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   BGH, 12.07.2000 - StB 4/00   

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https://dejure.org/2000,12442
BGH, 12.07.2000 - StB 4/00 (https://dejure.org/2000,12442)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2000 - StB 4/00 (https://dejure.org/2000,12442)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2000 - StB 4/00 (https://dejure.org/2000,12442)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 13.07.2000 - 1 St 1/00
    Auszug aus BGH, 12.07.2000 - StB 4/00
    Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluß des Thüringer Oberlandesgerichts Jena vom 23. Mai 2000 -1 St 1-3/00 - wird verworfen.

    Auf Antrag des Generalbundesanwalts hat das Thüringer Oberlandesgericht mit Beschluß vom 23. Mai 2000 -1 St 1-3/00 -den Pkw VW Golf, amtliches Kennzeichen GTH-, des Beschwerdeführers gemäß § 111 b Abs. 1 StPO zur Sicherstellung der Einziehung beschlagnahmt.

  • BGH, 01.02.1980 - StB 3/80
    Auszug aus BGH, 12.07.2000 - StB 4/00
    Ob auch bei Zweifeln am Vorliegen eines Staatsschutzdelikts der Beschwerderechtszug zum Bundesgerichtshof gegeben ist (vgl. BGHSt 29, 200, 202), kann offen bleiben.
  • BGH, 12.01.2000 - 3 BJs 47/99

    Zuständigkeit des Generalbundesanwalts zur Verfolgung rechtsextremistischer

    Auszug aus BGH, 12.07.2000 - StB 4/00
    Der Senat kann für die Beschwerdeentscheidung offen lassen, ob ein Staatsschutzdelikt vorliegt, für das nach Art. 96 Abs. 5 GG, § 120 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a) GVG, § 102 JGG die Strafgerichtsbarkeit des Bundes gegeben ist, und ob daher das Oberlandesgericht unter Berufung auf den Beschluß des Senats vom 12. Januar 2000 - StB 15/99 - (BGH NJW 2000, 1583 ff.) seine erstinstanzliche Zuständigkeit im Ergebnis zu Recht bejaht hat; der Senat hat in jenem Beschluß nachdrücklich auf die Besonderheiten der im dortigen Verfahren gegebenen Tatumstände hingewiesen und betont, daß deshalb der unbestimmte Rechtsbegriff der "besonderen Bedeutung des Falles" in noch vertretbarer Weise angenommen worden ist.
  • BGH, 17.06.2010 - 4 StR 126/10

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Entscheidung über die Frage der Unterbringung des

    Damit sind auch die im Siebenten Titel des 3. Abschnitts des Strafgesetzbuchs genannten Maßnahmen des Verfalls und der Einziehung (§ 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB) gemeint (Altenhain aaO § 8 Rdn. 3; vgl. BGH, Beschl. vom 12. Juli 2000 - StB 4/00 zur Einziehung nach § 74 Abs. 1 und 2 Nr. 1 StGB).
  • BGH, 17.06.2019 - 4 StR 62/19

    Anwendung des allgemeinen Strafrechts im Jugendstrafrecht (keine

    Diese Regelung betrifft nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 17. Juni 2010 - 4 StR 126/10, BGHSt 55, 174 Rn. 8; Beschluss vom 12. Juli 2000 - StB 4/00 Rn. 9; Laue in: MünchKomm. z. StGB, 3. Aufl., § 6 Rn. 6 mwN.) zwar neben den Nebenfolgen und Nebenstrafen im technischen Sinn auch die Maßnahmen nach § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB und damit auch die Einziehung nach den §§ 73 ff. StGB.
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