW 1997, 2674 ff.; OLG Stuttgart WuM 1997, 619 f.).
  • StGH Hessen, 08.11.2000 - P.St. 1329

    Grundrechtsklagefrist; Gesetzlicher Richter; Grundrechtsklage; Nachschieben von

    Auszug aus StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1619
    Dazu gehört auch, dass der Antragsteller deutlich macht, aus welchem rechtlichen Zusammenhang sich die behauptete Grundrechtsverletzung durch die angegriffene Entscheidung ergeben soll (vgl. StGH, Beschluss vom 08.11.2000 - P.St. 1329 -, StAnz. 2000, S. 3986), d.h. welche Verfahrenshandlung oder materiell-rechtliche Würdigung des Gerichts welche Grundrechtsverletzung aus seiner Sicht bewirkt hat.
  • OLG Stuttgart, 26.06.1997 - 13 U 31/97

    Erhaltung des Mietminderungsrechts trotz Weiterzahlung der Miete

    Auszug aus StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1619
    Ein Ausschluss der Minderung kommt danach auch in Betracht, wenn der Mieter wiederholt Mängel beanstandet oder der Vermieter ihm Mängelbeseitigung versprochen hat, der Mieter aber trotz Ausbleibens der Abhilfe über einen längeren Zeitraum den Mietzins in voller Höhe weiter entrichtet, ohne einen Vorbehalt ausdrücklich zu erklären (vgl. BGH NJW 1974, 2233 f.; NJW 1997, 2674 ff.; OLG Stuttgart WuM 1997, 619 f.).
  • StGH Hessen, 16.01.2019 - P.St. 2606

    1. Die Kommunen sind in ihrem Selbstverwaltungsrecht aus Art. 137 Abs. 1, Abs. 3

    - StGH, Beschluss vom 15.08.2002 - P.St. 1619 -, …
  • StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1714

    Allzuständigkeit; Aufgabenverteilungsprinzip; Ballungsraum; Demokratie;

    Nach § 45 Abs. 2 StGHG müssen die Antragsteller diesem Darlegungserfordernis binnen Jahresfrist genügen und innerhalb dieser Frist geltend machen, selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen zu sein (Günther, a.a.O., § 45 Rdnr. 29; vgl. zur Grundrechtsklage gegen eine gerichtliche Entscheidung und zur Frist des § 45 Abs. 1 StGHG: StGH, Beschluss vom 15.08.2002 - P.St. 1619 -, StAnz. 2002, S. 3735 [3736]).
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887

    Mangels zureichender Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - kein Verstoß

    Dazu gehört auch, dass der Antragsteller deutlich macht, aus welchem rechtlichen Zusammenhang sich die behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll, d.h. welche Verfahrenshandlung oder materiell-rechtliche Würdigung des Gerichts welche Grundrechtsverletzung aus seiner Sicht bewirkt hat (vgl. StGH, Beschluss vom 15.08.2002 - P.St. 1619 -, StAnz. 2002, 3735 [3736]).

    Das durch Art. 3 der Verfassung des Landes Hessen (kurz: Hessische Verfassung - HV -) in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierte Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs gewährleistet den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie sich zum Prozessstoff in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht äußern können, und verpflichtet das Gericht, seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde zu legen, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten, und sich mit dem wesentlichen Vorbringen einer Partei in den Entscheidungsgründen auseinander zu setzen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 15.08.2002 - P.St. 1619 -, a.a.O., S. 3736; Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, …

  • VerfG Brandenburg, 21.04.2017 - VfGBbg 91/15

    Zulässigkeit; Begründung; Substantiierter Vortrag; Effektiver Rechtsschutz;

    Dazu gehört auch, dass ein Beschwerdeführer deutlich macht, aus welchem rechtlichen Zusammenhang sich die behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll, d. h. welche Verfahrenshandlung oder materiell-rechtliche Würdigung des Gerichts welche Grundrechtsverletzung aus seiner Sicht bewirkt hat (vgl. StGH Hessen, Beschluss vom 15. August 2002 - P.St. 1619 -, juris Rn. 19, m. w. Nachw.).
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1888

    Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - kein Verstoß gegen

    Dazu gehört auch, dass der Antragsteller deutlich macht, aus welchem rechtlichen Zusammenhang sich die behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll, d.h. welche Verfahrenshandlung oder materiell-rechtliche Würdigung des Gerichts welche Grundrechtsverletzung aus seiner Sicht bewirkt hat (siehe etwa StGH, Beschluss vom 15.08.2002 - P.St. 1619 -, StAnz. 2002, S. 3735, [3736]).

    Das durch Art. 3 der Verfassung des Landes Hessen (kurz: Hessische Verfassung - HV -) in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierte Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs gewährleistet den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie sich zum Prozessstoff in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht äußern können, und verpflichtet das Gericht, seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde zu legen, zu denen die Beteiligten Stellung nehmen konnten, und sich mit dem wesentlichen Vorbringen einer Partei in den Entscheidungsgründen auseinander zu setzen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 15.08.2002 - P.St. 1619 -, StAnz. 2002, S. 3735 [3736]; Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, …

  • StGH Hessen, 12.02.2014 - P.St. 2406

    Unzulässige Grundrechtsklage gegen § 2 Abs. 1 Nr. 2 und - hilfsweise - § 16 Abs.

    - Siehe etwa StGH, Beschluss vom 15.08.2002 - P.St. 1619 -, …
  • StGH Hessen, 26.08.2009 - P.St. 2208

    Beschluss über eine Grundrechtsklage wegen Verletzung der Eigentumsgarantie in

    Dazu gehört auch, dass der Antragsteller deutlich macht, aus welchem rechtlichen Zusammenhang sich die behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll, d.h. welche Verfahrenshandlung oder materiell-rechtliche Würdigung des Gerichts welche Grundrechtsverletzung aus seiner Sicht bewirkt hat (siehe etwa StGH, Beschluss vom 15.08.2002 - P.St. 1619 -, StAnz. 2002, S. 3735 [3736]; Urteil vom 13.12.2004 - P.St. 1842 -, …
  • StGH Hessen, 11.12.2006 - P.St. 2069

    1. Die Antragsberechtigung "jeder Person" (Art. 131 Abs. 3 HV, § 19 Abs. 2 Nr. 9

    Das Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs garantiert den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens, dass sie sich zu dessen Verfahrensstoff in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht äußern können, und verpflichtet das Gericht, seinen Entscheidungen nur solche Tatsachen zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, und die erfolgten Äußerungen der Beteiligten bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschlüsse vom 16.01.2001 - P.St. 1358 -, StAnz. 2001, S. 1177 [1180], und vom 15.08.2002 - P.St. 1619 -, StAnz. 2002, S. 3735 [3736]).
  • StGH Hessen, 09.10.2013 - P.St. 2401

    Verletzung rechtlichen Gehörs und Verstoß gegen das Willkürverbot bei einer

    - Siehe etwa StGH, Beschluss vom 15.08.2002 - P.St. 1619 -, …
  • VerfG Brandenburg, 17.11.2017 - VfGBbg 17/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Dabei ist es nicht Aufgabe des Gerichts, sich das verfassungsrechtlich Relevante aus den vorgelegten Unterlagen herauszusuchen (st. Rspr., vgl. Beschlüsse vom 19. Mai 2017 - VfGBbg 31/16 -, vom 15. April 2016 - VfGBbg 86/15 - und vom 22. Mai 2015 - VfGBbg 32/14 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de - StGH Hessen, Beschluss vom 15. August 2002 - P.St. 1619 -, Juris Rn. 19, m. w. Nachw. zum Bundesrecht vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. März 2012 - 2 BvR 1382/09 -, Juris Rn. 5; BVerfG, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 1 BvR 781/15 -, Juris Rn. 20; BVerfGE 130, 1, 21; BVerfGK 20, 327, 329).
  • StGH Hessen, 15.01.2003 - P.St. 1598

    Begründete Grundrechtsklage - Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen

  • StGH Hessen, 12.01.2005 - P.St. 1927

    Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - kein Verstoß gegen

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 8/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Beschwerdebefugnis; Recht auf

  • VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 31/16

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Beschwerdebefugnis; Recht auf

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