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   BGH, 23.03.2010 - StB 7/10   

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https://dejure.org/2010,13242
BGH, 23.03.2010 - StB 7/10 (https://dejure.org/2010,13242)
BGH, Entscheidung vom 23.03.2010 - StB 7/10 (https://dejure.org/2010,13242)
BGH, Entscheidung vom 23. März 2010 - StB 7/10 (https://dejure.org/2010,13242)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 129b StGB; § 100a StPO; § 100b StPO
    Werben um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland; ergebnislose Überwachung der Telekommunikation (DSL-Kanal eines Dritten; Verschlüsselung; Verhältnismäßigkeit); Al-Quaida; Propaganda; Djihad

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100a Abs 1 StPO, § 100a Abs 2 Nr 1 Buchst d StPO, § 100b Abs 1 StPO, § 100b Abs 2 StPO, § 100b Abs 3 StPO
    Ermittlungsverfahren wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Überwachungsanordnung für einen DSL-Anschluss eines Unbeteiligten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 100a Abs 1 StPO, § 100a Abs 2 Nr 1 Buchst d StPO, § 100b Abs 1 StPO, § 100b Abs 2 StPO, § 100b Abs 3 StPO
    Ermittlungsverfahren wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Überwachungsanordnung für einen DSL-Anschluss eines Unbeteiligten

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der heimlichen Überwachung eines der Verbreitung von Propagandamaterial zur Werbung von Unterstützern einer terroristischen Vereinigung dienenden DSL-Anschlusses; Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in den Schutzbereich des Post- und Fernmeldegeheimnisses ...

  • rewis.io

    Ermittlungsverfahren wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Überwachungsanordnung für einen DSL-Anschluss eines Unbeteiligten

  • ra.de
  • rewis.io

    Ermittlungsverfahren wegen des Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer ausländischen terroristischen Vereinigung: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei der Überwachungsanordnung für einen DSL-Anschluss eines Unbeteiligten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der heimlichen Überwachung eines der Verbreitung von Propagandamaterial zur Werbung von Unterstützern einer terroristischen Vereinigung dienenden DSL-Anschlusses; Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in den Schutzbereich des Post- und Fernmeldegeheimnisses ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ijure.org (Entscheidungsbesprechung)

    (Weitere) Überwachung eines DSL-Anschlusses unverhältnismäßig - weil unnütz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 148
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06

    Telekommunikationsüberwachung bei einem Dritten (Begriff der "bestimmten

    Auszug aus BGH, 23.03.2010 - StB 7/10
    aa) Die beantragte Ermittlungsmaßnahme greift auch bei Berücksichtigung der zum Schutz des der Begehung einer Straftat nicht verdächtigen Anschlussinhabers und der etwaigen weiteren berechtigten Nutzer vorgesehenen Beschränkungen und der erkennbaren diesbezüglichen Bemühungen der Ermittlungsbehörden in erheblicher Weise in den Schutzbereich des durch Art. 10 GG gewährleisteten Post- und Fernmeldegeheimnisses ein (BVerfG NJW 2003, 1787, 1788 ff.; 2007, 2752).
  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus BGH, 23.03.2010 - StB 7/10
    aa) Die beantragte Ermittlungsmaßnahme greift auch bei Berücksichtigung der zum Schutz des der Begehung einer Straftat nicht verdächtigen Anschlussinhabers und der etwaigen weiteren berechtigten Nutzer vorgesehenen Beschränkungen und der erkennbaren diesbezüglichen Bemühungen der Ermittlungsbehörden in erheblicher Weise in den Schutzbereich des durch Art. 10 GG gewährleisteten Post- und Fernmeldegeheimnisses ein (BVerfG NJW 2003, 1787, 1788 ff.; 2007, 2752).
  • BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvR 1454/13

    Überwachung der Internetnutzung im Ermittlungsverfahren (Begriff der

    Dies sei auch Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der die Überwachung der Internetnutzung nach § 100a StPO beurteile und dem Schutz des Art. 10 GG unterstelle (unter Hinweis auf BGH NStZ-RR 2011, S. 148 f.).

    Die Auslegung des Begriffs "Telekommunikation' in § 100a StPO durch das Landgericht entspricht vielmehr - im Ergebnis - einer in Literatur und Rechtsprechung verbreiteten Auffassung (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 23. März 2010 - StB 7/10 -, NStZ-RR 2011, S. 145 f.; Kudlich, GA 2011, S. 193 ; Kudlich, JA 2000, S. 227 ; Singelnstein, NStZ 2012, S. 593 ; Bär, in: KMR-StPO, November 2013, § 100a Rn. 11a).

    d) Das Landgericht Ellwangen hat im Ergebnis bei der Auslegung einem weiten Verständnis den Vorzug gegeben und ist - vor allem unter Berufung auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 23. März 2010 (StB 7/10) - zu der Annahme gelangt, dass auch die Nutzung des Internets durch Abrufen von Web-Seiten, "Surfen' und die Eingabe von Suchbegriffen als "Telekommunikation' im Sinne des § 100a StPO anzusehen ist.

    Zusätzlich weist es darauf hin, dass auch der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 23. März 2010 (NStZ-RR 2011, S. 148 f.) die Überwachung der Internetnutzung dem Schutz des Art. 10 GG unterstellt hat.

  • LG Mainz, 08.07.2019 - 3 Qs 29/19

    Telefonüberwachung bei unverdächtigen 3. wegen Betäubungsmitteldelikt

    Eine heimliche Überwachung der Telekommunikation ist angesichts dem bei Maßnahmen gegen unbeteiligte, der Begehung einer Straftat unverdächtigen Dritten in besonderer Weise zu beachtenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BGH, Beschluss vom 23.03.2010, Az. StB 7/10, NStZ-RR 2011, 148, 149) unvereinbar.
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