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   StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1537   

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https://dejure.org/2001,19061
StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1537 (https://dejure.org/2001,19061)
StGH Hessen, Entscheidung vom 16.01.2001 - P.St. 1537 (https://dejure.org/2001,19061)
StGH Hessen, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - P.St. 1537 (https://dejure.org/2001,19061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    (StGH Wiesbaden: Wegen Fristversäumung unzulässige Grundrechtsklage gegen Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Abgabenbescheid - Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag nach StGHG HE § 25 Abs 2 S 1)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (StGH Wiesbaden: Wegen Fristversäumung unzulässige Grundrechtsklage gegen Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen einen Abgabenbescheid - Anforderungen an einen Wiedereinsetzungsantrag nach StGHG HE § 25 Abs 2 S 1)

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StAnz. 2001, 871
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • StGH Hessen, 14.06.2000 - P.St. 1351

    Frist zur Erhebung einer Grundrechtsklage gegen Gerichtsbeschlüsse;

    Auszug aus StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1537
    Verschuldet ist eine Fristversäumung, wenn ein Antragsteller die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten ist und die ihm nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zuzumuten war (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 14.06.2000 - P.St. 1351 -, StAnz. 2000, S. 2281).
  • StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328

    Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör;

    Auszug aus StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1537
    Nichts anderes kann aber gelten, wenn Grundrechtsverletzungen dem Verfahren oder der Entscheidung erster Instanz anhaften, da diese jedenfalls durch eine die Zulassung des Rechtsmittels- trotz ordnungsgemäßer und dem Gesetz entsprechender Darlegung der Zulassungsgründe - ablehnende Entscheidung des Rechtsmittelgerichts gleichsam perpetuiert werden, so dass der Staatsgerichtshof der ihm obliegenden verfassungsrechtlichen Überprüfung gegebenenfalls durch Aufhebung dieser letztinstanzlichen Entscheidung gerecht werden kann (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, NVwZ-RR 1999, 482).
  • StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1298

    Antragsrücknahme; Bedingung; Klagerücknahme; Rechtsbehelfsbelehrung; Rücknahme;

    Auszug aus StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1537
    Prozesshandlungen, die den Prozess einleiten oder beenden - wie Klage oder Einlegung und Rücknahme eines Rechtsmittels -, sind bedingungsfeindlich, da die Frage, ob ein Prozess eingeleitet wird oder beendet ist, keinen Schwebezustand verträgt (vgl. StGH, Beschlüsse vom 22.04.1998 - P.St. 1298 -, StAnz. 1998, S.1555, und vom 05.03.2000 - P.St.1486 -).
  • StGH Hessen, 15.03.2000 - P.St. 1486

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1537
    Prozesshandlungen, die den Prozess einleiten oder beenden - wie Klage oder Einlegung und Rücknahme eines Rechtsmittels -, sind bedingungsfeindlich, da die Frage, ob ein Prozess eingeleitet wird oder beendet ist, keinen Schwebezustand verträgt (vgl. StGH, Beschlüsse vom 22.04.1998 - P.St. 1298 -, StAnz. 1998, S.1555, und vom 05.03.2000 - P.St.1486 -).
  • VGH Bayern, 29.09.1997 - 8 ZS 97.2401

    Arbeitsüberlastung

    Auszug aus StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1537
    Sie kann nur ausnahmsweise Wiedereinsetzungsgrund sein, wenn sie unvorhersehbar war, nach den Umständen des konkreten Falles Abhilfe nicht möglich war und der Prozessbevollmächtigte alles ihm Mögliche getan hat, um die auf der Arbeitsüberlastung beruhende Fristversäumung zu vermeiden (vgl. VGH München, NJW 1998, 1507; Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, § 60 Rdnr. 20).
  • StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842

    Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen

    Nach § 44 Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof, kurz: Staatsgerichtshofsgesetz - StGHG -, prüft der Staatsgerichtshof nur, ob die Entscheidung des höchsten in der Sache zuständigen Gerichts des Landes Hessen auf der Verletzung eines von der Verfassung des Landes Hessen gewährten Grundrechts beruht (st. Rspr. des Staatsgerichtshofs - StGH -, vgl. etwa Beschluss vom 16.01.2001 - P.St. 1537 -, StAnz. 2001, S. 871 [872]).
  • StGH Hessen, 11.09.2019 - P.St. 2701

    1. Hält sich die Verwerfung eines Rechtsmittels durch das Fachgericht als

    - Vgl. StGH, Beschluss vom 15.05.2001 - P.St. 1447 -, juris, Rn. 18; Beschluss vom 16.01.2001 - P.St. 1537 -, …
  • StGH Hessen, 11.11.2009 - P.St. 2252

    Wegen fehlender Postulationsfähigkeit unwirksame Antragstellung in einem

    Verschuldet ist die Fristversäumung, wenn ein Antragsteller die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die für einen gewissenhaften und seine Rechte und Pflichten sachgemäß wahrnehmenden Prozessführenden geboten und nach den gesamten Umständen des konkreten Falles zumutbar ist (vgl. StGH, Beschluss vom 11.01.2000 - P.St. 1331 - und die Beschlüsse vom 16.01.2003 - P.St. 1537, …
  • StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380

    Wegen Bedingungsfeindlichkeit unzulässige Grundrechtsklage bei Versagung

    1998, S. 1555, sowie vom 05.03.2000-P.St.1486-und vom 16.01.2001-P.St.1537-).
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