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StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1300 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StAnz. 1998, 1552
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- StGH Hessen, 11.01.1991 - P.St. 1114
Chancengleichheit; Wahlbewerber; Wahlrecht; passives Wahlrecht; …
Auszug aus StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1300
Ein Verfahren hat eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung, wenn die begehrte Entscheidung die Interessen der Gesamtheit oder einer erheblichen Personengruppe berührt, über den Einzelfall hinaus Klarheit über die Rechtslage in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle schafft oder wenn die Klärung der verfassungsrechtlichen Probleme im Interesse des Gemeinwohls geboten erscheint (StGH, Beschluss vom 13. November 1990 - P.St. 1096 - Urteil vom 11. Januar 1991 - P.St. 1114 -, StAnz.1991 S. 417 = NVwZ 1991 S. 465).
- StGH Hessen, 13.11.1990 - P.St. 1096
Wiedereinsetzung; Gegenvorstellung; Abänderung; Rechtliches Gehör; Gehörsrecht
Auszug aus StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1300
Ein Verfahren hat eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung, wenn die begehrte Entscheidung die Interessen der Gesamtheit oder einer erheblichen Personengruppe berührt, über den Einzelfall hinaus Klarheit über die Rechtslage in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle schafft oder wenn die Klärung der verfassungsrechtlichen Probleme im Interesse des Gemeinwohls geboten erscheint (StGH, Beschluss vom 13. November 1990 - P.St. 1096 - Urteil vom 11. Januar 1991 - P.St. 1114 -, StAnz.
- StGH Hessen, 10.10.2012 - P.St. 2358
1. Die Bindungswirkung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs nach § 47 Abs. 1 …
1965, 1394 [1396]; Beschluss vom 07.05.1990 - P.St. 1096 -, juris; Urteil vom 20.12.1991 - P.St. 1114 -, ESVGH 41, 1 [3], jeweils zur Vorgängernorm des § 44 Abs. 2 StGHG; Beschluss vom 22.04.1998 - P.St. 1300 -, … - StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223
Beschluss über eine Wahlprüfungsbeschwerde (Altersgrenze für das aktive und …
1991, 447 [449]; Beschluss vom 22. April 1998 - P.St. 1300 -, … - StGH Hessen, 31.08.1999 - P.St. 1427
Darlegung; Darlegungsanforderungen; Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung; …
Ein Verfahren hat eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung, wenn die begehrte Entscheidung die Interessen der Gesamtheit oder einer erheblichen Personengruppe berührt, über den Einzelfall hinaus Klarheit über die Rechtslage in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle schafft oder wenn die Klärung der verfassungsrechtlichen Probleme im Interesse des Gemeinwohls geboten erscheint (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschluss vom 22.04.1998 - P.St. 1300 -, StAnz. 1998, S. 1552).
- StGH Hessen, 11.03.2003 - P.St. 1861
Wegen Subsidiarität unzulässige Grundrechtsklage gegen Versagung von …
Ein Verfahren hat eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung, wenn die begehrte Entscheidung die Interessen der Gesamtheit oder einer erheblichen Personengruppe berührt, über den Einzelfall hinaus Klarheit über die Rechtslage in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle schafft oder wenn die Klärung der verfassungsrechtlichen Probleme im Interesse des Gemeinwohls geboten erscheint (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs - StGH -, vgl. etwa Beschluss vom 22.04.1998 - P.St. 1300 -, StAnz. 1998, S. 1552). - StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1584
Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung
Ein Verfahren hat eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung, wenn die begehrte Entscheidung die Interessen der Gesamtheit oder einer erheblichen Personengruppe berührt, über den Einzelfall hinaus Klarheit über die Rechtslage in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle schafft oder wenn die Klärung der verfassungsrechtlichen Probleme im Interesse des Gemeinwohls geboten erscheint (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. etwa Beschluss vom 22.04.1998 - P.St. 1300 -, StAnz. 1998, S. 1552). - StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1321
Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung; Vorabentscheidung
Ein Verfahren hat eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung, wenn die begehrte Entscheidung die Interessen der Gesamtheit oder einer erheblichen Personengruppe berührt, über den Einzelfall hinaus Klarheit über die Rechtslage in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle schafft oder wenn die Klärung der verfassungsrechtlichen Probleme im Interesse des Gemeinwohls geboten erscheint (StGH, Beschluss vom 22.04.1998 - P.St. 1300 -, StAnz. 1998, S. 1552).