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   BGH, 20.07.1990 - StB 10/90   

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https://dejure.org/1990,2491
BGH, 20.07.1990 - StB 10/90 (https://dejure.org/1990,2491)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1990 - StB 10/90 (https://dejure.org/1990,2491)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1990 - StB 10/90 (https://dejure.org/1990,2491)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Zeugnisverweigerungsrecht eines Geistlichen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berufsbedingtes Zeugnisverweigerungsrecht - Geistlicher - Studentenpfarrer - Gewissensentscheidung - Folgerungen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zeugnisverweigerung - Geistliche - Gewissensentscheidung - Beurteilung - Eigenschaft als Seelsorger

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    StPO § 53 Abs. 1 Nr. 1
    Zeugnisverweigerungsrecht des Geistlichen

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 138
  • NJW 1990, 3283
  • MDR 1990, 1029
  • NStZ 1990, 601
  • StV 1990, 433
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 03.11.1919 - I 418/19

    Berechtigung des Geistlichen zur Zeugnisverweigerung.

    Auszug aus BGH, 20.07.1990 - StB 10/90
    Daher sei das Gesetz nicht verletzt, wenn sich das Gericht mit der Erklärung des Geistlichen, daß er nicht aussagen wolle, begnüge und im Vertrauen auf dessen Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit von weiteren Nachforschungen absehe (RGSt 54, 39, 40).
  • BGH, 15.11.2006 - StB 15/06

    Beugehaft gegen Anstaltsseelsorger rechtmäßig

    In Grenz- und Zweifelsfällen ist die Gewissensentscheidung des Geistlichen maßgebend (vgl. BGHSt 37, 138, 140; Dahs in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 53 Rdn. 24 ff.; Senge in KK 5. Aufl. § 53 Rdn. 12; Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl. § 53 Rdn. 12).
  • BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht

    b) Die Frage, ob einem Geistlichen Tatsachen in seiner Eigenschaft als Seelsorger anvertraut oder bekannt geworden sind, ist nach den von der Rechtsprechung aufgestellten und von der überwiegenden Auffassung im Schrifttum vertretenen Maßstäben objektiv und in Zweifelsfällen unter Berücksichtigung der Gewissensentscheidung des Geistlichen zu beurteilen (vgl. BGHSt 37, 138 ; Dahs, in: Löwe-Rosenberg, StPO, 25. Aufl. 1999, § 53 Rn. 25 f. m.w.N.; a.A. Baumann, JuS 1991, S. 466 ).
  • BGH, 18.02.2014 - StB 8/13

    Verwendungsverbot für Erkenntnisse aus Verteidigerkommunikation (Erstreckung auf

    Allerdings findet der Schutz bei solchen Informationen eine Grenze, die gerade mit dem Ziel erteilt werden, sie an Dritte weiterzugeben (BGH, Beschluss vom 20. Juli 1990 - StB 10/90, StV 1990, 433; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Januar 2009 - 5 Ws 24/09, NStZ 2010, 164).
  • BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09

    Schuldspruch zum tödlichen Streit zwischen yezidischen Familien rechtskräftig

    Deshalb ist ein Zeugnisverweigerungsrecht nicht anzuerkennen, soweit es sich um eine karitative, fürsorgerische, erzieherische oder verwaltende Tätigkeit des Geistlichen handelt (BGH, Beschluss vom 15. November 2006 - StB 15/06, BGHSt 51, 140, 141 ff.; ebenso BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - 4 StR 394/09; ähnlich bereits BGH, Beschluss vom 20. Juli 1990 - StB 10/90, BGHSt 37, 138, 140).
  • BGH, 07.04.2005 - 1 StR 326/04

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Notars und seines Gehilfen amtspflicht- und

    Dies ist weit auszulegen (BGH MDR 1978, 281; LR-Dahs StPO 25. Aufl. § 53 Rdn. 31, 53; KK-Senge StPO 5. Aufl. § 53 Rdn. 16; Meyer-Goßner StPO 47. Aufl. § 53 Rdn. 9; Kühne, Strafprozeßrecht, 6. Aufl., Rdn. 817; zur "Gewissensentscheidung des Geistlichen, das Zeugnis zu verweigern" BGHSt 37, 138; zur Vermutung anwaltlicher Tätigkeit bei allen Telefonaten über den Kanzleianschluß vgl. EGMR Urteil vom 25. März 1998 Kopp ./. Schweiz - 13/1997/797/1000, StV 1998, 683; siehe auch Rogall, Anm. zu BGHSt 33, 148, NStZ 1985, 372: "Die Weite des Zeugnisverweigerungsrechts erklärt sich zwanglos aus der Notwendigkeit einer eindeutigen und schnellen Feststellung seines Eingreifens sowie seiner einheitlichen Ausübung").
  • OLG Hamm, 20.01.2009 - 5 Ws 24/09

    Krankenschwester; Zeugnisverweigerungsrecht; Bekanntwerden; Bitte um Information

    Im Gegenteil ging es ihm gerade darum, dass die Beschwerdeführerin dieses Wissen an die Polizei weitergeben sollte (vgl. BGHSt 37, 138= StV 1990, 433).

    Bekannt geworden sind Tatsachen zwar dann, wenn sie vom Berufsangehörigen auf andere Weise als durch Anvertrauen, namentlich durch eigene Beobachtung im funktionalen Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit wahrgenommen werden, ohne dass der andere dies wissen muss (BGH StV 1990, 433), wobei dieser Begriff Auffangcharakter hat und demgemäß weit auszulegen ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 221).

  • OLG Köln, 03.09.1996 - 2 Ws 435/96
    Zwar verbietet es die Unschuldsvermutung nicht in jedem Falle, die Entscheidung über die Auslagenerstattung auf Erwägungen zum Tatverdacht zu stützen (BVerfG NStZ 1990, 598 - wenngleich bezogen auf § 464 Abs. 4 i. V. m. § 153 Abs. 2 StPO - ; dem folgend allerdings BVerfG NJW 92, 1611 und 1612 auch für Fälle des § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO; a.A. abweichende Meinung Mahrenholz NStZ 1990, 600 sowie Paulus NStZ 1990, 601).
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