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   BGH, 13.08.1973 - StB 34/73   

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https://dejure.org/1973,3903
BGH, 13.08.1973 - StB 34/73 (https://dejure.org/1973,3903)
BGH, Entscheidung vom 13.08.1973 - StB 34/73 (https://dejure.org/1973,3903)
BGH, Entscheidung vom 13. August 1973 - StB 34/73 (https://dejure.org/1973,3903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des Ermittlungsrichters der Durchsuchung des Beschuldigten in der Untersuchungshaft - Anforderungen an die Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung, welche als unzulässiger Eingriff in das Recht auf freien Verkehr des Beschuldigten mit seinem Verteidiger geltend ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 2035
  • NJW 1974, 65 (Ls.)
  • MDR 1973, 945
 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BGH, 27.03.2009 - 2 StR 302/08

    Verfahren gegen Trierer Strafverteidiger wegen Beleidigung eines Richters und

    Nur in seiner Eigenschaft und in Wahrnehmung seiner Aufgabe als Verteidiger ist der schriftliche und mündliche Verkehr des Verteidigers mit dem Beschuldigten geschützt (vgl. BGH NJW 1973, 2035).

    Mangels Anwendbarkeit des § 97 Abs. 1 StPO kommt es danach entgegen den Ausführungen des Generalbundesanwaltes auf die zum Ausschluss der Beschlagnahmefreiheit (§ 97 Abs. 2 Satz 3 StPO) entwickelten Grundsätze, insbesondere das Vorliegen eines gravierenden Verstrickungsverdachtes gegen den Verteidiger (BGH NJW 1973, 2035; NStZ 2001, 604, 606; Beschluss vom 22. November 2000 - 1 StR 375/00) nicht an.

  • LG Stuttgart, 26.03.2018 - 6 Qs 1/18

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtmäßigkeit einer vorläufigen

    § 160a StPO verfolgt damit die gleichen Ziele wie die §§ 97, 148 StPO (vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. August 1973 - StB 34/73, NJW 1973, 2035, 2036 zu § 97 StPO: "Die 'völlig freie Verteidigung' war und ist Anliegen des Gesetzes"), erstreckt diesen Schutz jedoch in sachlicher Hinsicht auf die nicht von §§ 97, 148 StPO abgedeckten Sachverhalte.

    Verteidigerunterlagen sind jedoch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur solche Unterlagen, die unmittelbar der Verteidigung dienen (BGH, Beschluss vom 13. August 1973 - StB 34/73, NJW 1973, 2035; Klingel/Buchert, NStZ 2016, 383).

  • OLG Jena, 20.11.2000 - 1 Ws 313/00

    Behörde, Durchsuchung, Durchsicht, Beschlagnahme

    Dabei ist besonders zu betonen, daß diese Sicherstellung von Schriftgut noch keine Beschlagnahme darstellt, sondern Teil der Durchsuchung ist, vgl. Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl. § 110 RdNr 6; Schäfer in Löwe-Rosenberg, StPO, 24. Aufl. § 110 RdNr 17; Nack in Karlsruher Kommentar, 4. Aufl. § 110 RdNr 8; BGH NJW 1973, 2035; OLG Karlsruhe NStZ 1995, 40; LG Baden-Baden in ZIP 1989, 764; LG Oldenburg in wistra 1987, 38.

    Da die Durchsicht gemäß § 110 Abs. 1 StPO und die Mitnahme von Schriftgut zur Durchsicht noch Teil der Durchsuchung ist (vgl. BGH NJW 1973, 2035 und OLG Karlsruhe NStZ 1995, 40), an der der Verteidiger nicht teilnehmen darf, geht eine Berufung auf das Akteneinsichtsrecht des § 147 Abs. 1 StPO ins Leere.

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