Rechtsprechung
BGH, 18.07.2006 - StB 14/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Wolters Kluwer
Dringender Tatverdacht eines versuchten Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) bei Verdacht auf Beschaffung von Gewehrläufen für den Iran; Voraussetzungen eines die Untersuchungshaft rechtfertigenden dringenden Tatverdachts für geheimdienstliche ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 99 Abs. 1 Nr. 1
Erforderlichkeit einer Gesamtwürdigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 303
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 19.01.2010 - StB 27/09
Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals des "Ausübens einer geheimdienstlichen Tätigkeit" fest, nach der außerhalb des Kernbereichs der klassischen Agententätigkeit in wertender, am Normzweck ausgerichteter Betrachtung entschieden werden muss, ob das Geschehen unter den Tatbestand des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu subsumieren ist (BGH NStZ 2007, 93, 94 m. w. N.; NStZ-RR 2006, 303, 304). - BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12
Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen …
Eine derartige Erstreckung der Zuständigkeit hat grundsätzlich zur Voraussetzung, dass nach der objektiven Rechtslage (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 244/11, NStZ-RR 2012, 76, 77 mwN) die betreffende Straftat mit zumindest einem die Bundeszuständigkeit begründenden Staatsschutzdelikt materiell- oder verfahrensrechtlich eine Tat bildet (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2006 - StB 14/06, NStZ-RR 2006, 303, 304; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 144). - BGH, 13.01.2009 - AK 20/08
Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen …
Eine derartige Erstreckung erfordert vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Zuständigkeitsregelung zwar grundsätzlich, dass die betreffenden Straftaten mit zumindest einem die Bundeszuständigkeit begründenden Staatsschutzdelikt materiell- oder verfahrensrechtlich eine Tat bilden (vgl. BGHR GVG § 120 Zuständigkeit 1).