Rechtsprechung
   BGH, 03.08.1995 - StB 33/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1625
BGH, 03.08.1995 - StB 33/95 (https://dejure.org/1995,1625)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1995 - StB 33/95 (https://dejure.org/1995,1625)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1995 - StB 33/95 (https://dejure.org/1995,1625)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1625) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Durchsuchungsanordnung 'AIZ'

§§ 102, 304 StPO, prozessuale Überholung (Hinweis: die frühere BGH-Rechtsprechung zur Unzulässigkeit eines Rechtsbehelfs wegen "prozessualer Überholung" ist ihrerseits "überholt" durch die jüngere Rechtsprechung des BVerfG, vgl. «Durchsuchungsanordnung I»)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anordnungen des Ermittlungsrichters - Durchsuchungsanordnung - Beschwerdemöglichkeit - Rechtsschutzbedürfnis - Richterliche Beschlagnahme - Antrag durch Generalbundesanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 102, § 103, § 304

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3396
  • NJW 1995, 3397
  • MDR 1995, 1158
  • StV 1995, 622
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, Ermittlungsrichter, 01.12.1988 - 1 BGs 1113/88
    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - StB 33/95
    Nach ständiger, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 49, 329 ff.) gebilligter Rechtsprechung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung, wenn diese Maßnahme durch den Vollzug ihren rechtlichen Abschluß in dem Sinne gefunden hat, daß Eingriffswirkungen, die durch die Aufhebung der Durchsuchungsanordnung und ihres Vollzugs beseitigt werden könnten, nicht mehr bestehen (vgl. u.a. BGHSt 36, 30, 31 f. [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88]; Senatsbeschlüsse vom 28. Juni 1995 - StB 21/95 , vom 4. Mai 1994 - StB 9/94 , vom 24. April 1992 - StB 4/92 - und vom 18. November 1991 - StB 28/91, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    c) In allen Fällen rechtlicher Beendigung der Durchsuchung gilt, daß unter besonderen Voraussetzungen ein fortwirkendes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung anzuerkennen ist, zu dessen Verfolgung die Beschwerde trotz Vollzugs der Maßnahme ausnahmsweise zulässig ist (vgl. BGHSt 36, 30, 32 f [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88]; 36, 242, 245 ff.; 37, 79, 84).

  • BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme

    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - StB 33/95
    c) In allen Fällen rechtlicher Beendigung der Durchsuchung gilt, daß unter besonderen Voraussetzungen ein fortwirkendes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung anzuerkennen ist, zu dessen Verfolgung die Beschwerde trotz Vollzugs der Maßnahme ausnahmsweise zulässig ist (vgl. BGHSt 36, 30, 32 f [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88]; 36, 242, 245 ff.; 37, 79, 84).
  • BGH, Ermittlungsrichter, 31.08.1989 - 1 BGs 289/89

    Kontrollstelle - Identitätsfeststellung - Freiheitsentziehung -

    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - StB 33/95
    c) In allen Fällen rechtlicher Beendigung der Durchsuchung gilt, daß unter besonderen Voraussetzungen ein fortwirkendes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Durchsuchungsanordnung anzuerkennen ist, zu dessen Verfolgung die Beschwerde trotz Vollzugs der Maßnahme ausnahmsweise zulässig ist (vgl. BGHSt 36, 30, 32 f [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88]; 36, 242, 245 ff.; 37, 79, 84).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - StB 33/95
    Nach ständiger, vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 49, 329 ff.) gebilligter Rechtsprechung entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Beschwerde gegen eine Durchsuchungsanordnung, wenn diese Maßnahme durch den Vollzug ihren rechtlichen Abschluß in dem Sinne gefunden hat, daß Eingriffswirkungen, die durch die Aufhebung der Durchsuchungsanordnung und ihres Vollzugs beseitigt werden könnten, nicht mehr bestehen (vgl. u.a. BGHSt 36, 30, 31 f. [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88]; Senatsbeschlüsse vom 28. Juni 1995 - StB 21/95 , vom 4. Mai 1994 - StB 9/94 , vom 24. April 1992 - StB 4/92 - und vom 18. November 1991 - StB 28/91, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 05.08.2003 - 2 BJs 11/03

    Beschlagnahme; Sicherstellung zum Zwecke der Durchsuchung (Zulässigkeit einer

    Die Durchsicht des sichergestellten Materials, die erst der Klärung und Entscheidung dient, ob die vorläufig sichergestellten Unterlagen zurückzugeben sind oder die richterliche Beschlagnahme zu erwirken ist (vgl. BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1), war - wie sich aus der Begründung des Antrags des Generalbundesanwalts vom 17. April 2003 ergibt - wegen des Umfangs der Asservate noch nicht abgeschlossen, sondern dauerte an, so daß die Beweisbedeutung der Gegenstände für die Untersuchung noch ungeklärt war.

    In welchem Umfang die inhaltliche Durchsicht des Materials notwendig ist, wie sie im Rahmen von § 110 StPO im einzelnen zu gestalten und wann sie zu beenden ist, unterliegt zunächst der Entscheidung der Staatsanwaltschaft, die hierbei einen eigenverantwortlichen Ermessensspielraum hat (vgl. BGH NJW 1995, 3397).

  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    a) Gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung kann - solange die Durchsuchung noch andauert (siehe dazu BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 = BGH NJW 1995, 3397) - Beschwerde nach §§ 304 ff. StPO mit dem Ziel eingelegt werden, die gesetzlichen Voraussetzungen - also die Rechtmäßigkeit - der Anordnung zu überprüfen (BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).

    Nach Abschluß der Durchsuchung ist die auf dieses Ziel gerichtete Beschwerde nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwar zulässig, hierfür muß jedoch ein Rechtsschutzinteresse bestehen (BGHSt 36, 30, 31; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 m.w.N.).

    In den letzten Jahren wurde indes die Durchsuchung von elektronischen Speichermedien von immer größerer Bedeutung; sie ist heute wohl der praktisch wichtigste Fall der Durchsuchung (vgl. BGH NJW 1995, 3397).

    Auch kann die Frage, welche Vorgänge der Datenauswertung noch zur Durchsicht gehören, strittig sein (vgl. BGH NJW 1995, 3397).

    f) Diese Abgrenzungsschwierigkeiten führen nicht nur zu einem vermeidbaren Zuständigkeitsstreit, es besteht auch - wie der vorliegende Fall zeigt - die Gefahr sachlich widersprechender Entscheidungen (vgl. BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1), obwohl die zu entscheidenden Fragen weitgehend identisch sind.

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 2248/00

    Zur Durchsicht von Daten eines im Rahmen einer Durchsuchung sichergestellten,

    Diese Phase ist noch zum Vollzug der Durchsuchungsanordnung zu rechnen (BGH, NJW 1995, S. 3397).

    In welchem Umfang die inhaltliche Durchsicht des u. U. umfangreichen und komplexen Materials notwendig ist, wie sie im Rahmen von § 110 StPO im Einzelnen zu gestalten und wann sie zu beenden ist, unterliegt der Entscheidung der Staatsanwaltschaft (BGH, NJW 1995, S. 3397).

  • BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04

    Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines

    Dabei kann es insbesondere offen bleiben, ob bereits die vom Amtsgericht als Sicherstellung bezeichnete Mitnahme der Unterlagen, wie der Beschwerdeführer meint, als Beschlagname hätte angesehen werden müssen oder ob sie als vorläufige Sicherstellung von Papieren zu deren Durchsicht nach Maßgabe des § 110 StPO hätte qualifiziert werden können, die noch zum Vollzug der Durchsuchungsanordnung zählt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 3. August 1995 - StB 33/95 -, NJW 1995, S. 3397; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Januar 2002 - 2 BvR 94/01 -, NStZ-RR 2002, S. 144 ).
  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 2/98

    Vorlage an BGH (BGH) bei Abweichung eines Oberlandesgerichts (OLG); Rechtsweg für

    Gegen eine richterliche Durchsuchungsanordnung kann - solange die Durchsuchung noch andauert (siehe dazu BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 = BGH NJW 1995, 3397 [BGH 03.08.1995 - StB 33/95] ) - Beschwerde nach §§ 304 ff. StPO mit dem Ziel eingelegt werden, die gesetzlichen Voraussetzungen - also die Rechtmäßigkeit - der Anordnung zu überprüfen (BGHR StPO § 304 Abs. 5 Durchsuchung 1).

    Nach Abschluß der Durchsuchung ist die auf dieses Ziel gerichtete Beschwerde nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zwar zulässig, hierfür muß jedoch ein Rechtsschutzinteresse bestehen (BGHSt 36, 30, 31 [BGH 01.12.1988 - I BGs 1113/88] ; BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 m.w.N.).

    In den letzten Jahren wurde indes die Durchsuchung von elektronischen Speichermedien von immer größerer Bedeutung; sie ist heute wohl der praktisch wichtigste Fall der Durchsuchung (vgl. BGH NJW 1995, 3397 [BGH 03.08.1995 - StB 33/95] ).

    BGH NJW 1995, 3397 [BGH 03.08.1995 - StB 33/95] ).

    Diese Abgrenzungsschwierigkeiten führen nicht nur zu einem vermeidbaren Zuständigkeitsstreit, es besteht auch - wie der vorliegende Fall zeigt - die Gefahr sachlich widersprechender Entscheidungen (vgl. BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1), obwohl die zu entscheidenden Fragen weitgehend identisch sind.

  • BGH, 18.05.2022 - StB 17/22

    Beschwerde gegen eine richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung

    Hierdurch wird eine sachgerechte Abgrenzung der Rechtsschutzmöglichkeiten bei Durchsuchung und anschließender Beschlagnahme ermöglicht (s. zum Ganzen BGH, Beschluss vom 3. August 1995 - StB 33/95, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 mwN).

    Außerdem kann so der Gefahr sachlich widersprechender Entscheidungen begegnet werden, die im Fall der Konkurrenz zwischen Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung und richterlicher Entscheidung über die vorläufige Sicherstellung nach § 110 Abs. 1 StPO möglich wären (vgl. insgesamt BGH, Beschluss vom 3. August 1995 - StB 33/95, BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1).

  • BGH, Ermittlungsrichter, 14.12.1998 - 2 BJs 82/98

    digitale Datenträger - § 110 StPO ist auch anwendbar auf die Durchsicht von Daten

    Da die Durchsicht gemäß § 110 StPO ausschließlich auf die Staatsanwaltschaft übertragen ist und dieser einen eigenverantwortlichen Ermessensspielraum einräumt (BGH NJW 1995, 3397), ist die entsprechende Anwendung des § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO auf diese Maßnahme angebracht (vgl. LG Frankfurt NStZ 1997, 564; LG Koblenz WM 1998, 2290, 2292; SK-Rudolphi StPO § 110 Rdn. 12; G. Schäfer in LR aaO § 110 Rdn. 17).

    Er umfaßt danach auch lesbare Aufzeichnungen (zur Frage der Lesbarkeit BGH NJW 1995, 3397 = CR 1996, 35 ff. mit Anm. Bär) von Daten aus der Software von EDV-Anlagen (vgl. BGH StV 1988, 90, 91; Bär, Der Zugriff auf Computerdaten im Strafverfahren, 1992 S. 227 ff.; Schroth/SchneiderCR 1992, 173; Stenger Kriminalistik1989, 529f.).

  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97

    Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme

    Wäre für die nach weitgehend denselben Maßstäben durchzuführende richterliche Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen abgeschlossener Maßnahmen - hier der Festnahme, eventuell auch eines Teils der Beschlagnahme - das Oberlandesgericht nach §§ 23 ff. EGGVG zuständig, so bestünde wegen der schwer zu durchschauenden Spaltung des Rechtsweges die Gefahr sachlich widersprechender Entscheidungen (vgl. BGHR StPO § 304 Abs. 5 Rechtsschutzbedürfnis 1 = BGH NJW 1995, 3397).
  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und

    c) Die Tatsache, dass die zur Durchsuchung ergangenen gerichtlichen Entscheidungen mit der Durchsuchung der Wohn- und Geschäftsräume und der anschließenden Beschlagnahme der aufgefundenen Unterlagen bereits vollzogen sind (vgl. zur Beendigung des Vollzugs der Durchsuchung durch die Beschlagnahme: BGH , Beschluss vorm 3. August 1995 - StB 33/95 - NJW 1995, 3397), schließt ein Rechtsschutzbedürfnis der Beschwerdeführer an einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung nicht aus.
  • LG Osnabrück, 09.02.2022 - 12 Qs 32/21

    Durchsuchungsbeschluss für die Diensträume des BMJV aufgehoben

    Rechtlich abgeschlossen ist die Durchsuchung erst dann, wenn die sichergestellten Gegenstände an den Verdächtigen (§ 102 StPO) oder den betroffenen Dritten (§ 103 StPO) wieder herausgegeben worden sind oder der Betroffene auf eine Herausgabe verzichtet hat bzw. eine endgültige Entscheidung über deren Verbleib getroffen wurde (vgl. i. E. ebenso BVerfG, Beschluss vom 28.04.2003 - 2 BvR 358/03, NJW 2003, 2669, 2670; BGH, Beschluss vom 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98, NJW 1999, 730, 732 sowie Beschluss vom 03.08.1995 - StB 33/95, NJW 1995, 3397; Köhler in: Meyer-Goßner/ Schmitt, Strafprozessordnung, 63. Auflage 2020, § 105, Rn. 15, m.w.N., § 110, Rn. 10, m.w.N.).
  • OLG Rostock, 29.06.2017 - 20 VAs 5/16

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei mit Sicherstellung von Daten durch

  • LG Berlin, 15.01.2004 - 518 Qs 44/03

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchung der Wohnräume eines Beschuldigten; Inhaltliche

  • BGH, 30.08.2022 - 5 StR 169/22

    Rüger der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung (Angriffsrichtung der Rüge;

  • VerfGH Berlin, 11.02.1999 - VerfGH 25/97

    Verletzung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung und des allgemeinen

  • BGH, 15.03.2023 - StB 11/23

    Gegenstandslosigkeit der Beschwerde (Eintritt der Unzulässigkeit eines

  • OVG Bremen, 21.07.2006 - DL A 420/05
  • BGH, 13.02.2002 - StB 1/02

    Beschwerde; Beschlagnahme; Durchsuchung; prozessuale Überholung; Erledigung;

  • LG Saarbrücken, 20.09.2016 - 2 Qs 26/16

    Ermittlungsverfahren: Befristung der vorläufigen Sicherstellung von Dokumenten

  • LG Koblenz, 27.10.2014 - 4 Qs 66/14

    Ermittlungsverfahren - Durchsuchungsanordnung gegen nicht tatverdächtigen

  • OLG Karlsruhe, 26.06.1996 - 2 VAs 11/96
  • VG Schleswig, 07.11.2016 - 3 E 4/16

    Vereinsrechtliche Durchsuchungsanordnung

  • LG Frankfurt/Main, 28.07.2023 - 29 Qs 5/23
  • LG Berlin, 30.09.2009 - 523 Qs 99/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht