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   StGH Hessen, 03.08.1983 - P.St. 1000   

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https://dejure.org/1983,3364
StGH Hessen, 03.08.1983 - P.St. 1000 (https://dejure.org/1983,3364)
StGH Hessen, Entscheidung vom 03.08.1983 - P.St. 1000 (https://dejure.org/1983,3364)
StGH Hessen, Entscheidung vom 03. August 1983 - P.St. 1000 (https://dejure.org/1983,3364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • StAnz. 1984, 823
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • StGH Hessen, 07.07.1977 - P.St. 783

    Verfassungswidrigkeit des sog ruhenden Mandats

    Auszug aus StGH Hessen, 03.08.1983 - P.St. 1000
    Für die Prüfung der Gültigkeit der hessischen Landtagswahlen ist nach dem Wortlaut und Sinn des Art. 78 HV das Wahlprüfungsgericht ausschließlich zuständig, so dass eine Wahlprüfung durch den Hessischen Staatsgerichtshof mangels entsprechender Zuständigkeit nicht möglich ist (vgl. StGH, Beschluss vom 26.07.1967 - P.St. 484 -, ESVGH 18, 15; Urteil vom 07.07.1977 - P.St. 783 -,ESVGH 27, 211).
  • StGH Hessen, 26.07.1967 - P.St. 484

    Wahlprüfungsgericht; Wahlprüfung; Landtagsmandat; Landtagswahl; Landtagswahlrecht

    Auszug aus StGH Hessen, 03.08.1983 - P.St. 1000
    Für die Prüfung der Gültigkeit der hessischen Landtagswahlen ist nach dem Wortlaut und Sinn des Art. 78 HV das Wahlprüfungsgericht ausschließlich zuständig, so dass eine Wahlprüfung durch den Hessischen Staatsgerichtshof mangels entsprechender Zuständigkeit nicht möglich ist (vgl. StGH, Beschluss vom 26.07.1967 - P.St. 484 -, ESVGH 18, 15; Urteil vom 07.07.1977 - P.St. 783 -,ESVGH 27, 211).
  • StGH Hessen, 20.07.1988 - P.St. 1075

    Grundrechtsklage gegen Wahlprüfungsentscheidung: kein Nachschieben von Rügen nach

    Der Staatsgerichtshof ist nicht befugt, die Prüfung der Gültigkeit einer Landtagswahl selbst vorzunehmen (ständige Rechtsprechung zuletzt Beschluß vom 19.1.84 - P.St. 1000 - StAnz 1984, 823ff).

    1977, S. 1526 ff. = ESVGH 27, 193 ff.; B.v. 19.01.84 - P.St. 1000 -, …

    Denn gegen Entscheidungen des Wahlprüfungsgerichts beim Hessischen Landtag ist gemäß Art. 131 HV, §§ 45 ff. StGHG die Grundrechtsklage zum Staatsgerichtshof gegeben (StGH, Beschluß vom 19.1.1984 - P.St. 1000 -, StAnz. 1984, S. 823 ff.).

    Dieser Auffassung hat sich der Staatsgerichtshof für seinen Zuständigkeitsbereich angeschlossen (Beschluß vom 19.1.1984 - P.St. 1000 -, StAnz., aaO).

  • StGH Hessen, 09.08.2000 - P.St. 1547

    Grundrechtsklage gegen Verfahrenshandlungen des Wahlprüfungsgerichts; Verletzung

    Eine auf die Verletzung des grundrechtlich geschützten Wahlrechts gestützte Grundrechtsklage gegen eine Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts ermöglicht im Rahmen der geltend gemachten Grundrechtsverletzung eine umfassende Prüfung der Gültigkeit der jeweiligen Wahl durch den Staatsgerichtshof in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (Präzisierung der früheren Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 19.01.1984 - P.St. 1000 -, …
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvH 1/84

    Verfassungsmäßigkeit des im Land Hessen geltenden "Ein-Stimmen-Systems"

    Diese Anträge wurden durch Beschluß des Staatsgerichtshofs vom 3. August 1983 (P.St. 1000, 1003 e. V.) zurückgewiesen.

    Die weiteren Anträge, die Entscheidung des Wahlprüfungsgerichts beim Hessischen Landtag vom 25. Februar 1983 aufzuheben, die Wahl zum Hessischen Landtag vom 26. September 1982 für ungültig zu erklären und alsbaldige Neuwahlen anzuordnen, wies der Staatsgerichtshof des Landes Hessen mit Beschluß vom 19. Januar 1984 (P.St. 1000) zurück.

    den Beschluß des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 3. August 1983 - P.St. 1000 - und den Beschluß des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 19. Januar 1984 - P.St. 1003 - als mit der Verfassung unvereinbar aufzuheben,.

  • StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur

    Maßnahmen im Wahlverfahren können ausschließlich mit den in den Wahlvorschriften vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden (§ 28 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes - KWG - vgl. dazu auch StGH, Beschluß vom 19.01.1984, P.St. 1000, …

    Erst wenn der Rechtsweg insoweit erschöpft ist, steht dem betroffenen Wahlberechtigten gegen die Entscheidung des zur Wahlprüfung berufenen Gerichts die Grundrechtsklage nach Artikel 131 Absätze 1 und 3 HV in Verbindung mit den §§ 45 ff. StGHG zu (vgl. dazu die ständige Rechtsprechung des StGH, z. B. Beschluß vom 19.01.1984, P.St. 1000, …

  • StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998

    Grundrechtsklage; Landeswahlgesetz; Prüfungsgegenstand; Rechtsschutzinteresse;

    Im Wege der Grundrechtsklage können auch die Entscheidungen des Wahlprüfungsgerichts beim Hessischen Landtag angegriffen werden (Bestätigung des Beschlusses vom 19. Januar 1984 - P.St. 1000 -).
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