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   StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1298   

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https://dejure.org/1998,18840
StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1298 (https://dejure.org/1998,18840)
StGH Hessen, Entscheidung vom 22.04.1998 - P.St. 1298 (https://dejure.org/1998,18840)
StGH Hessen, Entscheidung vom 22. April 1998 - P.St. 1298 (https://dejure.org/1998,18840)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • StAnz. 1998, 1555
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1298
    Verfassungsrechtlich ist eine Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit der Erhebung der Grundrechtsklage, die nicht zum Rechtsweg zählt und die gerade kein Rechtsmittel im Sinne der Prozessgesetze, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf ist, nicht geboten (vgl. StGH, Beschluss vom 5. August 1992 - P.St. 1132 -, StAnz. 1992, S. 2173; BVerfGE, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99 [107 ff.]).
  • StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132

    Überprüfung gerichtlicher Entscheidung am Maßstab des Gebots rechtlichen Gehörs

    Auszug aus StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1298
    Verfassungsrechtlich ist eine Rechtsbehelfsbelehrung über die Möglichkeit der Erhebung der Grundrechtsklage, die nicht zum Rechtsweg zählt und die gerade kein Rechtsmittel im Sinne der Prozessgesetze, sondern ein außerordentlicher Rechtsbehelf ist, nicht geboten (vgl. StGH, Beschluss vom 5. August 1992 - P.St. 1132 -, StAnz. 1992, S. 2173; BVerfGE, Beschluss vom 20. Juni 1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99 [107 ff.]).
  • StGH Hessen, 11.04.2002 - P.St. 1688

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Grundrechtsklage - Abschaffung des

    Für den außerordentlichen Rechtsbehelf einer Grundrechtsklage (StGH, Beschluss vom 22.04.1998 - P.St. 1298 -, StAnz. 1998, S. 1555) ergibt sich eine Begründungspflicht weder aus der Hessischen Verfassung noch aus dem Grundgesetz (vgl. zur Begründungspflicht BVerfGE 94, 166 ; BVerfG , NJW 2001, S. 2161 ).
  • StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380

    Wegen Bedingungsfeindlichkeit unzulässige Grundrechtsklage bei Versagung

    Prozesshandlungen, die den Prozess einleiten oder beenden - wie Klage oder Einlegung und Rücknahme eines Rechtsmittels - sind bedingungsfeindlich, da die Frage, ob ein Prozess eingeleitet oder beendet wird, keinen Schwebezustand verträgt (vgl. StGH, Beschlüsse vom 22.04.1998-P.St.1298-, …
  • StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1537

    Wegen Fristversäumung unzulässige Grundrechtsklage gegen Versagung vorläufigen

    Prozesshandlungen, die den Prozess einleiten oder beenden - wie Klage oder Einlegung und Rücknahme eines Rechtsmittels -, sind bedingungsfeindlich, da die Frage, ob ein Prozess eingeleitet wird oder beendet ist, keinen Schwebezustand verträgt (vgl. StGH, Beschlüsse vom 22.04.1998 - P.St. 1298 -, StAnz. 1998, S.1555, und vom 05.03.2000 - P.St.1486 -).
  • StGH Hessen, 06.12.2000 - P.St. 1563

    Unzulässige Grundrechtsklage - wegen verschuldeter Fristversäumung erfolgloser

    Eine juristisch nicht geschulte Partei trifft die Pflicht, sich bei ihr nicht geläufigen Rechtsfragen in geeigneter Weise juristischen Rat zu holen (vgl. StGH, Beschluss vom 22.04.1998-StAnz. 1998, S. 1555).
  • StGH Hessen, 09.02.2000 - P.St. 1429
    Einer rechtsunkundigen Partei ist zumutbar, sich rechtzeitig sowohl nach fachgerichtlichen Rechtsbehelfen als auch nach für ihren Fall in Frage kommenden verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten zu erkundigen (StGH, Beschluss vom 22.04.1998 - P.St. 1290 -, StAnz. 1998, 1555).
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