Rechtsprechung
StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1279 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Darlegung; Darlegungserfordernis; Darlegungspflicht; Grundrechtsverletzung; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StAnz. 1997, 3337
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- StGH Hessen, 10.07.1996 - P.St. 1208
Darlegungspflicht; Gleichbehandlungsgrundsatz; Rechtliches Gehör; Willkürverbot; …
Auszug aus StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1279
Eine Grundrechtsklage ist gemäß § 43 Abs. 2 StGHG nur zulässig, wenn der Antragsteller Tatsachen darlegt, aus denen sich nachvollziehbar die gerügte Grundrechtsverletzung ergeben könnte (vgl. StGH, Beschluß vom 10.07.1996 - P.St. 1208 -, m.w.N., StAnz. 1996, S. 2436). - BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 74/51
Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen
Auszug aus StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1279
Er dient u.a. der Wahrung des Zuständigkeits- und Aufgabenbereichs der Gerichte und soll verhindern, daß durch Herbeiführung einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung über einen Akt der öffentlichen Gewalt erst die Grundlage für einen nach Lage der Sache gegebenen Rechtsweg geliefert wird (vgl. BVerfGE 2, 287).
- StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1885
Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a (analog) unsubstantiierte …
Das allgemeine Subsidiaritätsprinzip führt dazu, dass die Grundrechtsklage nach Erschöpfung jedes zumutbaren Abhilfeverfahrens nur die letzte Möglichkeit sein kann, der Verletzung eines Grundrechts entgegenzutreten (vgl. StGH, Beschluss vom 08.10.1997 - P.St. 1279 -, StAnz. - StGH Hessen, 12.05.2005 - P.St. 1930
Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a unsubstantiierte …
Das allgemeine Subsidiaritätsprinzip führt dazu, dass die Grundrechtsklage nach Erschöpfung jedes zumutbaren Abhilfeverfahrens nur die letzte Möglichkeit sein kann, der Verletzung eines Grundrechts entgegenzutreten (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs - StGH -, vgl. Beschluss vom 08.10.1997 - P.St. 1279 -, StAnz. - StGH Hessen, 26.01.2006 - P.St. 1952
Anhörungsrüge; Gehörsrüge; Subsidiarität; Subsidiaritätsgrundsatz
Das allgemeine Subsidiaritätsprinzip führt dazu, dass die Grundrechtsklage nach Erschöpfung jedes zumutbaren Abhilfeverfahrens nur die letzte Möglichkeit sein kann, der Verletzung eines Grundrechts entgegenzutreten (vgl. StGH, Beschluss vom 08.10.1997 - P.St. 1279 -, StAnz. - StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1284
Anordnungsgrund; Einstweilige Anordnung; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; …
Der Antragsteller wendet sich mit seiner Grundrechtsklage im Verfahren P.St. 1279 u.a. auch gegen die Abrechnungen des Kreiskrankenhauses Y, insbesondere hinsichtlich seines Krankenhausaufenthaltes im Dezember 1995. - StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1283
Anordnungsgrund; Einstweilige Anordnung; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; …
Der Antragsteller wendet sich mit einer Grundrechtsklage im Verfahren P.St. 1279 u.a. gegen die Behandlung seiner Petitionen durch den Hessischen Landtag.
Rechtsprechung
StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1288 e.A. |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer
- Wolters Kluwer
Einstweilige Anordnung; Substantiierungsanforderung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StAnz. 1997, 3337
Wird zitiert von ... (3)
- StGH Hessen, 13.12.2005 - P.St. 1999
Abhilfeverfahren; Anhörungsrüge; Antragsfrist; Bezeichnung des Grundrechts; …
Es ist aber zulässig, dass sich ein Antragsteller auf Grundrechte des Grundgesetzes beruft, wenn er damit sinngemäß den Verstoß gegen im Wesentlichen inhaltsgleiche Landesgrundrechte behauptet (vgl. StGH, Beschluss vom 08.10.1997 - P.St. 1288 e.A. -, StAnz. - StGH Hessen, 09.12.1998 - P.St. 1360
Darlegungserfordernis; Darlegungspflicht; Einstweilige Anordnung; …
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist aber nur zulässig, wenn in ihm substantiiert die Tatsachen dargelegt sind, die dem Gericht eine Entscheidung über das Gesuch um vorläufigen Rechtsschutz überhaupt erst ermöglichen (vgl. StGH, Beschluss vom 22. April 1998 - P.St. 1305 e.A. - Beschluss vom 8. Oktober 1997 - P.St. 1288 e.A. -, StAnz. - StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1305
Darlegung; Darlegungsanforderungen; Darlegungserfordernis; Darlegungslast; …
Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist aber nur zulässig, wenn in ihm substantiiert die Tatsachen dargelegt sind, die dem Gericht eine Entscheidung über das Gesuch um vorläufigen Rechtsschutz überhaupt erst ermöglichen (Vgl. StGH, Beschluss vom 08.10.1997 - P.St. 1288 e.A. -, StAnz.