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   BGH, 12.11.2020 - StB 39/20   

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https://dejure.org/2020,38196
BGH, 12.11.2020 - StB 39/20 (https://dejure.org/2020,38196)
BGH, Entscheidung vom 12.11.2020 - StB 39/20 (https://dejure.org/2020,38196)
BGH, Entscheidung vom 12. November 2020 - StB 39/20 (https://dejure.org/2020,38196)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestellung eines Wahlverteidigers als zusätzlicher Pflichtverteidiger i.R.e. Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens gegen Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 144 Abs. 1 ; VStGB § 8 Abs. 1 Nr. 1
    Bestellung eines Wahlverteidigers als zusätzlicher Pflichtverteidiger i.R.e. Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts eines Kriegsverbrechens gegen Personen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.08.2020 - StB 23/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers

    Auszug aus BGH, 12.11.2020 - StB 39/20
    Die sofortige Beschwerde des Beschuldigten ist gemäß § 142 Abs. 7 Satz 1, § 143a Abs. 4, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1, § 306 Abs. 1, § 311 Abs. 1 und 2 StPO zulässig (vgl. hinsichtlich der Bestellung als zusätzlicher Pflichtverteidiger BGH, Beschluss vom 31. August 2020 - StB 23/20, juris Rn. 7 f.; hinsichtlich eines Verteidigerwechsels BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, StraFo 2020, 199).

    Nähere Ausführungen zur Beschwerdebefugnis des Wahlverteidigers (s. dazu BGH, Beschlüsse vom 31. August 2020 - StB 23/20, juris Rn. 9; vom 18. August 2020 - StB 25/20, NJW 2020, 3331) sind angesichts der insgesamt fehlenden Begründetheit des Rechtsmittels entbehrlich.

  • BGH, 18.08.2020 - StB 25/20

    BGH verwirft Beschwerde gegen die Aufhebung einer Pflichtverteidigerbestellung im

    Auszug aus BGH, 12.11.2020 - StB 39/20
    Nähere Ausführungen zur Beschwerdebefugnis des Wahlverteidigers (s. dazu BGH, Beschlüsse vom 31. August 2020 - StB 23/20, juris Rn. 9; vom 18. August 2020 - StB 25/20, NJW 2020, 3331) sind angesichts der insgesamt fehlenden Begründetheit des Rechtsmittels entbehrlich.
  • OLG Stuttgart, 25.10.2017 - 2 Ws 277/17

    Pflichtverteidigung: Voraussetzungen der Auswechslung des Pflichtverteidigers;

    Auszug aus BGH, 12.11.2020 - StB 39/20
    Ein davon unabhängiger, "konsensualer' Pflichtverteidigerwechsel kommt ungeachtet der sonstigen Anforderungen allenfalls in Betracht, wenn er kostenneutral ist (vgl. BT-Drucks. 19/13829 S. 49; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Oktober 2017 - 2 Ws 277/17, Justiz 2018, 555 mwN).
  • BGH, 26.02.2020 - StB 4/20

    Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes

    Auszug aus BGH, 12.11.2020 - StB 39/20
    Die sofortige Beschwerde des Beschuldigten ist gemäß § 142 Abs. 7 Satz 1, § 143a Abs. 4, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1, § 306 Abs. 1, § 311 Abs. 1 und 2 StPO zulässig (vgl. hinsichtlich der Bestellung als zusätzlicher Pflichtverteidiger BGH, Beschluss vom 31. August 2020 - StB 23/20, juris Rn. 7 f.; hinsichtlich eines Verteidigerwechsels BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, StraFo 2020, 199).
  • BGH, 24.03.2021 - StB 9/21

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde in einem Strafverfahren wegen des

    Insbesondere sind die Voraussetzungen für einen "konsensualen" Pflichtverteidigerwechsel nicht ersichtlich (vgl. dazu BT-Drucks. 19/13829 S. 47, 49; BGH, Beschluss vom 12. November 2020 - StB 39/20, juris Rn. 7), zumal die Angeklagte selbst nun nicht mehr, wie ursprünglich beantragt, die Bestellung von Rechtsanwalt K. , sondern vorrangig von Rechtsanwalt M. begehrt.
  • BGH, 10.08.2023 - StB 49/23

    Zulässigkeit eines konsensualen Pflichtverteidigerwechsels; Vorwurf der

    Dementsprechend wird ein konsensualer Verteidigerwechsel in Rechtsprechung und Schrifttum für zulässig erachtet (s. BGH, Beschluss vom 13. Juli 2021 - 2 StR 81/21, juris Rn. 1; Saarländisches OLG, Beschluss vom 27. Oktober 2021 - 4 Ws 157/21, juris Rn. 11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 12. November 2020 - StB 39/20, juris Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 143a Rn. 31; KK-StPO/Willnow, 9. Aufl., § 143a Rn. 14).
  • BGH, 08.08.2023 - StB 50/23

    Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines Pflichtverteidigerwechsels;

    Ein "konsensualer" Pflichtverteidigerwechsel kommt schließlich ebenfalls nicht in Betracht (vgl. dazu BT-Drucks. 19/13829 S. 47, 49; BGH, Beschluss vom 12. November 2020 - StB 39/20, juris Rn. 7).
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