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   BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87 - 4 - StB 29/89   

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https://dejure.org/1989,2135
BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87 - 4 - StB 29/89 (https://dejure.org/1989,2135)
BGH, Entscheidung vom 23.08.1989 - 1 BJs 72/87 - 4 - StB 29/89 (https://dejure.org/1989,2135)
BGH, Entscheidung vom 23. August 1989 - 1 BJs 72/87 - 4 - StB 29/89 (https://dejure.org/1989,2135)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensvorschriften - Strafverfolgung - Strafverfolgungsmaßnahme - Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen - Beugungshaft - Erzwingungshaft - Anspruch auf Entschädigung - Zeugenbeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    Entschädigung eines Zeugen wegen zu Unrecht erlittener Erzwingungshaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 36, 236
  • NJW 1990, 397
  • NStZ 1989, 535
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 157/86

    Entschädigung für Verlust des Arbeitsplatzes

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87
    Die beantragte Feststellung käme nur in Frage, wenn § 8 StrEG auf die Entschädigung eines Zeugen für zu Unrecht erlittene Erzwingungshaft (Beugehaft) unmittelbar oder entsprechend anzuwenden wäre (vgl. BGHZ 103, 113, 114/115).

    Hinzu kommt folgendes: Das StrEG gewährt eine Entschädigung für rechtmäßige Akte der Strafrechtspflege (BGHZ 103, 113, 116).

    Innerhalb dieses Anspruchs ist eine entsprechende Anwendung einzelner Bestimmungen des StrEG nicht von vornherein ausgeschlossen, weil es sich bei dem dort normierten Entschädigungsanspruch um einen besonderen Aufopferungsanspruch handelt (BGHZ 103, 113, 116).

  • BGH, 31.01.1966 - III ZR 118/64

    Fehlerhafte Revisionsverwerfung - § 839 BGB; Art. 5 Abs. 5 MRK, Verjährung

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87
    So würden bei einer entsprechenden Anwendung des StrEG auch die §§ 10, 12 und 13 gelten, wonach der Entschädigungsanspruch innerhalb einer Frist von sechs Monaten und einer Ausschlußfrist von einem Jahr bei der Staatsanwaltschaft geltend zu machen ist und Zivilklage nur innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung über den Entschädigungsanspruch erhoben werden kann, während bei der Zuerkennung allgemeiner Ersatzansprüche außerhalb des StrEG lediglich eine Verjährungsfrist von drei oder dreißig Jahren gelten würde (vgl. BGHZ 45, 58, 75).

    Art. 5 Abs. 5 MRK gewährt dem durch einen rechtswidrigen Justizakt Geschädigten echten Schadensersatz und nicht nur wie ein Aufopferungsanspruch angemessene Entschädigung (BGHZ 45, 58, 72).

    Er knüpft an objektiv rechtswidriges Verhalten an, wobei die Rechtswidrigkeit nicht nur an den Bestimmungen der MRK, sondern auch dem innerstaatlichen Recht zu messen ist (BGHZ 45, 58, 65/66; 57, 33, 41/42).

  • BGH, 17.01.1984 - 4 ARs 19/83

    Entschädigung für zu Unrecht vollzogene Auslieferungshaft und Erstattung der

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87
    Die in BGHSt 30, 152 für einen Ausnahmefall (so BGHSt 32, 221, 225) als zulässig angesehene entsprechende Anwendung des StrEG betraf keinen Dritten, sondern einen in Auslieferungshaft genommenen Beschuldigten.

    In Betracht kommt z.B. ein Schadensersatzanspruch nach Art. 5 Abs. 5 MRK, auf den Kleinknecht/Meyer (aaO. Art. 5 MRK Rdn. 3) gerade für den Fall einer Entschädigung wegen zu Unrecht erlittener Erzwingungshaft nach § 70 Abs. 2 StPO hinweisen (vgl. auch BGHSt 32, 221, 227).

  • BGH, 09.06.1981 - 4 ARs 4/81

    Beurteilung der Frage über das Vorliegen eines Entschädigungsanspruchs in Höhe

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87
    Die in BGHSt 30, 152 für einen Ausnahmefall (so BGHSt 32, 221, 225) als zulässig angesehene entsprechende Anwendung des StrEG betraf keinen Dritten, sondern einen in Auslieferungshaft genommenen Beschuldigten.
  • BGH, 14.07.1971 - III ZR 181/69

    Schadensersatz nach den Grundsätzen der Amtshaftung - Voraussetzungen für das

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87
    Er knüpft an objektiv rechtswidriges Verhalten an, wobei die Rechtswidrigkeit nicht nur an den Bestimmungen der MRK, sondern auch dem innerstaatlichen Recht zu messen ist (BGHZ 45, 58, 65/66; 57, 33, 41/42).
  • BGH, 22.02.1973 - III ZR 162/70

    Aufopferungsanspruch aus haftbedingtem Gesundheitsschaden

    Auszug aus BGH, 23.08.1989 - 1 BJs 72/87
    So hat der Bundesgerichtshof bereits ausgesprochen, daß der Rechtsgedanke des § 5 Abs. 2 und 3 sowie des § 6 Abs. 1 StrEG für den allgemeinen Aufopferungsanspruch eines Beschuldigten wegen haftbedingter Gesundheitsschäden gilt (BGHZ 60, 302, 305).
  • BGH, 14.03.2013 - III ZR 253/12

    Enteignender Eingriff: Entschädigungsanspruch des Vermieters für Schäden der

    Insbesondere ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, dass der Kläger keine Entschädigung nach § 2 Abs. 1, 2 Nr. 4 StrEG verlangen kann, da es vorliegend um die Entschädigung eines Nichtbeschuldigten geht (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 1989 - 1 BJs 72/87 - 4 - StB 29/89, NJW 1990, 397 f).
  • BGH, 29.04.1993 - III ZR 3/92

    Schmerzensgeld bei rechtswidriger Inhaftierung nach Art 5 Abs. 5 MRK

    Daneben bleiben aber Ansprüche außerhalb des StrEG - sowohl des Inhaftierten, der freigesprochen oder dessen Verfahren eingestellt wurde (§ 2 StrEG), als auch dessen, der verurteilt wurde und deswegen eine Entschädigung nach dem StrEG nicht verlangen kann - wegen atypischer Folgen des Vollzugs oder der rechtswidrigen Anordnung der Haft bestehen (vgl. die amtl. Begründung zum StrEG, BT-Drucks. VI/460, S. 6, BGHSt 36, 236 [BGH 23.08.1989 - StB 29/89]).
  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 46/96

    Zulässigkeit einer Streitverkündung im Prozeß des Verkäufers gegen den Käufer

    Einziehungs- und andere Nebenbeteiligte, wie etwa Zeugen, die in Erzwingungshaft genommen worden sind, müssen ihre Ansprüche deshalb außerhalb dieses Gesetzes im Zivilrechtsweg geltend machen (vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 41. Aufl. 1993, vor § 1 StrEG Rn. 2; BGHSt 36, 236, 238 f [BGH 23.08.1989 - StB 29/89] = BGHR StrEG § 8 Zuständigkeit 2 Drittentschädigung).
  • OLG Naumburg, 28.06.2012 - 1 U 8/12

    Amtshaftung: Schadensersatzanspruch eines Vermieters wegen Beschädigungen auf

    c) Das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen ist von vornherein nicht einschlägig (vgl. §§ 1, 2, 8, 9 StrEG; BGH NJW 1990, 397).
  • BGH, 13.09.2018 - III ZR 339/17

    Anspruch eines von einem rechtmäßigen Sicherungsarrest nach der

    b) Im Übrigen begründet das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen grundsätzlich - abgesehen von § 11 StrEG - keine Ersatzansprüche für nichtbeschuldigte Dritte (Senatsurteile vom 15. Mai 1997 - III ZR 46/96, VersR 1997, 1363, 1364 und vom 14. März 2013 - III ZR 253/12, BGHZ 197, 43, 46 Rn. 6; BGH, Beschluss vom 23. August 1989 - StB 29/89, BGHSt 36, 236, 237 ff; MüKoStPO/Kunz, 1. Aufl., Einl StrEG Rn. 36 ff mwN; für eine analoge Anwendung zugunsten des nach § 73 Abs. 3 StGB [in der hier maßgeblichen Fassung vom 1. Januar 1999] in Anspruch genommenen Dritten demgegenüber Rönnau/Begemeier, JZ 2016, 441, 443 ff, 449).
  • OLG Rostock, 13.05.2013 - Ws 61/13

    Verfall des Wertersatzes: Anordnung gegen einen Drittbegünstigten

    Eine Entschädigungsgrundentscheidung zugunsten der Arrestbeteiligten nach § 2 Abs. 2 Nr. 4 StrEG kommt nicht in Betracht, weil sie nicht Beschuldigte in dem vorliegenden Verfahren gewesen ist (BGHSt 36, 236; OLG Düsseldorf VRS 83, 198).
  • KG, 20.01.2009 - 4 Ws 118/08

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Entschädigungsfähigkeit finanzieller

    Eine allgemeine entsprechende Anwendung des StrEG auf vom Wortlaut nicht erfasste Maßnahmen und Sachverhalte ist grundsätzlich nicht zulässig (vgl. BGHSt 36, 236 = NStZ 1989, 535 betreffend Beugehaft gegen Zeugen; OLG Schleswig SchlHA 1983, 121 betreffend Ordnungshaft nach § 178 GVG; KG, Beschluss vom 25. Februar 2005 - 5 Ws 67/05 - [juris] betreffend Strafvollstreckungsmaßnahmen; OLG Hamm aaO. betreffend Abschiebehaft; BGHSt 32, 221 betreffend Auslieferungshaft auf Ersuchen ausländischer Behörden; hierzu auch OLG Düsseldorf NJW 1992, 646 [nachfolgend Nichtannahmeschluss des BVerfG vom 5. Juni 1992 - 2 BvR 1403/91 -]; D. Meyer aaO. Einl. Rdn. 39; jeweils m.w.N).
  • OLG Nürnberg, 26.08.2002 - 4 W 2125/02

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, Drittschaden

    a) Anspruch auf Entschädigung für rechtmäßige Strafverfolgungsmaßnahmen nach §§ 2 ff. StrEG hat jedoch - vom hier nicht vorliegenden Ausnahmefall des § 11 StrEG (Ersatzansprüche von Unterhaltsberechtigten) abgesehen - nur der frühere Beschuldigte selbst, nicht ein sonstiger Verfahrensbeteiligter oder ein am Verfahren unbeteiligter Drittgeschädigter (BGHSt 36, 236; OLG Hamburg, MDR 1994, 310; KG NJW 1978, 2406 f.; Meyer, Strafrechtsentschädigung und Auslagenerstattung, 4. Aufl., Einl. Rn 57; § 2 Rn 17; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., Rn 2 vor § 1 StrEG).
  • KG, 10.03.2009 - 2 Ws 9/08

    Strafverfolgungsentschädigung: Anspruchsberechtigung des im

    Der Beschwerdeführer ist als Eigentümer eines beschlagnahmten Gegenstandes, gegen den sich der die Beschlagnahme anordnende Beschluß nicht gerichtet hat, ein Dritter, dem Ansprüche nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG) nicht zustehen (vgl. BGH NJW 1990, 397; OLG Hamm wistra 2006, 359; OLG Nürnberg NStZ-RR 2003, 62, 63; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2002, 320; OLG Celle NdsRpfl 1986, 38, 48; KG NJW 1978, 2406), auch dann, wenn er - wie hier - Mitbeschuldigter ist (vgl. OLG Hamburg MDR 1994, 310, 311; Meyer StrEG 7. Aufl. § 2 Rdn. 15, vor § 1 Rdn. 50 ff; Kunz StrEG 3. Aufl. Einl. Rdn. 41).

    Die vom Gesetzgeber dort getroffene Abwägung zwischen den Interessen der Allgemeinheit und den Interessen des Beschuldigten für den Fall, daß sich bei Beendigung des Verfahrens rechtmäßige Justizakte gegen ihn nachträglich als nicht gerechtfertigt herausstellen, ist nicht entsprechend übertragbar auf den Ausgleich der Interessen der Allgemeinheit mit denen eines Dritten, der von rechtswidrigen Maßnahmen in einem gegen einen anderen gerichteten Strafverfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1990, 397, 398; LG Freiburg NJW 1990, 399, 400).

  • BGH, 06.07.2021 - EnVR 45/20

    EEG-Ausgleichsmechanismus

    Ein entsprechendes gesetzgeberisches Defizit wäre jedoch nicht dadurch zu beheben, dass das für eine von der Durchführung des EEG-Ausgleichsmechanismus getrennte, eigenständige Aufgabe wie den Betrieb des Übertragungsnetzes festzulegende Entgelt oder die hierfür geltende Erlösobergrenze erhöht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 52/08, NVwZ 2010, 1507 Rn. 15; BGH, Beschluss vom 23. August 1989 - StB 29/89, BGHSt 36, 236 ff.).
  • BGH, 06.07.2021 - EnVR 44/20

    Festlegung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur: Verhältnis von

  • OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 73/05

    Entschädigung eines Beschuldigten für rechtmäßige Zwangsmaßnahmen im Zuge

  • OLG Celle, 03.11.2006 - 16 W 102/06

    Haftentschädigung bei Abschiebehaft; Beanspruchung nach europarechtlichen

  • OLG Hamm, 10.11.2005 - 3 Ws 449/05

    Entschädigung; Haftverbüßung; Anrechnung; Freiheitsstrafe

  • OLG Hamm, 20.02.2001 - 19 W 16/01

    Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen

  • OLG Hamm, 18.05.2001 - 19 W 16/01
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