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   BGH, 18.07.2006 - StB 14/06   

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https://dejure.org/2006,8594
BGH, 18.07.2006 - StB 14/06 (https://dejure.org/2006,8594)
BGH, Entscheidung vom 18.07.2006 - StB 14/06 (https://dejure.org/2006,8594)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 2006 - StB 14/06 (https://dejure.org/2006,8594)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Dringender Tatverdacht eines versuchten Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) bei Verdacht auf Beschaffung von Gewehrläufen für den Iran; Voraussetzungen eines die Untersuchungshaft rechtfertigenden dringenden Tatverdachts für geheimdienstliche ...

  • Judicialis

    StPO § 3; ; StPO § ... 304 Abs. 5; ; KWKG § 22 a Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 22; ; StGB § 23; ; StGB § 99 StGB, also der klassischen Agententätigkeit an; ; StGB § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu subsumieren ist (BGH, Bes; ; StGB § 176 a; ; StGB § 177 StGB nur dann erstrecken, wenn diese; ; AWG § 34 Abs. 1 Nr. 1; ; AWG § 34 Abs. 2 Nr. 2; ; AWG § 34 Abs. 2 Nr. 3; ; AWG § 34 Abs. 5; ; AWV § 70 Abs. 5 a Nr. 3; ; VO (EG) Nr. 1334/2000 Art. 4 Abs. 4; ; GVG § 120

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 99 Abs. 1 Nr. 1
    Erforderlichkeit einer Gesamtwürdigung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 303
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.12.2000 - 3 StR 378/00

    Verurteilungen im Fall Eggesin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - StB 14/06
    Es geht deshalb nicht allein um die Abgrenzung sachlicher Zuständigkeit, sondern um die Kompetenzverteilung zwischen Bundes- und Landesjustiz (vgl. BGHSt 46, 238, 244).
  • BGH, 09.05.2006 - StB 4/06

    Grundsätze zur Subsumtion zu § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB

    Auszug aus BGH, 18.07.2006 - StB 14/06
    Wie der Senat in einer - nach Erlass des angefochtenen Haftbefehls ergangenen - Entscheidung dargelegt hat, sind in Fällen, die nicht dem Kernbereich des § 99 StGB, also der klassischen Agententätigkeit angehören, alle maßgeblichen Umstände der jeweiligen Sachverhaltsgestaltung in eine Gesamtwürdigung des Verhaltens des Betroffenen einzustellen und es ist in wertender, am Normzweck ausgerichteter Betrachtung zu entscheiden, ob das vorgeworfene Geschehen dem Tatbestand des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu subsumieren ist (BGH, Beschl. vom 9. Mai 2006 - StB 4/06).
  • BGH, 19.01.2010 - StB 27/09

    Eröffnung des Hauptverfahrens wegen ungenehmigter Exporte in den Iran

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung zur Auslegung des Tatbestandsmerkmals des "Ausübens einer geheimdienstlichen Tätigkeit" fest, nach der außerhalb des Kernbereichs der klassischen Agententätigkeit in wertender, am Normzweck ausgerichteter Betrachtung entschieden werden muss, ob das Geschehen unter den Tatbestand des § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB zu subsumieren ist (BGH NStZ 2007, 93, 94 m. w. N.; NStZ-RR 2006, 303, 304).
  • BGH, 20.09.2012 - 3 StR 314/12

    Unterstützung und Werben um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen

    Eine derartige Erstreckung der Zuständigkeit hat grundsätzlich zur Voraussetzung, dass nach der objektiven Rechtslage (BGH, Beschluss vom 8. November 2011 - 3 StR 244/11, NStZ-RR 2012, 76, 77 mwN) die betreffende Straftat mit zumindest einem die Bundeszuständigkeit begründenden Staatsschutzdelikt materiell- oder verfahrensrechtlich eine Tat bildet (BGH, Beschlüsse vom 18. Juli 2006 - StB 14/06, NStZ-RR 2006, 303, 304; vom 13. Januar 2009 - AK 20/08, BGHSt 53, 128, 144).
  • BGH, 13.01.2009 - AK 20/08

    Eignung einer Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) zur erheblichen

    Eine derartige Erstreckung erfordert vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Zuständigkeitsregelung zwar grundsätzlich, dass die betreffenden Straftaten mit zumindest einem die Bundeszuständigkeit begründenden Staatsschutzdelikt materiell- oder verfahrensrechtlich eine Tat bilden (vgl. BGHR GVG § 120 Zuständigkeit 1).
  • OLG Karlsruhe, 25.08.2020 - Ausl 301 AR 68/18

    Auslieferungsersuchen von Südkorea: Auslieferungshindernis der politischen

    Insoweit wurde auch gesehen, dass sich aus den vorliegenden Akten nicht ergibt, ob dem Verfolgten neben der "Destabilisierung" und der "Devisenbeschaffung" noch weitere Aufgaben, vor allem zur Informationsgewinnung oblagen, und dass die bloße Beschaffung von Geldmitteln nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs möglicherweise nicht der Norm des § 99 IRG unterfällt, weil eine solche Geldbeschaffung nicht zum klassischen Bereich der geheimdienstlichen Agententätigkeit gehört (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2006, 303).
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